Mehr Geld für mehr Leistung – so lautet ein recht einfache Grundprinzip für eine komplizierte Baustelle: den Finanzausgleich. Nach der Einigung von Bund und Ländern soll ab 2018 im Bereich der Kinderbetreuung und Elementarbildung diese neue Art der Mittelverteilung zum Einsatz kommen. Ab 2019 soll der Pflichtschulbereich folgen. Das dazugehörige Stichwort heißt “Aufgabenorientierung”. Länder und Gemeinden, die ihre Aufgaben besonders gut erfüllen, sollen künftig dafür auch mehr Geld erhalten. Woran das gemessen wird, ist allerdings noch offen und soll im heurigen Jahr erarbeitet werden. Dabei könnten echte Fortschritte erzielt werden – und es kann Vieles schiefgehen. Die Details sind eben gern einmal ein wenig teuflisch.
Das System, wie die öffentlichen Einnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden verteilt werden, ist extrem komplex. Reformbemühungen fokussieren unter anderem darauf, Geld künftig nach konkreter Erbringung bestimmter Aufgaben zu verteilen – etwas sperrig daher Aufgabenorientierung genannt. Am Beispiel der Kinderbetreuung und -bildung: eine Gemeinde, die mehr Kindergartenplätze und längere Öffnungszeiten anbietet, bekommt mehr Geld als eine mit wenigen Plätzen und frühen Schließzeiten.
Obwohl dieser Ansatz von allen Beteiligten als grundsätzlich sinnvoll erachtet wird, ist viele Jahre nichts passiert. Fehlende konkrete Konzepte und die Angst, durch die Umstellung Geld zu verlieren, ließen die VerhandlungspartnerInnen vor der Umsetzung zurückscheuen.
Schritte im Finanzausgleich beschlossen – Ausführung offen
Nun gibt es eine frohe Botschaft: Nach der aktuellen Einigung zum Finanzausgleich soll die Aufgabenorientierung erstmals in der Elementarbildung und im Pflichtschulbereich Wirklichkeit werden. Gelungen ist es unter anderem deswegen, weil mit einer Studie des KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung, die im Auftrag der AK Wien erstellt wurde, erstmals konkrete Modelle vorlagen.
Also soll in Zukunft Geld mit Leistung verknüpft werden. Demnach sollen die Gemeinden einen fixen Zuschuss pro betreutem Kind (oder angebotenen Platz) erhalten, möglicherweise differenziert nach Alter der Kinder, Öffnungszeiten und auch dem Förderbedarf der Kinder – etwa, wenn die Eltern selber nur über einen Pflichtschulabschluss verfügen oder Deutsch nicht die Erstsprache im Haushalt ist.
Das Konzept ist im “Paktum über den Finanzausgleich 2017” enthalten. Dabei sind einige Punkte genauer aufgeführt, andere wichtige Fragen werden jedoch offen gelassen.
Das Paktum sieht vor, dass die Ertragsanteile der Gemeinden, also der Anteil der Gemeinden am gemeinsamen Steuerkuchen, teilweise durch eine aufgabenorientierte Verteilung ersetzt werden. Das beinhaltet schon einmal eine schlechte Nachricht: Die Länderförderungen in der Kinderbetreuung bleiben weiterhin bestehen. Das macht das System um einiges komplizierter und schwächt den Effekt der Aufgabenorientierung ab.
Wesentlich besser wäre es gewesen, auch jene Mittel, die die Gemeinden bisher von den Ländern für die Kinderbetreuung erhalten haben, in den aufgabenorientierten Topf zu geben und dann nach einheitlichen Kriterien an die Gemeinden zu vergeben.
Aber auch ohne diese Entflechtung gibt es die Chance, echte Verbesserungen zu erzielen. Dabei sind vor allem drei Punkte zentral, soll das Projekt Fortschritte bringen.