Die Elementarbildung wurde in den letzten Jahren stark ausgebaut. Die laufenden Kosten für die Gemeinden sind daher stark gestiegen. Deswegen sollen diese künftig nach einem neuen Prinzip finanziert werden. Gemeinden sollen für jedes betreute Kind einen fixen Zuschuss erhalten. Dabei sollen neben dem Alter der Kinder, auch Öffnungszeiten und soziale Kriterien eine Rolle spielen. Das wäre ein erster Schritt in Richtung mehr „Aufgabenorientierung“ im Finanzausgleich, wie von vielen ExpertInnen seit langem gefordert.
Das Finanzausgleich-Gesetz regelt, wie die Gelder aus dem Steuertopf zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden verteilt werden. Allerdings wurde aus der guten Grundidee im Laufe ihrer 70-jährigen Geschichte ein extrem komplexes Regelwerk. ExpertInnen kritisieren, dass der Finanzausgleich in seiner heutigen Form extrem intransparent ist und kaum sinnvolle Steuerung oder Kontrolle zulässt.
Geld nach Erfüllung der Aufgaben verteilen
Deswegen fordern viele ExpertInnen einen so genannten „aufgabenorientierten Finanzausgleich“. Dabei soll das Geldes danach verteilt werden, wie gut bestimmte öffentliche Aufgaben, wie etwa der Elementarbildung, erfüllt werden. “Aufgaben-orientiert” eben.
Der Moment ist günstig, denn es steht eine Neuverhandlung des Finanzausgleichs an, da die aktuelle Regelung mit Ende 2016 ausläuft. Eine Gesamtreform ist jedoch technisch wie politisch kaum umsetzbar. Deswegen muss mit kleinen Schritten begonnen werden. Die Elementarbildungwäre als wichtiges politisches Anliegen dafür gut geeignet,. Auch das Regierungsprogramm sieht in diesem Bereich ein “Pilotprojekt” für die Aufgabenorientierung vor. Das könnte ein wichtiger erster Schritt für eine weitergehende Reform sein.
Obwohl die Sinnhaftigkeit mittlerweile unstrittig ist, gibt es nur wenig konkrete Ansätze, wie die Aufgabenorientierung in Praxis aussehen könnte. Mit der von der AK beauftragten Studie vom KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung wurden konkrete Modelle für die Umsetzung vorgelegt.
Geld mit Leistung verknüpfen
Die Gemeinden sind zuständig für die Bereitstellung von Kinderbetreuung und Elementarbildung. Den gesetzlichen Rahmen dafür geben die Länder vor, sie unterstützen die Gemeinden auch finanziell mit Zuschüssen. Ob und in welcher Höhe es solche Zuschüsse gibt, können die Länder autonom entscheiden. Deswegen variieren sie auch stark je nach Bundesland, Altersgruppe oder Form der Einrichtung. Das macht die Sache nicht übersichtlicher und führt zu großen Unterschieden beim Angebot.
Den größeren Teil der Kosten müssen die Gemeinden aber aus ihren Budgets tragen. Diese setzen sich aus eigenen Einnahmen (Gebühren, Grundsteuer, Kommunalsteuer) und Mitteln aus dem Finanzausgleich zusammen, die sich im Wesentlichen nach der Zahl der EinwohnerInnen richten. Es gibt jedoch keine konkrete Verknüpfung der Mittel aus dem Finanzausgleich mit den Aufgaben – auch bei der Elementarbildung nicht. Das bedeutet, die Gemeinden bekommen nicht mehr oder weniger Geld, egal, ob sie ein Spitzen-Angebot haben – oder so gut wie gar keines. Mit der Aufgabenorientierung soll nun in einem ersten Schritt eine konkrete Verbindung zwischen dem Engagement in der Elementarbildung und den Einnahmen einer Gemeinde geschaffen werden.
Derzeit werden rund zwei Milliarden Euro für die Finanzierung der laufenden Kosten der Kinderbildung und –betreuung verausgabt. Davon soll die Hälfte, also eine Milliarde Euro, künftig aufgabenorientiert direkt an die Gemeinden fließen.
Einfache Grundidee mit fünf Modellen
Die Grundidee der Aufgabenorientierung in der Elementarbildung ist einfach: Die Gemeinden sollen künftig pro Kind, das eine solche Bildungseinrichtung besucht, einen fixen Zuschuss erhalten. Dieser soll etwa die Hälfte der durchschnittlichen Kosten abdecken.
Dabei können verschiedene Faktoren berücksichtigt werden: Jedenfalls soll der Zuschuss nach Alter der Kinder gestaffelt werden (Kleinkinder brauchen eine intensivere Betreuung), aber auch nach Öffnungszeiten. Darüber hinaus können im Sinne der sozialindizierten Mittelverteilung auch Kriterien eingebaut werden, die die unterschiedlichen Förderbedarfe erfassen. Das können Merkmale sein, die die Kinder unmittelbar betreffen (Bedarf an Sprachförderung, Behinderung etc.) oder auch ihre Eltern (Bildungsstand, Einkommen etc.).
In der vorliegenden Studie werden werden fünf Varianten vorgeschlagen. Je genauer die unterschiedlichen Kosten abgebildet werden, desto komplexer wird die Berechnung der Zuschüsse – aber auch umso gerechter.
Grundlage ist die Unterscheidung nach Altersgruppen. Das ist das “Basismodell”. Für Kinder unter drei Jahre brauchen die ElementarpädagogInnen mehr Zeit. Daher können sie nur eine kleinere Anzahl an Kindern betreuen und fördern. Für diese Altersgruppe wird daher ein doppelt so hoher Betrag angesetzt, wie für Kinder ab drei Jahren. Damit würde der Zuschuss in der Basisvariante für 0- bis 2-Jährige 6.130 € und für 3- bis 5-Jährige 3.060 € pro Jahr betragen.
Je stärker zusätzliche Kriterien hinzukommen, desto größer wird die Abstufung zwischen der geringsten und der höchsten Förderung. So bekommt man in Modell 5 für ein Kleinkind mit nicht deutscher Erstsprache, dass in einer Einrichtung mit umfassenden Öffnungszeiten ist 7.490 € im Jahr, ist es ein Kind mit deutscher Erstsprache in einem Kindergarten, der nur halbtags geöffnet ist, sind es nur 1.300 €.
Grafik 1: Die fünf Modelle für Zuschüsse in der Elementarbildung