Unter den unselbstständig Beschäftigten hat fast jede zweite Frau und jeder zehnte Mann einen Teilzeitjob. Während somit bei den Frauen beinahe gleich viele Frauen einer Vollzeit- wie einer Teilzeiterwerbstätigkeit nachgehen, ist die Vollzeitbeschäftigung nach wie vor der Arbeitszeitstandard bei den Männern. Zwei Gründe spielen hierbei eine zentrale Rolle: Erstens sorgt die ungleiche Verteilung von Betreuungspflichten in Paarhaushalten für eine ungleiche Aufteilung zwischen bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Familienarbeit. Zweitens ist die betriebliche Akzeptanz von Teilzeitarrangements nicht über alle Berufe hinweg gleichverteilt. Damit steht nicht allen Beschäftigten die Möglichkeit für eine Arbeitszeitreduktion offen.
Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern begünstigen die betreuungsbedingte Teilzeitarbeit von Frauen
Die Entscheidung, wie viele Wochenarbeitsstunden Arbeitskräfte am Arbeitsmarkt anbieten, wird in der Regel im Familienverband getroffen und hängt u. a. von den individuellen Wünschen, den ökonomischen Notwendigkeiten, der Lohnhöhe, den gesellschaftlichen Normvorstellungen, den institutionellen Rahmenbedingungen (etwa Kinderbetreuungsangebot) und der Verteilung der Betreuungsarbeit ab.
Vielfach ist es rein ökonomisch betrachtet aufgrund der Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern sinnvoller, dass nicht der Mann, sondern die Frau die Arbeitszeit zum Zwecke der Kinderbetreuung reduziert. Dadurch werden die Einkommensverluste auf Haushaltsebene infolge der Arbeitszeitreduktion minimiert – gleichzeitig allerdings potenzielle Nachteile für die Frauen, die sich aus der Teilzeitbeschäftigung ergeben, in Kauf genommen.
Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung sind nicht über alle Branchen und Berufe gleichverteilt
Wie viele Wochenarbeitsstunden Betriebe nachfragen, hängt stark von der Organisation des Produktionsprozesses und der Auftragslage ab. Betriebe nützen Teilzeitarrangements zur Bewältigung von Spitzenzeiten und zur Vermeidung von Stehzeiten. Zudem greifen Betriebe mit einer generell dünnen Personaldecke gerne auf Teilzeitbeschäftigte als personalpolitisches Instrument zurück, da sie bei akutem Personalbedarf leichter für zusätzliche Dienste eingeteilt werden können.
Abgesehen von betriebswirtschaftlichen Überlegungen hängt die betriebliche Akzeptanz von Teilzeitarrangements auch vom Geschlecht, der Hierarchiestufe und dem Beruf ab: Je höher die berufliche Position und je eher es sich um eine männertypische Tätigkeit handelt, desto geringer sind die Chancen auf eine Teilzeitbeschäftigung. Entsprechend variiert die Teilzeitquote nicht nur nach Geschlecht, sondern auch nach Beruf und Branche.