Corona-Krise erfordert Erhöhung des Arbeitslosengeldes

16. April 2020

Mit Ausbruch der Corona-Krise Mitte März 2020 erlebte der österreichische Arbeitsmarkt, bedingt durch den „Shutdown“ der Regierung, einen massiven Schock und eine horrende Zunahme an arbeitslosen Menschen. Viele Arbeitsplätze konnten durch die neue COVID-Kurzarbeit der Sozialpartner erhalten werden, jedoch nicht alle. Tausende ArbeitnehmerInnen können dieses Modell nicht in Anspruch nehmen und werden von ihrem Arbeitgeber zum AMS geschickt. Hier sind sie zumeist mit einem viel zu geringen Arbeitslosengeld konfrontiert, das kaum eine Existenzsicherung und die Erhaltung des vorherigen Lebensstandards ermöglicht.

560.000 Arbeitslose in Österreich – historisch höchster Wert!

Viele Menschen haben aufgrund von Geschäftsschließungen, dem vorzeitigen Ende der Tourismussaison bzw. einem Rückgang in der Produktion z. B. aufgrund von Lieferengpässen oder Auftragsrückgängen ihren Arbeitsplatz verloren. Im März 2020 wurden in Österreich rund 560.000 Arbeitslose (rund 504.350 Arbeitslose und 58.180 SchulungsteilnehmerInnen) registriert. Dies ist ein horrender Anstieg von rund 52 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Arbeitslosenquote stieg um beachtliche 4,8 Prozentpunkte stark an und betrug im März 2020 besorgniserregende 12,2 Prozent.

Arbeitslosengeld reicht bei Weitem nicht aus – hohe Armutsbetroffenheit gegeben

Generell haben nur ArbeitnehmerInnen Anspruch auf ein Arbeitslosengeld, wenn sie bestimmte Versicherungszeiten erworben haben. Bei der erstmaligen Inanspruchnahme muss man über 52 Wochen an vollversicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten innerhalb einer Rahmenfrist von 24 Monaten verfügen. Man erhält generell 55 Prozent des täglichen Nettoeinkommens (unter Umständen zzgl. eines Ergänzungsbetrags und/oder eines Familienzuschlags) als Arbeitslosengeld für eine zeitlich begrenzte Bezugsdauer. Im Anschluss an das Arbeitslosengeld besteht Anspruch auf eine Notstandshilfe des AMS. Diese ist etwas geringer und gebührt generell unbegrenzt, solange die arbeitslose Person der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht.

Eine zusätzliche Leistung ist im Rahmen der Mindestsicherung bzw. der Sozialhilfe der Länder möglich, wenn bestimmte Einkommensgrenzen unterschritten werden. Im Jahr 2018 erhielten laut Statistik Austria rund 42 Prozent aller BMS-„AufstockerInnen“ eine Leistung vom AMS. Dieser AMS-Bezug war jedoch zu gering, und deshalb war eine zusätzliche Aufstockung im Rahmen der Mindestsicherung notwendig. Aber die Vermögensprüfung ist hier sehr streng, die Richtsätze sind ebenfalls nicht armutsfest, und vor allem werden Mehrkindfamilien benachteiligt.

Erhöhung der AMS-Leistung, entlastet Sozialhilfeleistungen der Länder

Häufig sind AMS-Leistungen viel zu gering, und angesichts der aktuellen Krisenzeit ist zu erwarten, dass viele Menschen auch auf die Sozialhilfe der Länder angewiesen sein werden. Wird die AMS-Leistung auf Bundesebene erhöht bzw. armutsfest gemacht, hat dies auch unmittelbare und positive Auswirkungen auf die soziale Sicherung im Rahmen der Sozialhilfe der Länder und natürlich auch für die armutsbetroffenen Familien. Die für die Sozialhilfe verantwortlichen Länder und Gemeinden würden dadurch fiskalisch entlastet werden.

Tabelle 1: Arbeitslosengeld und Notstandshilfe im Jahr 2018 im Vergleich

in € pro MonatFrauenMännerGesamt
Arbeitslosengeld8701.040960
Notstandshilfe720830780

Quelle: AMS, Tagsätze x 30, gerundete Werte, netto, 12-mal pro Jahr, im Jahr 2018, Österreich.

Im Schnitt erhielten Männer im Jahr 2018 ein durchschnittliches Arbeitslosengeld von rund 1.040 Euro pro Monat (netto, 12-mal pro Jahr). Frauen bezogen eine um rund 16 Prozent geringere Leistung. Diese betrug rund 870 Euro. Arbeitslose im Notstandshilfe-Bezug erhalten noch niedrigere Bezugshöhen. Männer bezogen rund 830 Euro monatlich und Frauen sogar um rund 100 Euro weniger und somit lediglich 720 Euro. Man sieht, dass mit diesen geringen Leistungshöhen weder eine Existenzsicherung möglich ist, noch kann der vorherige Lebensstandard gesichert werden bzw. werden bestehende Ausgaben wie etwa Miete oder Kreditrückzahlungen zur großen Herausforderung und Belastung für die gesamte Familie.

Diese geringen Leistungshöhen führen auch zu einer hohen Armutsbetroffenheit von arbeitslosen Menschen. Das höchste Armutsrisiko wiesen laut Statistik Austria ganzjährig Arbeitslose mit einer Armutsgefährdungsquote von über 50 Prozent auf, aber auch Menschen, die nur bis zu fünf Monate arbeitslos waren, hatten bereits ein erhöhtes Risiko von rund 23 Prozent. Im Schnitt lag die Armutsgefährdungsquote bezogen auf die gesamte Bevölkerung bei lediglich 14 Prozent.

Tabelle 2: Armutsgefährdete Arbeitslose / Armutsgefährdungsquote im Jahr 2018

Arbeitslosigkeitsdauer  armutsbetroffene ArbeitsloseArmutsquote bei Arbeitslosigkeit
1–5 Monate60.00023 %
6–11 Monate43.00033 %
Ganzjährig94.00052 %

Quelle: Statistik Austria, EU-SILC 2018. Lesebeispiel: Rund 52 Prozent aller ganzjährig Arbeitslosen (im Referenzjahr 2017) waren armutsgefährdet. Das sind rund 94.000 arbeitslose Personen.

Anmerkung: Armutsgefährdung liegt vor, wenn z. B. ein Einpersonenhaushalt über ein Nettoeinkommen von weniger als 60 Prozent des durchschnittlichen gewichteten Medianeinkommens verfügt. Diese Schwelle lag im Jahr 2018 (bezogen auf die Einkommenslagen im Jahr 2017) bei 1.259 Euro monatlich (12-mal pro Jahr, netto).

Armut wird steigen

Prognosen sind zum aktuellen Zeitpunkt schwierig und mit sehr großer Unsicherheit behaftet, weil die Dauer der Einschränkungen national, aber auch international unklar ist. Das WIFO ist in seiner Konjunkturprognose vom 26. März 2020 – also bevor die dramatischen März-Werte vorlagen – davon ausgegangen, dass die Anzahl an Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt um rund 13 Prozent steigen wird. Vor diesem Hintergrund berechnen wir drei Szenarien über die Entwicklung der armutsgefährdeten Arbeitslosen. Falls das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe nicht angehoben werden, kann davon ausgegangen werden, dass die Anzahl der Armutsgefährdeten allein unter den Arbeitslosen zwischen 7.000 und 20.000 Menschen heuer noch steigt. Wenn die Langzeitarbeitslosigkeit zeitversetzt, z. B. 2021 bzw. 2022, stärker ansteigt, wird die Zunahme an armutsgefährdeten Menschen dramatisch sein. Dies sollte mit allen Mitteln verhindert werden.

Tabelle 3: Szenarien der Armutsentwicklung unter Arbeitslosen

Szenario I Anstieg der Arbeitslosen (1–5 Monate) um 10 %, bedeutet einen Anstieg der armutsgefährdeten Arbeitslosen um … (2020)Szenario II Anstieg der Arbeitslosen (1–5 Monate) um 10 % und der Arbeitslosen (>6 Monate) um 5 % bedeutet einen Anstieg der armutsgefährdeten Arbeitslosen um … (2020)Szenario III Anstieg der Arbeitslosen (1–5 Monate) um 20 % und der Arbeitslosen (>6 Monate) um 5 % bedeutet einen Anstieg der armutsgefährdeten Arbeitslosen um … (2020)
1–5 Monate7.0507.05013.140
6–11 Monate2.3902.390
Ganz-jährig3.7303.730
Gesamter Anstieg7.05013.17019.270

Quelle: eigene Berechnungen (gerundet) basierend auf der Zahl der Arbeitslosen und der Armutsgefährdungsquoten von Arbeitslosen nach Dauer der Arbeitslosigkeit laut Statistik Austria, EU-SILC 2018.

International hinkt Österreich hinterher

Im internationalen Vergleich hat Österreich mit 55 Prozent (ohne Ergänzungsbetrag und Familienzuschlag) eine der niedrigsten Nettoersatzraten bei Arbeitslosigkeit und liegt sogar unter dem OECD-Durchschnitt von 63 Prozent. Laut Momentum-Institut hat Irland bereits das Arbeitslosengeld auf knapp 1.500 Euro monatlich für den Zeitraum der Krise angehoben. Auch auf europäischer Ebene könnten angesichts steigender Arbeitslosigkeit Mindeststandards für die Arbeitslosenversicherungssysteme der EU-Mitgliedstaaten definiert werden.

Dekoratives Bild © A&W Blog
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Laut AK-Befragung wünschen 60 % der Erwerbstätigen eine 80-prozentige Nettoersatzrate

Aber auch Betroffene wissen um die zu geringe Leistungshöhe. Laut einer aktuellen Befragung der AK Wien „Darf’s ein bisserl fair sein?“ betrachteten rund 60 Prozent der Befragten 80 Prozent des Netto-Einkommens als eine faire und angemessene Höhe für das Arbeitslosengeld. 23 Prozent würden 65 Prozent des Nettoeinkommens bevorzugen. Lediglich 5 Prozent der Erwerbstätigen würden 55 Prozent als „richtig“ empfinden. Vor allem Befragte mit einem niedrigen Einkommen bewerteten ein höheres Arbeitslosengeld als angemessen. Dadurch wird bestätigt, dass die derzeitige Nettoersatzrate von 55 Prozent auch im Empfinden der Erwerbstätigen als viel zu gering eingeschätzt wird.

Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld erhöhen!

Durch diese sehr geringe Nettoersatzrate erhalten Betroffene viel zu niedrige AMS-Bezüge. Gerade jetzt ist davon auszugehen, dass es Betroffene aufgrund des „Shutdown“ der Regierung auch in der nächsten Zeit schwer haben werden, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Daher sind flankierende Maßnahmen insbesondere im Bereich der Existenzsicherung von arbeitslosen Menschen notwendig. Jetzt gilt es, niemanden zurückzulassen. Angesichts der aktuellen Krisensituation ist eine deutliche Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf ein armutsfestes Niveau notwendig.

Angst vor der Verhandlungsmacht der ArbeitnehmerInnen

Sowohl ökonomisch als auch sozial sprechen alle rationalen Argumente derzeit für eine Anhebung des Arbeitslosengeldes in Österreich. Dies könnte einen Anstieg der Armut vermeiden und würde die Kaufkraft einer quantitativ bedeutenden Gruppe erhöhen, was sich wiederum positiv auf Betriebe und die wirtschaftliche Entwicklung auswirkt. Dennoch hat die österreichische Bundesregierung am 3. April gegen die Anhebung des Arbeitslosengeldes im Nationalrat gestimmt. Dieser Reflex kann nur als ideologische Angst der UnternehmensvertreterInnen in der Regierung gedeutet werden, da mit einem höheren Arbeitslosengeld unter Umständen die Verhandlungsmacht aller ArbeitnehmerInnen und der Gewerkschaften gestärkt werden könnte. Als Gesellschaft brauchen wir aber genau diesen Mut, unser Wirtschaftssystem nach der Corona-Krise weiterzuentwickeln, chronische Schwachstellen, wie Working Poor, zu beseitigen und den Anliegen der Mehrheit der Bevölkerung, die nach wir vor die ArbeitnehmerInnen sind, wieder mehr Gehör zu verschaffen. Eine verbesserte Arbeitslosenversicherung kann hierfür einen Beitrag leisten und den Warencharakter der Arbeit mindern, indem sie die Menschen davor bewahrt, zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes unfaire Arbeits- und Lohnbedingungen zu akzeptieren.

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