Wer profitiert von einer Senkung der Körperschaftsteuer?

19. September 2018

Die Senkung der Körperschaftsteuer ist eine immer wieder auftretende Forderung, die sich auch im Regierungsprogramm wiederfindet. Dort wird als Argument angeführt, dass Klein- und Mittelbetriebe steuerlich entlastet werden sollen. Doch ist die Reduktion der Körperschaftsteuer tatsächlich eine Maßnahme, mit der KMUs entlastet werden oder doch vielmehr ein Steuergeschenk an Großbetriebe? Die Auswertung der Körperschaftsteuerstatistik zeigt ein klares Bild: Der Großteil der Unternehmen würde von der Senkung nicht oder kaum profitieren, wohingegen nur 165 Unternehmensgruppen wirklich enorm entlastet würden. Vier Fünftel der Steuersenkung würde auf die „bestverdienensten fünf Prozent“ entfallen – und für eine Entlastung der ArbeitnehmerInnen, soziale Dienstleistung oder öffentliche Investitionen fehlen.

Höhe der Körperschaftsteuerbelastung

Im Jahr 2017 betrugen die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer insgesamt 7,9 Mrd. Euro. Eine Analyse, wie sich die Steuerlast auf verschiedene Unternehmen verteilt, ist mit der Körperschaftsteuerstatistik der Statistik Austria möglich. Die aktuellsten Daten betreffen das Jahr 2013. Für dieses Jahr weist die Statistik ein Körperschaftsteuervolumen von 6,4 Mrd. Euro aus, die von insgesamt 133.348 Unternehmen erbracht wird. Daher betrug die durchschnittliche Körperschaftsteuerleistung pro Unternehmen ca. 48.000 Euro.

Betrachtet man ausschließlich diese Zahlen, könnte daraus wirklich der Schluss gezogen werden, dass eine Körperschaftsteuerreduktion eine allgemeine Entlastung für Unternehmen darstellt. Allerdings zeigt sich bei genauerer Betrachtung der Statistik, dass von einer Steuersenkung nur sehr wenige große Betriebe wirklich substanziell profitieren würden.

Ungleiche Verteilung der Körperschaftsteuerlast

Im Jahr 2013 hatten insgesamt rund 53.500 Betriebe kein steuerpflichtiges Einkommen bzw. einen Verlust. Diese unterlagen lediglich der Mindestkörperschaftsteuer. Hinzu kommen noch weitere rund 24.600 (19 %) Unternehmen, deren steuerpflichtiges Einkommen höchstens 8.000 Euro beträgt. Auch von diesen Betrieben fällt der Großteil unter die Mindestkörperschaftsteuer. Folglich sind allein diese 59 % der Kapitalgesellschaften von einer Körperschaftsteuersenkung ausgeschlossen.

Aber auch unter den übrigen 41 % der Unternehmen ist das Einkommen und damit einhergehend die Körperschaftsteuer – und damit eine allfällige Entlastung – sehr ungleich verteilt. 37 % der Unternehmen, das sind ca. 49.300 veranlagte Betriebe, haben ein zu versteuerndes Einkommen zwischen 8.000 und 500.000 Euro jährlich. Auf diese Einkommensgruppe entfallen jedoch nur 18 % des Körperschaftsteueraufkommens. Deren durchschnittliche Körperschaftsteuer beträgt 23.814 Euro.

Schlussendlich zahlen knapp fünf Prozent aller Körperschaften 80 % der gesamten Körperschaftsteuer. Den höchsten Anteil haben jene Unternehmen mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als zehn Millionen Euro. Diese Einkommensgruppe umfasst genau 295 Unternehmen, auf die 44 % des Körperschaftsteueraufkommens entfällt. Von diesen 295 Kapitalgesellschaften sind 165 Unternehmensgruppen. Diese Unternehmensgruppen zahlen zusammen 29 % der gesamten Körperschaftsteuer. Ihre durchschnittliche Steuerleistung beträgt 11,3 Mio. Euro.

Dekoratives Bild © A&W Blog
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Es ist naheliegend, dass bei einer universellen Senkung der Körperschaftsteuer, z. B. mittels Reduktion des Steuersatzes, diese Betriebe massiv Steuern sparen würden. Eine Entlastung für Klein- und Mittelbetriebe sieht anders aus.

Außerdem profitieren nicht alle Wirtschaftsbranchen gleichermaßen von einer Senkung

Dass eine derartige steuerliche Maßnahme hauptsächlich Großbetriebe entlastet, zeigt sich auch anhand einer Analyse des Körperschaftsteuerausmaßes nach Wirtschaftsbereichen in Relation zu den körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen. Hierbei kristallisieren sich im Wesentlichen drei große Gewinner mit einer geringen Unternehmensanzahl und einem unverhältnismäßig hohen Steuervolumen heraus: Mit Abstand am meisten profitieren würde die Branche „Gewinnung von Erdöl- und Erdgas“. Diesem Wirtschaftsbereich sind gemäß der Körperschaftsteuerstatistik fünf Unternehmen zuzuordnen, welche insgesamt eine Körperschaftsteuer von 29,8 Mio. Euro tragen. Die weiteren Hauptprofiteure einer Steuersenkung wären 107 Unternehmen im Bereich „Versicherungen und Pensionskassen“ (gesamte Körperschaftsteuer 174,8 Mio. Euro) sowie 73 Betriebe in der „pharmazeutischen Industrie“ mit einer Körperschaftsteuer von 104,1 Mio. Euro.

Insgesamt zeichnen sich die Branchen mit überdurchschnittlich hoher Körperschaftsteuer allerdings nicht durch eine besondere Dichte an Klein- und Mittelbetrieben aus. Im Gegenteil: Gemäß der Leistungs- und Strukturerhebung 2013 der Statistik Austria gelten österreichweit nur 0,3 % aller Unternehmen (sowohl körperschaftsteuer- als auch einkommensteuerpflichtig) als Großbetriebe mit mehr als 250 MitarbeiterInnen. Bei der Branche „pharmazeutische Industrie“ beträgt der Anteil jedoch zwölf Prozent. Bei „Versicherungen und Pensionskassen“ gelten ein Viertel aller Unternehmen als Großbetriebe und der Wirtschaftsbereich „Gewinnung von Erdöl und Erdgas“ ist ausschließlich von Großbetrieben geprägt.

Großteil der Unternehmen unterliegt nicht der Körperschaftsteuer

Die Senkung der Körperschaftsteuer ist auch deswegen keine Entlastung für Klein- und Mittelbetriebe, weil viele davon als Personengesellschaften (z. B. EinzelunternehmerInnen) geführt werden und somit keine Körperschafts-, sondern Einkommensteuer bezahlen. Lässt man jene Personen, die nebenberuflich betriebliche Einkünfte haben oder als Selbstständige tätig sind, außer Acht, zeigt sich anhand der Einkommensteuerstatistik, dass etwa 240.300 Personen ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. selbstständiger Arbeit beziehen und somit als UnternehmerInnen anzusehen sind.

Aber auch diese Unternehmen, bei denen anzunehmen ist, dass sie überwiegend zu den Klein- und Mittelbetrieben zählen, kommen klarerweise nicht in den Genuss einer geringeren Körperschaftsteuer. Es entsteht in diesem Zusammenhang ein Anreiz für diese Betriebe, sich in Kapitalgesellschaften umzuwandeln, um letztlich auch von einer geringeren Steuer zu profitieren, was in weiterer Folge eine Erosion der Einkommensteuer nach sich zieht.

Senkung der Körperschaftsteuer: keine Entlastung für Klein- und Mittelbetriebe

Betrachtet man nun die Gesamtheit aller Betriebe, d. h. Personen- und Kapitalgesellschaften zusammen, so gibt es ca. 370.000 Unternehmen. Davon wären rund 78.000 Kapitalgesellschaften aufgrund ihrer geringen Gewinne und 240.000 Personengesellschaften, insgesamt daher 318.000 bzw. 86 % der Unternehmen, von einer Reduktion der Körperschaftsteuer ausgeschlossen.

Aber auch unter den anderen Unternehmen wäre die Steuerersparnis derart verteilt, dass man im Zusammenhang mit einer Körperschaftsteuersenkung nicht von einer Entlastungsmaßnahme für Klein- und Mittelbetriebe sprechen kann. Vielmehr würde sie Branchen treffen, die durch eine hohe Anzahl von Großbetrieben gekennzeichnet ist. Insgesamt würden 80 Prozent des Volumens der Steuerreduktion an nur fünf Prozent der körperschaftsteuerpflichtigen Betriebe fließen. Eine solche Maßnahme ist daher primär ein Geschenk an Großbetriebe und hier vor allem an die größten 165 Unternehmensgruppen. Eine Entlastung für Klein- und Mittelbetriebe wäre sie jedenfalls nicht.

Überhaupt ist die Senkung der Körperschaftsteuer in gewisser Weise eine Themenverfehlung. Denn ganz Europa diskutiert, dass multinationale Konzerne – insbesondere „Internetkonzerne“ – mehr und nicht weniger Steuern zahlen sollten. Hier sind Maßnahmen gegen die aggressive Steuerplanung der Konzerne und gegen den Steuerwettbewerb zwischen den EU-Mitgliedsländern gefragt, z. B. ein effektiver Mindeststeuersatz für Großkonzerne. Es wäre vernünftig, wenn sich die Bundesregierung in den laufenden Verhandlungen zur Harmonisierung der Körperschaftsteuersysteme dafür einsetzen würde.