Mind the gap – Gendergaps beim Arbeitslosengeld und bei der Notstandshilfe

27. September 2019

Die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern wirkt sich nicht nur auf den Lohn und das Lebenseinkommen aus, sondern auch auf Versicherungs- und Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe. Darüber hinaus gab es bei der Notstandshilfe Regelungen, die vor allen für Frauen zu gravierenden Nachteilen führten: Lange Zeit wurde das Einkommen des Partners/der Partnerin bei der Berechnung der Notstandshilfe miteinbezogen. Diese Regelung wurde im Herbst 2017 abgeschafft. Nun liegt erstmals eine Bilanz vor, was sich seither verändert hat.

Laut Arbeitslosenversicherungsgesetz haben Arbeitslose – unter gewissen Voraussetzungen, die im Gesetz festgehalten sind – einen Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe. Sie dienen der finanziellen Absicherung während der Arbeitslosigkeit. Die Notstandshilfe wurde 1949 nach den traumatischen Erlebnissen der massenhaften Arbeitslosigkeit der ersten Republik eingeführt. Damals gab es den Arbeitslosengeldbezug nur für eine bestimmte Zeit und unter sehr spezifischen Voraussetzungen.

Ein wesentlicher Unterschied der Notstandshilfe (NH) im Vergleich zum Arbeitslosengeld bestand darin, dass bei der Berechnung auch auf die Höhe des Partner_ineinkommens abgestellt wurde – obwohl die NH eine Versicherungsleistung ist, die erst mit einer gewissen Dauer eines versicherungspflichtigen Einkommens überhaupt zusteht. Das führte dazu, dass vor allem Frauen keine Notstandshilfe beziehen konnten und daher auch nicht als eigenständige ökonomische Subjekte gesehen wurden.

Im Oktober 2017 nutzten die Grünen und die SPÖ im Nationalrat das Spiel der freien Kräfte und konnten mit den Stimmen der FPÖ die Abschaffung des Partner_ineinkommens als Berechnungsgrundlage der Notstandshilfe beschließen. Im Folgenden wirft dieser Beitrag einen Blick auf die Gendergaps bei den Leistungen der Arbeitslosenversicherung und auf die Auswirkungen, die die Abschaffung des Partner_ineinkommens als Berechnungsgrundlage der Notstandshilfe hatte.

Nachteile für Frauen am Arbeitsmarkt werden fortgesetzt

Wie der aktuelle Bericht Gleichstellungskennzahlen im AMS zeigt, bezogen im Jahr 2018 75,3 Prozent der Frauen und 75,7 Prozent der arbeitslosen Männer Geld-Leistungen nach Arbeitslosenversicherungsgesetz. Das heißt, rund ein Viertel aller beim AMS als arbeitslos gemeldeten Frauen und Männer hatten keinen Zugang zu diesen Leistungen. Darunter fallen auch arbeitsfähige Personen, die im Mindestsicherungsbezug sind, weil auch sie beim AMS vorgemerkt sind.

Bei der Höhe des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe gibt es geschlechtsspezifische Unterschiede. Das liegt an den Ungleichheiten im Erwerbsleben, die aufgrund der Logik des Versicherungsprinzips in der Phase der Arbeitslosigkeit fortgeführt werden. Solche Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern am Arbeitsmarkt betreffen u.a.:

– männerdominierte Branchen, sie werden durchschnittlich besser entlohnt als frauendominierte (horizontale Segregation)

– Frauen bekommen manchmal für gleiche und gleichwertige Arbeit weniger Lohn (Lohndiskriminierung)

– Männer haben bessere Aufstiegschancen als Frauen (gläserne Decke)

– Männer sind weitaus seltener teilzeitbeschäftigt (Frauen: 47,7 Prozent; Männer: 11,9 Prozent)

– Frauen leisten den Großteil der unbezahlten Pflege- und Sorgearbeit und verkürzen ihre Arbeitszeit ohne Lohnausgleich

Frau-Sein größerer Nachteil als Migrationsgeschichte

Der AMS-Bericht Gleichstellungszahlen zeigt zum Thema Arbeitslosenleistungen Folgendes: 2018 erhielten Frauen durchschnittlich um 16,2 Prozent weniger Arbeitslosengeld (29 Euro/Tag) als Männer (34,6 Euro/Tag). Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Gendergap beim Arbeitslosengeld um einen Prozentpunkt verringert. Bei der Notstandshilfe hat sich der Gendergap von 2017 auf 2018 um 2,3 Prozentpunkte verringert: Frauen erhielten bei der Notstandshilfe durchschnittlich 23,9 Euro/Tag und Männer 27,5 Euro/Tag. Das macht einen Gendergap von 13,1 Prozent.

Tagsätze Arbeitslosengeld und Notstandshilfe nach Geschlecht © A&W Blog
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Wie sich die Verschränkung (Intersektion) von Geschlecht und Migrationsgeschichte auf Arbeitslosenleistungen auswirkt, wird in den folgenden Grafiken sichtbar: Männer ohne Migrationsgeschichte (1. Generation) erhalten mit 36,1 Euro/Tag den höchsten durchschnittlichen Tagessatz beim Arbeitslosengeld und mit 27,7 Euro/Tag den höchsten Satz bei der Notstandshilfe. Frauen mit Migrationsgeschichte erhalten im Vergleich zu den Männern ohne Migrationsgeschichte um 23 Prozent weniger Arbeitslosengeld und um 15,5 Prozent weniger Notstandshilfe.

Insgesamt kann festgehalten werden, dass sich die Geschlechterkategorie „Frau“ stärker auf die Höhe des Leistungsbezuges auswirkt, denn sowohl Frauen mit also auch ohne Migrationsgeschichte erhalten niedrigere Leistungen als Männer mit und ohne Migrationsgeschichte. Die Geschlechterkategorie „Frau“ verschärft sich in der Kombination mit der Kategorie „Migrationsgeschichte“. Die Gründe für die niedrigen Tagessätze bei Frauen sind vor allem in der Diskriminierung am Arbeitsmarkt begründet: Hohe Teilzeitquoten bei der Frauenbeschäftigung, ungleicher Lohn bei gleichwertiger Arbeit und ungerechte Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit.

Tagsätze Arbeitslosengeld nach Geschlecht und Migrationsgeschichte © A&W Blog
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Tagsätze Notstandshilfe nach Geschlecht und Migrationsgeschichte © A&W Blog
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Kein Anspruch für viele Frauen „mangels Notlage“

Das erste Frauenvolksbegehren forderte es schon, das zweite nahm es zu Beginn in den Forderungskatalog auf: Keine Anrechnung des Partner_ineinkommens bei Notstandshilfe und Ausgleichszulage in der Pension. Die Ablehnung der Notstandshilfe mangels Notlage – weil eben das Partner_ineinkommen herangezogen wurde – traf in erster Linie Frauen: Der Frauenanteil bei diesen ablehnenden Bescheiden lag 2018 bei 80,1 Prozent (2017: 81 Prozent).

Nach dem Beschluss im Parlament im Oktober 2017 trat mit 1. Juli 2018 eine neue Bestimmung in Kraft, die die Anspruchsberechtigung der Notstandshilfe nicht mehr an die Höhe des Partner_ineinkommens koppelt. Das führte 2018 zu einem massiven Rückgang bei den Ablehnungen bzw. Einstellungen der Notstandshilfe und daher zur besseren ökonomischen Absicherung von (langzeit-)arbeitslosen Frauen: 2017 wurde 11.342 Frauen und 2.791 Männern die Notstandshilfe mangels Notlage abgelehnt. 2018 waren es nur mehr 5.908 Frauen und 1.373 Männer. Das bedeutet einen Rückgang um 48 Prozent bei den Frauen und um 51 Prozent bei den Männern.

Den geringsten Anteil an allen Ablehnungen stellt die Gruppe der Männer mit Migrationsgeschichte (1. Generation) dar. Die Gruppe, die am meisten davon betroffen ist, ist die Gruppe der Frauen ohne Migrationsgeschichte, dicht gefolgt von Frauen mit Migrationsgeschichte.

Bescheide © A&W Blog
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Falls die Notstandshilfe zur Gänze abgeschafft werden würde, würden Arbeitslose nach der Phase des Arbeitslosengeldbezugs in den Sozialhilfebezug fallen – ähnlich wie in Deutschland bei Hartz 4. Bei der Berechnung der Sozialhilfe (ehemalige Bedarfsorientierte Mindestsicherung) wird das Haushaltseinkommen als Berechnungsgrundlage herangezogen. Das bedeutet wiederum, dass viele Frauen keinen Leistungsanspruch hätten und in der Phase der Arbeitslosigkeit ökonomisch nicht unabhängig oder sogar armutsgefährdet sind. Zusätzlich wird in der aktuellen Fassung des Sozialhilfegesetzes die Zeit des Bezugs von Sozialhilfe nicht als Zeit in der Pensionsversicherung anerkannt. Das führt zu noch mehr Diskriminierung von Frauen und zu Altersarmut von Frauen.

Zusammenfassung: Abschaffung der Notstandshilfe würde frauenpolitischen Erfolg vernichten

Die Höhe des Erwerbseinkommens hat nicht nur Auswirkungen auf das Lebenseinkommen und die Pension, sondern auch auf die Leistungen, die während der Phase der Arbeitslosigkeit bezogen werden. 2018 erhielten Frauen durchschnittlich um 16,2 Prozent weniger Arbeitslosengeld und um 13,1 Prozent weniger Notstandshilfe als Männer.

Der Entfall des Partner_ineinkommens als Berechnungsgrundlage für die Notstandshilfe zeigt zum einen, dass die Notstandshilfe bei Frauen nun deutlich seltener abgelehnt oder eingestellt wird, und zum anderen, dass sie als ökonomische Subjekte wahrgenommen werden und während der Phase der Arbeitslosigkeit besser sozial abgesichert sind.

Eine gänzliche Abschaffung der Notstandshilfe würde diesen frauenpolitischen Erfolg wieder rückgängig machen. Das führt erneut zur schlechteren ökonomischen Lage der Frauen – nicht nur im Sozialhilfebezug, sondern auch in Bezug auf die Pensionsversicherung. Wer die Notstandshilfe abschaffen will, verschärft Armut, anstatt sie zu bekämpfen.