Mit Teilzeit ist keine Pension zu machen

20. April 2018

Jahrelange Teilzeitbeschäftigung hat dramatische Auswirkungen auf das Lebenseinkommen von Frauen. Das zeigt eine neue WIFO-Studie im Auftrag des AMS anhand von mehreren hypothetischen Einkommensverläufen. Die Unterschiede je nach Höhe der (Teilzeit-)Arbeitszeit sind zum Teil beträchtlich. Wichtigster Faktor bei der Höhe des Lebenseinkommens bleibt aber die Berufswahl von Frauen. Fällt ein schlecht bezahlter Beruf und geringe Arbeitszeit zusammen, potenziert sich das in geringen Lebenseinkommen und Pensionen.

Die meisten ArbeitnehmerInnen sind sich zwar bewusst, dass sie durch Teilzeitbeschäftigung und Erwerbsunterbrechungen weniger verdienen und eine geringere Pension bekommen werden als ihre Vollzeit-KollegInnen. Wie hoch der Einkommensgap über die gesamte Lebenszeit tatsächlich ist, wissen aber die wenigsten Betroffenen. Mit der vom WIFO durchgeführten und vom AMS-Österreich in Auftrag gegebenen Studie „Erwerbsunterbrechungen, Teilzeitarbeit und ihre Bedeutung für das Frauen-Lebenseinkommen“ wurden nun erstmals Modellrechnungen durchgeführt, die den Einkommensgap je nach Dauer und Ausmaß von Teilzeitbeschäftigung, Berufsunterbrechungen und Karenzen in absoluten Zahlen darstellen.

Dabei zeigt sich, dass die Auswirkungen von Teilzeitbeschäftigung auf das „Lebenseinkommen“ beträchtlich sind. Mit Lebenseinkommen wird das Erwerbs- und Pensionseinkommen zusammengefasst. Aber es zeigt sich auch: Teilzeitbeschäftigung mit einem höheren Stundenausmaß (z. B. 30 Wochenstunden) bringt bereits deutliche Verbesserungen beim Lebenseinkommen gegenüber Teilzeit mit geringen Wochenstunden (< 25 Wochenstunden).

Die hypothetischen Frauen-Erwerbsverläufe im Überblick

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Quelle: AMS Folder „Lebenseinkommen von Frauen“ (2018) © A&W Blog
Quelle: AMS Folder „Lebenseinkommen von Frauen“ (2018)

So sinkt das Bruttolebenseinkommen um beträchtliche 600.000 Euro, wenn nach einer zweijährigen Karenz durchgehend 20 Stunden Teilzeit gearbeitet wird, im Vergleich zu einer durchgehenden Vollzeitbeschäftigung nach einer kurzen Karenz- und Teilzeitphase (siehe Grafik). Kommt eine zusätzliche Erwerbsunterbrechung dazu, bis das Kind 15 Jahre alt ist, und wird im Anschluss in Teilzeit gearbeitet, entgehen Frauen (und Familien) durchschnittlich knapp 950.000 Euro brutto. Wird mit einem höheren Stundenausmaß in Teilzeit gearbeitet, können diese Verluste zum Teil abgefedert werden.

Berufswahl bestimmt Lebenseinkommen in hohem Maße

Die Unterschiede je nach Beruf bzw. Wirtschaftszweig sind in der Tat beträchtlich: Die Bandbreite der betrachteten Erwerbsverläufe bei 45 Versicherungsjahren reichte von 2,3 Millionen Euro Bruttolebenseinkommen (Technikerinnen) und 1,2 Millionen Euro (Beschäftigte in der Gastronomie). Frauen, die im sogenannten Niedriglohnsektor oder in schlecht bezahlten Berufen tätig sind, haben also allein aufgrund ihrer Berufswahl mit enormen Nachteilen beim Lebenseinkommen zu rechnen.

Weit weniger ausschlaggebend als die Berufswahl ist die Dauer der Berufsjahre: Die Einkommensdifferenz zwischen einer 35-jährigen und einer 45-jährigen Erwerbstätigkeit beträgt rund 25 Prozent. Demgegenüber erreicht das Lebensbruttoeinkommen in der Niedriglohnbranche „Beherbergung und Gastronomie“ nur 54 Prozent jenes der Technikerinnen.

Lebenseinkommen nach Wirtschaftsklassen und Berufen, bei einer 45-, 40- und 35-jährigen Erwerbstätigkeit

Erwerbstätigkeit in Jahren45 Jahre40 Jahre35 Jahrein % Technikerin*)
Technikerin & verwandte Berufe1.696.000 €1.475.000 €1.254.000 €100,00
Bürokraft & verwandte Berufe1.493.000 €1.300.000 €1.107.000 €88,0
Gesundheits- und Sozialwesen1.478.000 €1.300.000 €1.121.000 €87,1
Herstellung von Waren1.322.000 €1.174.000 €1.027.000 €77,9
Handel1.225.000 €1.072.000 €919.000 €72,2
Dienstleistungsberufe1.161.000 €1.013.000 €866.000 €68,5
Hilfsarbeiterin944.000 €831.000 €719.000 €55,7
Beherbergung & Gastronomie911.000 €804.000 €697.000 €53,7
Quelle: Statistik Austria, WIFO-Berechnungen. *) bei jeweils 45 Erwerbsjahren.

Zweithöchste Teilzeitquote von Frauen in der EU

Zwar stieg die Frauenerwerbsquote in den letzten Jahrzehnten enorm an (+16,8 Prozent) und liegt nun bei 71,7 Prozent (Männerwerbsquote 80,7 Prozent, 2016), doch der Großteil dieses Zuwachses erfolgte über Teilzeitbeschäftigungsformen. Die weibliche Teilzeitquote in Österreich liegt mit 47,1 Prozent deutlich über dem EU-28-Schnitt von 31,9 Prozent. Nur in den Niederlanden ist die Teilzeitquote von Frauen höher als in Österreich.

Teilzeit mit geringer Stundenhöhe ist steigend

Während Frauen im Schnitt 31,6 Wochenstunden einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sind es bei Männern 39,8 Wochenstunden. Darüber hinaus verlagert sich das Stundenausmaß von Frauen hin zu geringeren Stundenhöhen. Zwischen 2005 und 2015 ist der Anteil der teilzeitbeschäftigten Frauen mit einer Arbeitszeit von unter 25 Stunden von 25 auf 27 Prozent angestiegen. Auf der anderen Seite haben 28 Prozent der Männer eine Normalarbeitszeit von mehr als 41 Stunden, bei den Frauen sind es zehn Prozent.

Vor allem Betreuungspflichten veranlassen Frauen, nach der Karenz hauptsächlich in Teilzeit zu arbeiten. Für Männer scheint die Familiengründung kein Anlass zu sein, die Arbeitszeit zu reduzieren. Über 90 Prozent der Männer mit Kind(ern) unter 15 Jahren arbeiten in Vollzeit, während es bei den Frauen mit Kindern nur rund 20 Prozent sind. Für Österreich ergeben sich zudem bundesländerspezifisch einige Unterschiede, wie die folgende Grafik verdeutlicht:

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Die Teilzeitquote bei Frauen ist vor allem in Tirol, Vorarlberg und Oberösterreich besonders hoch, bei gleichzeitiger stabiler Vollzeitbeschäftigung der Väter. In Wien hingegen scheint sich die Arbeitszeitverteilung zwischen berufstätigen Vätern und Müttern sachte anzugleichen. Hier liegt die Vollzeitquote von Müttern bei fast 40 Prozent, jene von Vätern deutlich niedriger als im Österreich-Schnitt bei rund 85 Prozent.

Jede Phase geringen Einkommens oder einer Erwerbsunterbrechung hat Auswirkungen auf die Pensionshöhe

Für die Berechnung der Pensionshöhe wird – nach einer stufenweisen Anhebung – ab 2028 der Lebenserwerbsverlauf von 40 Erwerbsjahren herangezogen; vor der Reform waren es die besten 15 Jahre (Mayrhuber, 2006). Damit wirkt sich nun jede Phase der Erwerbsunterbrechung und Teilzeitphase negativ auf die Pensionshöhe aus. Seit der Reform 2015 ist der Gap bei der Pensionshöhe sprunghaft angestiegen, wie folgende Grafik verdeutlicht.

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Nur zwei Prozent der Frauen erreichen die maximale Pensionshöhe

Die Pensionsreformen gehen von einem Arbeitszeit-Normmodell aus, das fast keine Frau erreicht. Durch vergangene Pensionsreformen gewann die Dauer der Erwerbstätigkeit an Bedeutung:

Um die maximale Ersatzrate (Erstpension in Relation zum Lebenseinkommen) zu erreichen, braucht es nun 45 Versicherungsjahre, vor der Reform 2003 waren es 40 Versicherungsjahre. Tatsächlich erreicht nur ein kleiner Teil der Erwerbstätigen diese lange Versicherungsdauer. 2016 hatten von den rund 31.700 neuzuerkannten Alterspensionen an Frauen nur 650 Frauen Versicherungszeiten von 45 Jahren, das entspricht zwei Prozent der Neuzuerkennungen. Bei den Männern waren es immerhin 50 Prozent (Pensionsversicherungsanstalt, 2017, vgl. Mayrhuber, 2017).

Frühzeitiger Wiedereinstieg zahlt sich aus

Um negative Auswirkungen von Karenzzeiten abzufedern, wird in den ersten vier Jahren nach der Geburt eines Kindes für die Pensionsberechnung ein fiktives Erwerbseinkommen von 1.776 Euro herangezogen (Stand 2017). Sind Frauen in den ersten vier Jahren nach der Geburt eines Kindes erwerbstätig, wird ihr Erwerbseinkommen zu dieser fiktiven Beitragsgrundlage dazugerechnet. Ein frühzeitiger Wiedereinstieg bringt somit deutliche Verbesserungen für die Pensionshöhe.

Teilzeitfalle zeigt sich in der Pension

Die Folgen langer Teilzeitbeschäftigung und fehlender Versicherungsjahre kumulieren sich und zeigen sich in der Höhe des Pensionsgaps zwischen Frauen und Männern. Der durchschnittliche „Pensionsgap“, also die Unterschiede bei den erworbenen Pensionsansprüchen zwischen Frauen und Männern, ist enorm und lag bei 37 Prozent bei den Pensionsneuzugängen in die Alterspension. Eine langandauernde Teilzeitbeschäftigung von 30 Wochenstunden reduziert die Monatspension um rund 20 Prozent, bei 20 Wochenstunden sind es sogar rund 40 Prozent.

Zusammenfassung

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist in Österreich immer noch zulasten von Frauen geregelt. Berufsunterbrechungen und lange Teilzeitphasen aufgrund von Betreuungspflichten stellen für die meisten weiblichen Erwerbstätigen die Realität dar. Die Folge sind niedrigere Lebenseinkommen und damit deutlich eingeschränkte finanzielle Mittel während der aktiven Erwerbsphase und später auch in der Pension. Beim Blick auf durchschnittliche Lebenserwerbsverläufe von Frauen ist die Frage der Arbeitszeitnorm bei Kollektivvertragsverhandlungen und zukünftigen Pensionsreformen neu zu denken. Eine Arbeitszeitnorm, welche ein kaum erreichbares Ideal darstellt, wirkt sich negativ auf die Existenzsicherung von Frauen insbesondere im Alter aus.

Um Frauen eine existenzsichernde Erwerbstätigkeit zu ermöglichen, muss neben dem weiteren Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen (auch in den ländlichen Gebieten) das Angebot an hochqualifizierten Teilzeitstellen erhöht werden. Die generelle Arbeitszeitverkürzung wäre das zentrale Instrument, um Arbeitsvolumen von Frauen und Männern anzugleichen und Verbesserungen bei der Passung von Erwerbstätigkeit und Betreuungszeiten zu erreichen. Der in Österreich besonders stark ausgeprägten Geschlechtersegregation am Arbeitsmarkt muss durch geeignete Ausbildungsprogramme für Frauen (und Männer) entgegengewirkt werden. Zudem braucht es Anreizmodelle für Väter, um öfter und länger in Karenz zu gehen und deren Arbeitszeit nach einer Familiengründung zu reduzieren. Langfristiges Ziel muss es sein, dass sich die Erwerbsbiographien beider Eltern angleichen und die Lasten der Familienarbeit bzw. das Risiko der Vereinbarkeit im Berufsleben gleichmäßig zwischen Frauen und Männern aufgeteilt wird.