Die EU hat sich im Juli mit den Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) auf ihr bisher wichtigstes Handelsabkommen geeinigt. Es soll die weltweit größte Handelszone begründen. Doch es steht zu befürchten, dass mit dem Abkommen der Handel auf Kosten von Klima, ArbeitnehmerInnen und der Gesundheit aller gehen wird.
EU-Mercosur: Abkommen auf Kosten der Allgemeinheit
In Ländern wie Brasilien werden Gewerkschaften in ihrer Arbeit behindert und es herrschen teils sklavenähnliche Arbeitsbedingungen. Das EU-Mercosur-Abkommen wird die Abholzung des Amazonas-Regenwalds beschleunigen, um die Exporte nach Europa zu steigern. Die mit Pestiziden belastete Landwirtschaft und mit Wachstumsförderern gedopte Viehwirtschaft in Argentinien und Brasilien führen zu einem extrem unfairen Preis- und Standardwettbewerb nach unten. Das Abkommen enthält keinerlei Lösungsansätze für die brennenden Probleme des 21. Jahrhunderts. Im Gegenteil: Diese werden wohl weiter befeuert.
Einigung über Verhandlungsabschluss, obwohl keine Wirkungsanalysen vorliegen
Die EU-Kommission hat sich mit dem Mercosur über den Abschluss der Verhandlungen geeinigt, obwohl noch gar keine aktuellen Analysen über mögliche Auswirkungen des Abkommens vorliegen. Offen bleibt damit u. a., wie sich das Handelsabkommen auf Umwelt, Beschäftigung, Menschen- und VerbraucherInnenrechte auswirkt. Auch die Wirkung der zu erwartenden Importe aus dem Mercosur und deren Effekte auf einzelne Branchen bzw. auf die beteiligten Volkswirtschaften als Ganze bleiben damit offen. Erst in zwei Monaten will die EU-Kommission die Ergebnisse ihrer Nachhaltigkeitswirkungsprüfung (Sustainability Impact Assessment) vorlegen.
Abkommen geht weit über bloße Zollsenkungen hinaus
Bekannt ist nur das Vorhaben selbst, nämlich dass derzeit hohe Zölle, wie etwa auf Autos, Maschinen, Chemikalien, Pharmazeutika, Wein oder alkoholfreie Getränke, beseitigt werden sollen. Die Zölle von 91 Prozent aller zwischen der EU und dem Mercosur gehandelten Waren sollen abgebaut werden – in Summe soll das 4 Mrd. Euro an Zolleinsparungen für die europäische Exportwirtschaft ergeben. Das Abkommen wird jedoch weit über ein klassisches Zollsenkungsabkommen hinausgehen. Dafür sorgen etwa die getroffenen Vereinbarungen über die Liberalisierung von Dienstleistungen und die öffentliche Auftragsvergabe sowie Themen wie Subventionen, geistige Eigentumsrechte, Lebenssicherheit, technische Regulierungen und Standards und der Zugang zu Rohstoffen.
Zusätzliche Klimabelastung durch das Handelsabkommen
Die EU-Kommission brüstet sich damit, dass das Abkommen neben steigenden Exportchancen für die EU hohe Standards fördern würde. Beide Handelspartner würden sich dazu verpflichten, das Pariser Klimaschutzabkommen umzusetzen. Doch in Wirklichkeit ebnet die brasilianische Regierung unter Präsident Bolsonaro mit dem Abkommen vor allem den mächtigen Vieh- und Sojakonzernen den Weg, die die Abholzung des weltweit größten Regenwaldes beschleunigen. Im brasilianischen Amazonasgebiet legte die Abholzung im Januar 2019 – dem ersten Monat von Präsident Bolsonaros Amtszeit – laut Angaben des Forschungsinstituts Imazon um 54 Prozent im Vergleich zum Jänner 2018 zu. Die geschlägerten Flächen Amazoniens kommen v. a. der Rinderzucht zugute.
Brasilien zählt erstmals zu den zehn Ländern mit den schlimmsten Arbeitsbedingungen weltweit
Mit der enormen Zunahme der Viehzucht und der Abholzung der dafür notwendigen Weideflächen stieg auch die fleischverarbeitende Industrie enorm an. Brasilien ist der zweitgrößte Produzent und größte Exporteur von Rindfleisch weltweit. Diese Entwicklung zog eine nahezu unregulierte Ausbreitung von Schlachthöfen nach sich; ein großer Teil davon ist illegal. In den Zulieferbetrieben für die großen Fleischverarbeiter werden sklavenähnliche Arbeitsverhältnisse beobachtet. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz wird häufig ignoriert. So auch in der brasilianischen Zuckerindustrie, die systematisch Umwelt- und ArbeitnehmerInnenschutzgesetze bricht. Die Gesundheit der LandarbeiterInnen und BewohnerInnen von umliegenden Siedlungen wird durch den massiven Einsatz von Pestiziden und Herbiziden anhaltend geschädigt.
Der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) zählt Brasilien erstmals zu den zehn Ländern mit den weltweit schlimmsten Bedingungen für erwerbstätige Menschen. Er hält fest: „Die Situation der ArbeitnehmerInnen in Brasilien hat sich durch die Verabschiedung regressiver Gesetze, die das Tarifverhandlungsrecht ernsthaft untergraben, und die Machtübernahme des ultrarechten Präsidenten Jair Bolsonaro drastisch verschlechtert. Zahlreiche Streiks und Proteste wurden von den staatlichen Sicherheitskräften gewaltsam unterdrückt und führende GewerkschaftsvertreterInnen bedroht und eingeschüchtert.“
Breite Ablehnung des Abkommens
Die Gewerkschaften des Mercosur lehnen das geplante Handelsabkommen mit der EU ab und bezeichnen es als „Todesstrafe“ für die Industrie. Sie fürchten zusätzlichen Druck auf ihre Arbeitsbedingungen. In einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) halten sie es für ein unausgewogenes Abkommen, das den nationalen Industrien in den weniger entwickelten Mitgliedstaaten schaden und menschenwürdiger Arbeit zuwiderlaufen wird. Auch der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) und das Beratende Wirtschafts- und Sozialforum des Mercosur (FCES) – bestehend aus Handelskammern, Gewerkschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft – legten ihre Bedenken dar. Kritisch sind sogar die Industrieverbände der vier Mercosur-Staaten. Sie fordern u. a. eine Klausel zum Schutz „industrieller Entwicklung“.
Gesundheitsgefährdung
In den vergangenen Jahren wurden in Argentinien und Brasilien Hunderte Neuzulassungen von hochtoxischen Pestiziden erteilt, darunter einige, die in der EU nicht zugelassen sind (z. B. das Pestizid Paraquat von Syngenta). Das in Österreich seit Kurzem verbotene Glyphosat wird auf Argentiniens Feldern nahezu flächendeckend seit über 20 Jahren versprüht. Besonders betroffen ist der Anbau von Kaffee, Zitrusfrüchten, Mais, Soja. Damit steigt das Risiko von Verunreinigungen, Rückständen und Folgen für Mensch und Tier massiv. Ein anderes Beispiel betrifft den Fleischskandal in Brasilien. Die EU reagierte mit einer Importbeschränkung und der Überprüfung des brasilianischen Kontrollsystems. Die Audit-Ergebnisse enthüllten unter anderem bei der Erteilung der Exportlizenzen durch die brasilianischen Behörden enorme Defizite. Bisher wurden keinerlei Maßnahmen ergriffen, um die Wiederholung dieser betrügerischen Praktiken zu verhindern.
Diese Tendenzen könnten auch in der EU jene Kräfte stützen, die eine „Überregulierung“ anprangern und Kostensenkungsdruck das Wort reden. Der positiv gewählte Ausdruck „Regulierungskooperation“ im Rahmen der Handelsabkommen beschäftigt sich mit Fragen der Beseitigung von sogenannten Handelsbarrieren und sucht nach kostenschonenden Lösungen für die Exportindustrie. Davon sind auch Kontroll- und Zulassungsmechanismen erfasst.
Zahnloses Nachhaltigkeitskapitel
Das EU-Mercosur-Handelsabkommen enthält ein sogenanntes Nachhaltigkeitskapitel, wie schon seine Vorgänger CETA und JEFTA. Laut Kommission werden dadurch Arbeitsrechte und Umweltschutz abgesichert und hohe Lebensmittelstandards aufrechterhalten. Das Nachhaltigkeitskapitel ist aber zahnlos, denn es unterliegt nicht dem allgemeinen Streitbeilegungsverfahren des Abkommens und dessen Durchsetzungsmechanismus. Verstöße können somit nicht sanktioniert und die angestrebten Standards nicht durchgesetzt werden. Das Nachhaltigkeitskapitel bedient sich einer Art Mediationssystem. Sollte es aktiviert werden, wird – falls sich der Streit nicht via Konsultationsprozess lösen lässt – ein Expertenpanel installiert, das als letzte Möglichkeit einen Bericht mit Empfehlungen abgibt. Hier endet die Wirkungskraft dieses Kapitels. Unter dem allgemeinen Streitbeilegungsverfahren sind hingegen die Rücknahme der Handelskonzessionen oder Kompensationszahlungen als Sanktionsmöglichkeiten vorgesehen, womit mehr Druck ausgeübt werden kann.
Wir beobachten seit Jahren, dass weder Südkorea noch Kolumbien ihren „Verpflichtungen“ aus den Nachhaltigkeitskapiteln ihrer Handelsabkommen mit der EU nachkommen. Beide Länder haben bis heute nicht alle ILO-Mindestarbeitsnormen ratifiziert und verstoßen laufend gegen Menschen- und Gewerkschaftsrechte. So wurden etwa in Kolumbien von 1. Jänner bis 17. November 2018 nach NGO-Angaben 226 AktivistInnen sozialer Bewegungen ermordet. Das EU-Südkorea-Handelsabkommen ist seit 2011 in Kraft, und Verstöße sind längst bekannt. Die EU-Kommission ist jedoch erst seit Kurzem dabei, ein ExpertInnen-Panel einzurichten.
Auch die Umweltabkommen, insbesondere das Pariser Klimaschutzabkommen, sind aufgrund mangelnder Durchsetzbarkeit des Kapitels über nachhaltige Entwicklung unverbindlich. Aus dem Handelsabkommen der EU mit dem Mercosur sind daher keine Handelssanktionen im Austrittsfall Brasiliens aus dem Klimaabkommen erwartbar. Das Gleiche gilt für das Vorsorgeprinzip, das ebenfalls im Nachhaltigkeitskapitel verortet ist. Das Vorsorgeprinzip ermöglicht es, in der EU vorsorglich getroffene Schutzmaßnahmen (z. B. Verbote, Kennzeichnungspflicht für GMO) zu ergreifen, ohne dass es einen endgültigen wissenschaftlichen Beweis für die Schädlichkeit eines Produktes geben muss.
Wenn es der EU mit der nachhaltigen Entwicklung ernst ist …
… muss sie daher ihre Verhandlungsmacht in die Waagschale werfen und ihren Einfluss geltend machen, um Klima, ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen zu schützen. Denn sie ist der größte Handelspartner des Mercosur. Die Einhaltung von Menschen- und Gewerkschaftsrechten, strenge Maßnahmen zur Beendigung weiterer Entwaldung und konkrete Verpflichtungen zur Umsetzung des Pariser Abkommens müssen Vorrang haben. Denn das Handelsabkommen darf nicht zulasten von Umwelt und Menschen gehen.