Die Senkung der Körperschaftsteuer ist eine immer wieder auftretende Forderung, die sich auch im Regierungsprogramm wiederfindet. Dort wird als Argument angeführt, dass Klein- und Mittelbetriebe steuerlich entlastet werden sollen. Doch ist die Reduktion der Körperschaftsteuer tatsächlich eine Maßnahme, mit der KMUs entlastet werden oder doch vielmehr ein Steuergeschenk an Großbetriebe? Die Auswertung der Körperschaftsteuerstatistik zeigt ein klares Bild: Der Großteil der Unternehmen würde von der Senkung nicht oder kaum profitieren, wohingegen nur 165 Unternehmensgruppen wirklich enorm entlastet würden. Vier Fünftel der Steuersenkung würde auf die „bestverdienensten fünf Prozent“ entfallen – und für eine Entlastung der ArbeitnehmerInnen, soziale Dienstleistung oder öffentliche Investitionen fehlen.
Höhe der Körperschaftsteuerbelastung
Im Jahr 2017 betrugen die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer insgesamt 7,9 Mrd. Euro. Eine Analyse, wie sich die Steuerlast auf verschiedene Unternehmen verteilt, ist mit der Körperschaftsteuerstatistik der Statistik Austria möglich. Die aktuellsten Daten betreffen das Jahr 2013. Für dieses Jahr weist die Statistik ein Körperschaftsteuervolumen von 6,4 Mrd. Euro aus, die von insgesamt 133.348 Unternehmen erbracht wird. Daher betrug die durchschnittliche Körperschaftsteuerleistung pro Unternehmen ca. 48.000 Euro.
Betrachtet man ausschließlich diese Zahlen, könnte daraus wirklich der Schluss gezogen werden, dass eine Körperschaftsteuerreduktion eine allgemeine Entlastung für Unternehmen darstellt. Allerdings zeigt sich bei genauerer Betrachtung der Statistik, dass von einer Steuersenkung nur sehr wenige große Betriebe wirklich substanziell profitieren würden.
Ungleiche Verteilung der Körperschaftsteuerlast
Im Jahr 2013 hatten insgesamt rund 53.500 Betriebe kein steuerpflichtiges Einkommen bzw. einen Verlust. Diese unterlagen lediglich der Mindestkörperschaftsteuer. Hinzu kommen noch weitere rund 24.600 (19 %) Unternehmen, deren steuerpflichtiges Einkommen höchstens 8.000 Euro beträgt. Auch von diesen Betrieben fällt der Großteil unter die Mindestkörperschaftsteuer. Folglich sind allein diese 59 % der Kapitalgesellschaften von einer Körperschaftsteuersenkung ausgeschlossen.
Aber auch unter den übrigen 41 % der Unternehmen ist das Einkommen und damit einhergehend die Körperschaftsteuer – und damit eine allfällige Entlastung – sehr ungleich verteilt. 37 % der Unternehmen, das sind ca. 49.300 veranlagte Betriebe, haben ein zu versteuerndes Einkommen zwischen 8.000 und 500.000 Euro jährlich. Auf diese Einkommensgruppe entfallen jedoch nur 18 % des Körperschaftsteueraufkommens. Deren durchschnittliche Körperschaftsteuer beträgt 23.814 Euro.
Schlussendlich zahlen knapp fünf Prozent aller Körperschaften 80 % der gesamten Körperschaftsteuer. Den höchsten Anteil haben jene Unternehmen mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als zehn Millionen Euro. Diese Einkommensgruppe umfasst genau 295 Unternehmen, auf die 44 % des Körperschaftsteueraufkommens entfällt. Von diesen 295 Kapitalgesellschaften sind 165 Unternehmensgruppen. Diese Unternehmensgruppen zahlen zusammen 29 % der gesamten Körperschaftsteuer. Ihre durchschnittliche Steuerleistung beträgt 11,3 Mio. Euro.