Kinderarmut ist in Österreich weit verbreitet. Aktuell sind rund 320.000 Kinder und Jugendliche armutsgefährdet. Vor allem Familien mit mehr als drei Kindern und Alleinerziehende sind davon stark betroffen. Ihre Lage wird aufgrund der massiv hohen Teuerung noch verschärft. Das Familieneinkommen reicht nicht aus, um die notwendigen Ausgaben zu bestreiten. Die österreichweit unterschiedlich hohe Sozialhilfe für Kinder versagt, denn sie ist zu gering, verschärft Armutslagen, erhöht Ungleichheiten und gehört daher saniert.
Kinderarmut ist weit verbreitet und im Ansteigen
Im Jahr 2012 waren rund 304.000 Kinder und Jugendliche armutsgefährdet. 2021 waren es bereits rund 320.000 junge Menschen, also um 16.000 mehr. Somit ist jedes fünfte Kind laut Statistik Austria einkommensarm. Die Sozialhilfe der Länder lindert Armut jedoch nur unzureichend. Die durchschnittliche Richtsatzhöhe für das erste Kind liegt österreichweit bei rund 230 Euro pro Monat. Damit können die monatlichen Ausgaben für ein Kind kaum abgedeckt werden.
Laut Referenzbudget betragen die monatlichen Ausgaben pro Kind 800 Euro
Ein Richtmaß zur Darstellung dieser hohen Ausgabenbelastung von armutsbetroffenen Haushalten liefert das sogenannte Referenzbudget. Im Rahmen dieses Budgets wird erhoben, wie viel Einkommen für eine Familie zur Verfügung stehen müsste, um ein angemessenes Leben führen zu können. Laut diesem Referenzbudget der Schuldnerberatung entstehen für Kinder Ausgaben in Höhe von etwa 800 Euro pro Monat. Die (angemessenen) Ausgaben für Kinder sind also viel höher als die Sozialhilfe der Länder. Der Sozialstaat sollte daher in diesem Bereich vermehrt aktiv werden, um die Situation dieser Familien bzw. der Kinder zu verbessern.
Wien macht es vor: Eine hohe Sozialhilfe für alle Kinder ist machbar!
In Wien erhält jedes Kind Sozialhilfe in Höhe von (bis zu) rund 284 Euro monatlich, in Oberösterreich erhält man als fünftes Kind lediglich rund 126 Euro im Monat. Die Hauptursache des Wildwuchses an Leistungshöhen in den Bundesländern liegt im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes. Da die ursprüngliche Regelung, die damals von der türkis-blauen Bundesregierung implementiert wurde, vom Höchstgericht als verfassungswidrig behoben wurde, exisitiert aktuell ein Wirrwarr an Regelungen. Diese Nicht-Regelung des Bundes führt jedoch dazu, dass die Bundesländer sehr unterschiedliche Unterstützungsleistungen im Bereich der Sozialhilfe für minderjährige Kinder zur Verfügung stellen.
Vor allem Oberösterreich und Niederösterreich gewähren sehr stark absinkende Leistungen für Kinder. Beide Bundesländer gestatten für das erste Kind zwar 25 Prozent des Nettoausgleichszulagenrichtsatzes (NAZ) für Alleinstehende, das entspricht 263 Euro monatlich, ab dem fünften Kind jedoch lediglich zwölf Prozent bzw. 126 Euro. Im Gegensatz dazu hat beispielsweise Wien eine viel höhere Sozialhilfe für Kinder. Sie liegt bei rund 284 Euro bzw. 27 Prozent des NAZ. Salzburg gewährt allen Kindern eine Sozialhilfe in Höhe von 25 Prozent des NAZ (inkl. Wohnbedarf). Niedriger, aber konstant sind die Leistungen in Kärnten (21 Prozent des NAZ pro Kind) und im Burgenland (19,2 Prozent des NAZ pro Kind). Neben Oberösterreich und Niederösterreich haben die Steiermark, Tirol und Vorarlberg degressiv gestaltete Kinderrichtsätze. Diese Sozialhilfe-Richtsätze für Kinder können sogar noch weiter verringert werden, wenn z. B. Unterhaltsleistungen erhalten werden oder andere „anrechenbare“ Einkommen (ausgenommen die Familienbeihilfe etc.) vorliegen.
Sozialhilfe (Mindestsicherung) für Kinder – Kinderrichtsätze 2023
in Prozent des Nettoausgleichszulagenrichtsatzes für Alleinstehende*