Für eine nachhaltige Entwicklung von Wohlstand und Wohlergehen für alle, sind öffentliche Haushalte zentral. Diese umfassen unter anderem den Ausbau und die Finanzierung des öffentliche Bildungs- und Gesundheitssystems, der Energie- und Wasserversorgung und eine gerechte Einkommensverteilung über das Steuer- und Transfersystem. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist die Berücksichtigung der Sustainable Development Goals (SDGs) im Budgetprozess, was seit 2021 auch in Österreich erfolgt.
Die konkrete Umsetzung des SDG Budgeting ist jedoch noch weitgehend zahnlos und erfordert eine Nachschärfung, um wohlstandsorientierte Politik tatsächlich zu fördern.
Was ist SDG Budgeting?
Beim SDG Budgeting geht es darum, die SDGs bei der Erstellung des Budgets und ganz allgemein im Politikprozess zu berücksichtigen. SDG Budgeting soll aufzeigen, inwieweit öffentliche Gelder zur Erreichung der Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (UN) beitragen. Da das Budget einer Regierung gleichzeitig auch ihre politischen Prioritäten widerspiegelt („in Zahlen gegossene Politik“), bietet es einen idealen Ansatzpunkt zur Festlegung von gesellschaftlichen Zielen. Grundsätzlich könnte SDG Budgeting also als Instrument dienen, um eine stärkere Wohlstandsorientierung im Budgetprozess zu verankern und Bereiche wie die Armutsbekämpfung, gute Ausbildung und gute Arbeit, Gesundheit oder Umweltschutz in den Mittelpunkt zu stellen.
Die Umsetzung in Österreich
SDG Budgeting wurde, dem Vorbild der Steiermark folgend, in Österreich im Budgetplan des Bundes 2021 eingeführt. Es erfolgt jedoch freiwillig und ist, anders als vom Rechnungshof empfohlen, gesetzlich nicht bindend.
Der Blick auf die konkrete Umsetzung zeigt, dass die UN-Entwicklungsziele, trotz des neuen Ansatzes, keine höhere Priorität erhalten haben. Denn: Anstatt die SDGs als eigenständige Ziele im Budget zu verankern, werden sie den bereits bestehenden budgetären Wirkungszielen zu- bzw. untergeordnet. Im Zuge des SDG Budgeting wird also lediglich beurteilt, auf welche SDGs sich die Wirkungsziele des Budgets beziehen. Das Problem daran ist, dass es dadurch zu keiner Verbesserung in der politischen Steuerung kommt, SDG Budgeting also keinen direkten Einfluss auf die politische Agenda hat.
Sich ändernde Mascherl
Ein damit zusammenhängender Kritikpunkt betrifft die sich ändernde Zuordnung der SDGs zu den bestehenden Wirkungszielen. Obwohl sich die budgetären Wirkungsziele im Laufe der Legislaturperiode kaum verändern, ist bei der Zuordnung der SDGs das Gegenteil der Fall, wodurch das SDG Budgeting etwas willkürlich wirkt.
Zwischen 2021 und 2022 wurden 21 Wirkungszielen ohne bisherigen SDG Bezug erstmals ein SDG zugeordnet, darüber hinaus bekamen sieben Wirkungsziele zusätzliche SDGs und bei fünf Wirkungszielen wurde die Zahl der zugeordneten SDGs reduziert. In zwei Wirkungszielen wurde das zugehörige SDG gar komplett gestrichen. Dieses „Herumschieben“ von SDGs erschwert sowohl die Vergleichbarkeit als auch die Messung der Zielerreichung. Hinzu kommt, dass der im Parlament angesiedelte Budgetdienst in seiner SDG Landkarte eine von den Budgetunterlagen abweichende Zuordnung verwendet, was die Nachvollziehbarkeit des SDG Budgeting weiter erschwert.