Armut und Wohnungslosigkeit in der Pandemie: eine neue Dimension sozialer Ungleichheit

26. Mai 2021

Die Pandemie hat für alle einen tiefgreifenden Einschnitt in unser gewohntes Leben verursacht. Doch die individuellen Ausgangsbedingungen sind für die Bewältigung einer solchen Krise sehr unterschiedlich.

Die Pandemie traf uns alle – aber nicht alle gleich. Ausgangsbeschränkungen und der geforderte Rückzug aus dem öffentlichen Raum waren für jene Gruppen einfacher zu bewältigen, die großzügig mit Wohnraum ausgestattet sind und denen technische Infrastruktur, Internetanbindung und digitales Wissen für virtuellen Kontakt mit Bezugspersonen zur Verfügung stehen. Demgegenüber waren Menschen mit niedrigem Einkommen, die häufig in beengten Wohnverhältnissen leben, durch die zusätzlichen Belastungen im Zuge der Krise besonders stark betroffen.

Viele Menschen, die über ein lückenhaftes oder kein Unterstützungsnetz verfügen, sind vollständig auf professionelle Unterstützung angewiesen. Darunter gibt es zahlreiche Personen, die an oder unter der Armutsgrenze leben, viele davon hoch verschuldet.

Ungleichheit trifft armutsgefährdete Menschen am meisten

Ausschlüsse, Versorgungslücken und Vulnerabilitäten treten in Zeiten der Corona-Pandemie besonders zutage und verstärken sich. Die Betroffenheit und die entstandenen Belastungen durch die Pandemie sind nicht gleich verteilt. Das zeigt sich auch beim Wohnen: JedeR vierte StadtbewohnerIn lebt in einer überbelegten Wohnung, 12,2 Prozent müssen mehr als 40 Prozent ihres Einkommens für Wohnkosten aufwenden und sind damit wohnkostenüberbelastet. Innerhalb dieser Gruppe sind allerdings jene besonders stark betroffen, die ohnehin besonders vulnerabel sind: armutsgefährdete Menschen. Ein Drittel der Menschen, denen weniger als 60 Prozent des österreichischen Medianeinkommens zur Verfügung stehen, wohnt in überbelegten Wohnungen, und über 40 Prozent sind wohnkostenüberbelastet.

Dekoratives Bild © A&W Blog
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Gestundete Mieten zahlen sich nicht von selbst

Um besonders schwerwiegende Folgen der Jobverluste und starken Einkommenseinbußen durch Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit abzufedern, traf die Bundesregierung eine Reihe an Maßnahmen, wodurch das Schlimmste vorerst verhindert werden konnte. Miet- und Kreditstundungen, Delogierungsstopps etc. im ersten Corona-Jahr 2020 taten ihre Wirkung und führten schließlich zu einem spürbaren Rückgang an Räumungsexekutionsanträgen und vollzogenen Delogierungen. Was jedoch weiter aussteht, sind nachhaltige Lösungen und Perspektiven für die Betroffenen, denn seit April mussten MieterInnen bis zu vier Monatsmieten nachzahlen. Zu den gestundeten Monatsmieten kamen vier Prozent Zinsen dazu, plus die laufende Miete. Mietschulden könnten in Österreich heuer somit auf mehr als 83 Millionen Euro ansteigen. Schätzungsweise könnten 48.800 Kündigungen und Räumungsklagen drohen, 17.000 Haushalte könnten ihre Wohnung verlieren.

Wozu das führen kann? Aus der Erfahrung nach der Wirtschaftskrise 2008 können wir von einem eklatanten Anstieg von Wohnungslosigkeit ausgehen. Wir wissen, dass Obdach- und Wohnungslosigkeit nur die Spitze des Eisbergs der vielen Formen prekärer Wohnverhältnisse und Armut sind. Betroffene haben oft mit gesellschaftlicher Stigmatisierung und Beschämung zu kämpfen – ein Grund, weshalb sich Wohnungslosigkeit nur bedingt in Zahlen abbilden lässt. Insbesondere Frauen und junge Menschen bringen sich in gefährliche Abhängigkeiten oder prekäre Wohnsituationen, um das Leben auf der Straße möglichst lange zu umgehen.

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Wohnungslosigkeit verletzt Würde und Grundrechte

Selten zuvor wurde die Bedeutung des eigenen Wohnraums als Lebensgrundlage so offensichtlich, wie seit Beginn der COVID-19-Pandemie im Frühjahr 2020. Nicht zufällig gehört das Recht auf Wohnen zu den sogenannten Subsistenzrechten und gilt als unverzichtbarer Bestandteil für einen angemessenen Lebensstandard. So muss jedem Menschen unabhängig von Einkommens- und wirtschaftlichen Verhältnissen der diskriminierungsfreie Zugang zu angemessener und leistbarer Unterbringung gewährt werden. Im Ernstfall müssen Staaten mit vorhandenen finanziellen Mitteln für die Unterbringung armutsbetroffener oder in Not geratener Menschen sorgen.

Das Recht auf Wohnen wird den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten („wsk-Rechte“) zugeordnet, deren Grundlage im Kampf gegen sozioökonomisch ungleiche Verteilungsverhältnisse liegt. Westliche Staaten stützen sich auf die ideologische Behauptung, die betreffenden Rechte seien im Gegensatz zu bürgerlichen und politischen Menschenrechten kostenintensive „Leistungsrechte“ und daher keiner Normenkontrolle durch Gerichte unterworfen. Entgegen dem Diktum der Unteilbarkeit der Menschenrechte werden wsk-Rechte demnach als reine Absichtserklärungen bewertet. So wurde z. B. die Europäische Sozialcharta zwar ins österreichische Recht übernommen, allerdings mit Vorbehalten gegen Artikel 30 der Charta (Recht auf Schutz vor Armut) und Artikel 31 (Recht auf Wohnen).

Folglich ist das Menschenrecht auf Wohnen in Österreich nicht annähernd verwirklicht.

Auf der Straße leben während der Pandemie – ein Bild aus der Praxis

Obdachlose Menschen und Personen, die phasenweise auf der Couch von Freunden und Familie Zuflucht fanden, hatten während der Lockdowns keine Möglichkeit, sich – wie der Rest der Gesellschaft – in häuslichen Rückzug oder selbstgewählte Quarantäne zu begeben. Auch wer früher Phasen der Wohnungslosigkeit durch „Mitwohnen“ bei Bekannten überbrücken konnte, wurde im Frühjahr 2020 mit den ersten Corona-Bestimmungen konfrontiert, die darauf abzielten, Kontakte weitgehend zu unterbinden. Prekäres, ungesichertes Wohnen bzw. sogenannte verdeckte Wohnungslosigkeit verlagerten sich mitunter auf die Straße.

Zur mangelnden rechtlichen Durchsetzbarkeit des Rechts auf Wohnen und der schon vor der COVID-19-Pandemie zunehmenden europaweiten Wohnungskrise, die auch Österreich betrifft, kommt nun eine Gesundheitskrise. Das hat vor allem, aber nicht nur, verheerende Folgen für armutsbetroffene bzw. armutsgefährdete Menschen. Die erste Phase der Pandemie zeigte ganz deutlich, dass ein privater Rückzugsort zum Infektionsschutz dringend erforderlich ist und wie Selbst- und Fremdschutz vor einer Ansteckung mit dem COVID-19-Virus eng miteinander verwoben sind. Obdachlose Menschen können die Anforderungen, sich aus dem öffentlichen in den privaten Raum zurückzuziehen, kaum erfüllen. Notquartiere waren hier oft die einzige Möglichkeit für einen Schlafplatz, aufgrund geltender Abstandsregeln allerdings schnell ausgelastet und prinzipiell nicht für eine 24-Stunden-Beherbergung ausgestattet. Diesbezüglich wurde schnell reagiert und in den ersten Monaten der Pandemie durch den Einsatz von MitarbeiterInnen, BetreiberInnen und FördergeberInnen auf Ganztagesbetrieb umgestellt. Das Recht auf Wohnen bedeutet aber mehr, als bloß ein Dach über dem Kopf zu haben. Vielmehr zielt es auf ein Leben in Sicherheit, Frieden und Würde ab, was mit dauerhaftem Übernachten in Notquartieren nicht erfüllt ist. Dort geht es darum, den Alltag zu bewältigen, es gibt keine längerfristige Perspektive. Der Lebensstandard macht es unmöglich, die gesundheitliche, finanzielle und soziale Situation langfristig zu verbessern. Solche Lebensbedingungen stellen eine Würdeverletzung dar, ganz besonders in einem wohlhabenden Land wie Österreich, wo es durchaus möglich wäre, jeder Person die nötige Versorgung zu gewährleisten.

Sicherheit fehlt auch den Menschen in prekären Wohnverhältnissen, die schon vor der Pandemie Schwierigkeiten hatten, ihre Mieten zu bezahlen. Durch reduzierte Einkommen wegen vermehrter Kurzarbeit oder neuer Arbeitslosigkeit stieg die Wohnkostenbelastung weiter an, bei gleichzeitig erhöhtem Ansteckungsrisiko mit COVID-19 durch beengte und überbelegte Wohnverhältnisse.

Dort, wo staatliche Strukturen auslassen, springen nach Möglichkeit Sozialorganisationen ein. So wie das Wiener „neunerhaus“, das sich seit mehr als 20 Jahren für das Recht auf Wohnen einsetzt und Menschen in seinen Wohnhäusern und mobilen Angeboten ein Leben in Würde, mit Privatsphäre und das Entwickeln von Perspektiven bietet.

Auch der Zugang zu medizinischer Versorgung ist für viele nicht selbstverständlich bzw. durch viele Hindernisse verstellt. Niederschwellige Angebote waren besonders während der Pandemie gefragt. So verzeichnete die „neunerhaus“-Arztpraxis im Sommer 2020 um 37 Prozent mehr PatientInnen als im Vorjahr – obdach- und wohnungslose sowie nicht versicherte Menschen mit unterschiedlichen Erkrankungen. Ihre Gemeinsamkeit? Dass sie Hilfe brauchen und sonst keinen Zugang zu medizinischer Versorgung haben – oder dieser durch Hindernisse verstellt ist.

Armut und Wohnungslosigkeit betreffen uns alle

Die Pandemie verfestigt soziale Ungleichheit und schafft neue soziale Realitäten. Längst befinden wir uns auch in einer sozialen Krise. Für einkommensschwache Menschen kam es auch trotz Mietstundungen zu keiner Entspannung. Im Gegenteil, gerade im Niedriglohnsektor sind Menschen von Kurzarbeit oder Verlust des Arbeitsplatzes betroffen. Mit fortschreitender Dauer der Pandemie und den damit verbundenen Maßnahmen wächst die individuelle Verschuldung. Im schlimmsten Fall droht der Verlust der Wohnung. Die Folgekosten dafür kommen uns als Gesellschaft besonders teuer zu stehen.

Ein Blick ins Wirtschaftsressort zeigt, wie Kostenzuschüsse, Umsatzersatz und diverse Rettungsaktionen von Unternehmen möglich wurden. Nachhaltige Lösungen sollten auch für MieterInnen und einkommensarme Menschen möglich sein. Die Vorschläge dafür liegen auf dem Tisch:

  • Der langjährigen Forderung von Menschenrechtsorganisationen, das Recht auf Wohnen in ein individuell einklagbares Recht umzusetzen, muss endlich gefolgt werden.
  • Wohnungslosigkeit beenden: Die BAWO erarbeitete eine bundesweite Strategie, wie mit 25.000 Wohnungen Wohnungslosigkeit bis 2025 beendet werden kann.
  • Das Grundrezept dafür ist bereits gut erprobt und hat sich bewährt: Housing first – eigenständiges, selbstbestimmtes Wohnen von Anfang an.
  • Die Arbeiterkammer forderte gemeinsam mit der Mietervereinigung bereits einen MieterInnenhilfsfonds in Höhe von 100 Mio. Euro zur Abdeckung von Mietschulden.
  • Die Möglichkeit der Befristung von Mietverhältnissen muss weitgehend zurückgedrängt werden, um leistbares Wohnen dauerhaft zu sichern.
  • Kostenloses Rücktrittsrecht für ruinöse Miet-, Kauf- und MaklerInnenverträge, wenn diese in den vergangenen Monaten unterschrieben wurden und jetzt aufgrund von finanziellen Problemen nicht erfüllt werden können.
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