Der Grundstein für eine umweltfreundliche europaweite Wasserpolitik wurde im Jahr 2000 gelegt. Mit der Wasserrahmenrichtlinie wurde ein Regelwerk geschaffen, um die europäischen Gewässer vor Verunreinigungen zu schützen und insgesamt in ihrer Wassergüte zu verbessern. Nun, nach 19 Jahren, stehen die Ziele dieser Richtlinie auf dem Prüfstand. Auch das am 26. Mai 2019 neu zu wählende Europäische Parlament wird sich mit den Fragen einer umweltfreundlichen Wasserpolitik auseinandersetzen.
Um die Wasserrahmenrichtlinie und ihre Tochterrichtlinien zu überprüfen, wurden die europäischen BürgerInnen und Organisationen eingeladen, an einer europäischen Online-Konsultation teilzunehmen, die von September 2018 bis März 2019 stattfand. Europaweit haben rund 385.000 Menschen und Organisationen diese Einladung zur Konsultation angenommen und ihre Meinung abgegeben. Unter anderem haben die Bundesarbeitskammer, der Verband für die öffentliche Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs und Umweltorganisationen ihre Position dazu kundgetan.
Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie
Erklärtes Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist es, die Wasserressourcen in Europa langfristig abzusichern und eine Verbesserung des schlechten Zustands der Gewässer in Europa zu erreichen. Die WRRL schreibt bis spätestens 2027 eine ökologische Verbesserung jener Gewässer vor, die in keinem guten Zustand sind. Durch Renaturierungen sowie den Rückbau von nicht mehr gebrauchten Querbauwerken und Uferverbauungen werden Gewässerstrecken ökologisch aufgewertet, und die Natur erhält ihren Lebensraum zurück. Mit Einschränkungen in der Bewirtschaftung können bei der Beeinträchtigung der Grundwässer durch Eintrag von Nitrat, Pestiziden und anderen Stoffen Verbesserungen erzielt werden. Damit zielt die WRRL darauf ab, die Gewässer-Ökosysteme und die Wasserqualität insgesamt zu verbessern.
Mehr Kohärenz mit anderen EU-Gesetzen
In Österreich wird das Trinkwasser zu 100 Prozent aus Quellen und Grundwasservorkommen gewonnen – ein Privileg, das Österreich in der Europäischen Union nur mit wenigen anderen Staaten teilt. Fast alle anderen Mitgliedsstaaten gewinnen ihr Trinkwasser noch zusätzlich aus Oberflächenwasser und zu einem geringen Anteil aus der Entsalzung von Meerwasser. Daher ist zum Schutz der Trinkwasserressourcen das Grund- und Quellwasser so reinzuhalten und vor jedweden Verunreinigungen zu schützen, dass es als Trinkwasser verwendet werden kann und ohne Aufbereitung in Trinkwasserqualität den KonsumentInnen zur Verfügung steht.
Der Bericht der Europäischen Umweltagentur hält fest, dass noch einiges zu tun ist, um die Umweltziele der WRRL europaweit auch tatsächlich zu erreichen: EU-weit haben derzeit 74 Prozent des Grundwassers und 40 Prozent der Oberflächengewässer die Umweltziele erreicht; in Österreich sind es 90 Prozent des Grundwassers und 40 Prozent der Oberflächengewässer. Bei der EU-Wasserkonferenz im September 2018 in Wien wurde ganz klar die fehlende Kohärenz der europäischen Wasserpolitik mit anderen EU-Politiken herausgearbeitet, wie auch bereits im Bericht der Europäischen Umweltagentur angefordert.
Die Landwirtschaft wird sowohl von der Europäischen Umweltagentur als auch im Bericht der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament als Hauptverursacher für Verunreinigungen des Grundwassers angeführt, da diese zu einer diffusen Verschmutzung durch Nitrate und Pestizide führt. Zudem führt die Europäische Kommission an, dass die Gewässer Europas in zunehmendem Maße vom Klimawandel in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Wasserpolitik der EU kann ein erhebliches Potenzial für den Klimaschutz bergen, sofern jetzt wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Denn zunehmend kann es auch zu Nutzungskonflikten in der Trinkwasserversorgung kommen, wie im Zuge einer parlamentarischen Enquete im Bundesrat diskutiert wurde.
Zum Schutz der Wasserressourcen vor Verunreinigungen jeglicher Art (Landwirtschaft, Industrie, Transport, Energie) sollte zudem das Verursacherprinzip in der allgemeinen EU-Gesetzgebung stärker angewendet werden, und Verunreinigungen sollten dort verhindert werden, wo sie verursacht werden.
Erfolge der Wasserrahmenrichtlinie
Mit der Wasserrahmenrichtlinie konnte in Europa ein gemeinsames Verständnis zum Schutz des Wassers und der Wasserökosysteme erreicht werden. Sie bietet gute und wirksame Instrumente zum Schutz und zur Verbesserung der aquatischen Ökosysteme, zur Förderung der nachhaltigen Wassernutzung sowie Sicherstellung und Verbesserung der Wasserressourcen in Europa. Damit kann das öffentliche Gut Wasser für die kommenden Generationen bewahrt und vor Verunreinigungen geschützt werden. Diese Erfolge würden bei einer möglichen Neuverhandlung der Richtlinie aufs Spiel gesetzt werden.
Empfehlungen für Österreich
Der Österreichische Rechnungshof überprüfte von September bis November 2017 sowohl im Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus sowie in den Bundesländern Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und Tirol die Umsetzung der WRRL. Der Rechnungshof führt in seiner Bewertung ganz klar aus: Ohne Bundesfördermittel für gewässerökologische Maßnahmen wird Österreich die Umweltziele der WRRL nicht erreichen können. Zudem stellt der Rechnungshof fest, dass das Ministerium die Kosten, um den Zielzustand in den österreichischen Fließgewässern herzustellen, auf insgesamt drei Milliarden Euro geschätzt hat. Bisher wurden gerade mal 11 Prozent bzw. 339,32 Millionen Euro in die Ökologisierung der Fließgewässer investiert. Daher empfiehlt der Rechnungshof rasch die Finanzierung sicherzustellen. Im Bericht der Europäischen Kommission zur Umsetzung der WRRL empfiehlt sie Österreich die Kontinuität, Wirksamkeit und eine angemessene Finanzierung der Maßnahmen zur Verbesserung der hydromorphologischen Bedingungen in den Gewässern sowie eine ehrgeizige und pragmatische Vorgehensweise bei der Bekämpfung der chemischen Verschmutzung der Gewässer.
Empfehlungen für die EU-Politik
Bereits jetzt bietet die Richtlinie ausreichend Spielraum für Adaptierungen auf nationaler Ebene. Es besteht die Gefahr, dass mit einer Änderung der Richtlinie Schutzstandards reduziert oder die Umsetzung um Jahrzehnte verzögert wird. Maßnahmen für die Verbesserung der Ressource Wasser sind immer auch mit Kosten verbunden. Im zukünftigen EU-Budget sollte daher darauf Rücksicht genommen werden, um die Finanzierung notwendiger Investitionen für die Verbesserung der Wassergüte mit EU-Geldern zu unterstützen.
Es braucht klare politische Vorgaben, damit Gewässerschutz Vorrang vor Einträgen aus der Landwirtschaft, Industrie und anderen Verschmutzungen hat. Bei der Zulassung von neuen chemischen Stoffen muss immer auch der Einfluss auf die Ressource Wasser berücksichtigt werden. Dafür braucht eine kohärente Politik die notwendige Finanzierung zum Schutz der lebensnotwendigen Ressource Wasser, um die Schutzziele zu erreichen. Im Europäischen Parlament wie auch auf nationaler Ebene gibt es hier noch viel zu tun.