Länderbericht 2019 – Mehr Licht als Schatten

25. März 2019

Mit dem Ende Februar veröffentlichten Länderbericht übt die Europäische Kommission deutlich Kritik am Umgang der Regierung mit den Sozialpartnern. An anderer Stelle hingegen offenbart der Länderbericht Nachschärfungsbedarf aufseiten der Kommission.

Jährliche Länderberichte zu aktuellen Herausforderungen in den EU-Mitgliedstaaten

Die Europäische Kommission hat am 27. Februar 2019 ihre jährliche Analyse der wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen der EU-Mitgliedstaaten veröffentlicht. Diese sogenannten Länderberichte sind eine wichtige Grundlage für die Ausarbeitung der nationalen Reformprogramme und der länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters.

Der letzte Länderbericht der amtierenden Kommission zu Österreich fällt umfassend und durchaus ausgewogen aus. Einerseits macht die Europäische Kommission eine Reihe aus ArbeitnehmerInnensicht wichtiger Feststellungen. Andererseits klammert der Länderbericht wesentliche Aspekte aus. Exemplarisch soll dies anhand folgender Beispiele aus dem Länderbericht dargelegt werden: Kritik am Umgang mit der Sozialpartnerschaft sowie der österreichischen Steuerpolitik, Nachschärfungsbedarf seitens der Kommission bei der Analyse des Familienbonus, Reform der Mindestsicherung sowie der fehlgeleiteten Einschätzung der Kommission in puncto Pensionen.

Sozialpartnerschaft unter Druck

Die Art und Weise, wie die österreichische Bundesregierung mit den Sozialpartnern umgeht, ist mittlerweile auch in Brüssel ein Thema geworden. Im aktuellen Länderbericht verweist die Europäische Kommission mit Sorge darauf, dass jüngst ergriffene Maßnahmen der Regierung „die erwiesene Fähigkeit“ der Sozialpartner, „zu einer ausgewogenen sozioökonomischen Entwicklung beizutragen“, verringern.

Dazu gibt es bereits viele Beispiele – vom 12-Stunden-Tag-Gesetz über den Karfreitag bis hin zu den Eingriffen bei den Sozialversicherungen. Die Einbeziehung der Sozialpartner in diese Vorhaben hätte mehr Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und ArbeitnehmerInnen, mehr Praxisnähe und mehr rechtstechnische Qualität bringen können. Die Bundesregierung ist aufgerufen, die deutlichen Signale aus Brüssel zu hören, in der Politikgestaltung wieder Wert auf sozialpartnerschaftliche Einigung zu legen und nicht einseitig die Interessen der (großen) Unternehmen im Auge zu haben.

Emmerich Tálos kommt in einer gut begründeten Analyse zur Sozialpartnerschaft unter Schwarz/Blau gar zur Schlussfolgerung, dass die Sozialpartnerschaft in Österreich vor dem Aus steht. Was hier auf dem Spiel steht, scheint vielen Akteuren noch nicht bewusst zu sein. Das System des sozialen Dialogs und der Arbeitgeber-ArbeitnehmerInnen-Beziehungen gehört zu den Erfolgsfaktoren der beispiellosen sozialen und wirtschaftlichen Aufwärtsentwicklung Österreichs der letzten Jahrzehnte! Welche Gefahren das Fehlen funktionierender sozialpartnerschaftlicher Strukturen birgt, zeigt sich aktuell anschaulich in Frankreich.

Auch in früheren Dokumenten hat die Europäische Kommission immer wieder auf die grundlegende Bedeutung der Einbindung der Sozialpartner in die Reformprozesse verwiesen. So spricht sich die Kommission etwa im Jahreswachstumsbericht 2019 sogar „im Kontext rückläufiger Tarifbindung“ für „Maßnahmen zur Stärkung der institutionellen Kapazitäten der Sozialpartner in Ländern (aus), in denen der soziale Dialog schwach ausgeprägt ist oder durch die Krise negativ beeinflusst wurde“.

Was die Kommission allerdings verschweigt: Sie selbst war es, die über vielfältige Kanäle zur Schwächung des sozialen Dialogs in etlichen Ländern beigetragen hat. Am offensichtlichsten tritt dies beispielsweise in den strengen Auflagen der Troika für jene Länder zutage, die in der Finanz- und Wirtschaftskrise finanzielle Unterstützung erhalten haben.

Vermögenssteuer könnte Milliarden bringen

Auch in puncto Steuerpolitik kommen die Empfehlungen der Kommission im Länderbericht zum richtigen Zeitpunkt. Denn  die derzeit vordringlichste steuerpolitische Aufgabe in Österreich ist eine Steuerstrukturreform. Dazu braucht es eine Senkung der Steuern auf Arbeit bei gleichzeitiger Erhöhung der Steuern auf Kapital und Vermögen. Diese Einschätzung wird auch von der Europäischen Kommission geteilt.

Im aktuellen Länderbericht zeigt sie klar auf, wo die Probleme in Österreich liegen. Österreich liegt bei der Besteuerung des Faktors Arbeit am gesamten Steueraufkommen mit 55,3 Prozent an dritter Stelle in der Europäischen Union. Der Beitrag wachstumsfreundlicherer Steuern zum gesamten Steueraufkommen, wie der Körperschaftsteuer im Speziellen oder der Besteuerung von Kapital generell, ist jedoch unterdurchschnittlich – auch im Vergleich mit anderen EU-Mitgliedstaaten.

Spielraum sieht die Kommission auch bei den vermögensabhängigen Abgaben: Sie weist darauf hin, dass in Österreich weder eine Erbschafts- und Schenkungssteuer noch eine allgemeine Vermögensteuer eingehoben wird. Die Kommission sieht allein bei einer allgemeinen Vermögensteuer ein Einnahmenpotenzial zwischen 2,7 und 6,3 Mrd. Euro jährlich.

Vergleich Steuereinnahmen © A&W Blog
© A&W Blog

Unter diesem Gesichtspunkt müssen die steuerpolitischen Pläne der Bundesregierung als wenig ambitioniert beurteilt werden. Die geplante Steuersenkung auf Arbeit ist überschaubar und womöglich nicht einmal ausreichend, um die kalte Progression seit der letzten Steuerreform abzugelten. Eine gesonderte Entlastung für GeringverdienerInnen ist grundsätzlich zu begrüßen. Eine Senkung der Krankenversicherungsbeiträge ist aber nur wenig treffsicher und zudem ein massiver Eingriff in die Selbstverwaltung.

Vermögensbezogene Steuern sucht man in den Regierungsplänen vergeblich. Im Gegenteil, die Bundesregierung will die Gewinnsteuer für Kapitalgesellschaften (Körperschaftsteuer) deutlich reduzieren. Kapitalgesellschaften tragen jedoch schon aktuell wenig zum gesamten Steueraufkommen bei. Eine Senkung des Körperschaftsteuersatzes von aktuell 25 Prozent auf rund 20 Prozent, von der ein Großteil der Unternehmen ohnehin nicht oder kaum profitieren würde, würde dieses Ungleichgewicht noch weiter verstärken.

Familienbonus – Kommission sollte ihre Analyse nachschärfen

Im Länderbericht wird auch der bereits implementierte Familienbonus analysiert. Die Kommission kommt zu einem insgesamt positiven Urteil (Verringerung der Ungleichheit, positive Wachstumseffekte). Sie merkt aber auch an, dass es eine beträchtliche Anzahl an Familien gibt, die von diesem Familienbonus gar nicht oder nur wenig profitieren, weil ihr Einkommen zu gering ist.

Aufgrund des großen Volumens des Familienbonus von 1,5 Mrd. Euro ist es nicht verwunderlich, dass Effekte erzielt werden. Klar ist aber auch, dass mit dem gleichen finanziellen Volumen bei der Investition in Sachleistungen – sprich Kinderbetreuung – deutlich größere Effekte hätten erzielt werden können. Die Kommission weist selbst darauf hin, dass das unzureichende Angebot an Ganztagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren zu den Hauptgründen für die schwächere Erwerbsbeteiligung von Frauen und die damit zusammenhängenden Probleme (ausgeprägtes geschlechtsspezifisches Lohn- und Pensionsgefälle, höheres Armutsrisiko für ältere Frauen) zählt. Hier sollte die Kommission ihren Blick noch schärfen.

Reform der Mindestsicherung im Widerspruch zum Länderbericht?

Im Länderbericht wird deutlich festgestellt, dass sich die Sozialtransfers als wirksam erweisen, „wenn es darum geht, Einkommensunterschiede zu mindern und Menschen vor Armut und sozialer Ausgrenzung zu schützen“. Bestimmte Gruppen seien jedoch weiterhin gefährdet und insbesondere die Chancenungleichheit für Kinder sei hoch. Die Aussagen im Länderbericht stehen daher im Grunde im Widerspruch zur Neuausrichtung der Mindestsicherung, die von der AK zur Gänze abgelehnt wird.

Die Reform der Mindestsicherung, bzw. jetzt wieder Sozialhilfe, legt nach Angaben der Bundesregierung einen Fokus auf die (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt, ohne allerdings entsprechende Maßnahmen zu setzen.

Stattdessen wurde das Budget des Arbeitsmarktservice (AMS) in erheblichem Ausmaß gekürzt. Zusätzlich wurden die Leistungen für Kinder massiv eingeschränkt, vor allem in Mehr-Kind-Familien, wodurch die Gefahr steigt, dass sie auch im Erwachsenenalter von Armut betroffen sein werden. Den für die Mindestsicherung/Sozialhilfe zuständigen Ländern werden strikte Vorgaben gemacht, aufgrund derer sie die sehr niedrigen neuen Leistungsniveaus kaum überschreiten dürfen. Aus den bisher vorgeschriebenen Mindestleistungshöhen, die der Bund den Ländern vorgegeben hatte, wurden Maximalleistungen.

Insgesamt ist davon auszugehen, dass Österreich das nationale EU-2020-Armutsziel nicht erreichen wird (bis 2020 um 235.000 Personen weniger, die von Armut oder Ausgrenzung betroffen sind) und dass sich die Situation – nicht nur, aber auch – durch die Sozialhilfe neu verschlechtern wird.

Tadel für die Kommission, Lob für die Bundesregierung

Das österreichische Pensionssystem ist Vorbild dafür, wie gute und angemessene Pensionen trotz demografischer Entwicklung bei gleichzeitiger Sicherstellung der finanziellen Nachhaltigkeit auch langfristig erreicht werden können. Das wird nicht zuletzt durch die Langfristberechnungen des Ageing Report 2018 (EK 2018) belegt.

Vor dem Hintergrund der massiven Verschiebungen in der Altersstruktur ist die Interpretation der Kommission, dass dieser äußerst moderate Anstieg als „mittleres Risiko für die finanzielle Nachhaltigkeit“ zu werten wäre, sachlich nicht nachvollziehbar. Mit der Empfehlung, durch die Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters künftige Pensionsausgaben unter das aktuelle Niveau zu senken, offenbart die Kommission vielmehr eine widersinnige Werthaltung. Sie ist den dringenden Bedürfnissen der Menschen nach einer guten und verlässlichen Alterssicherung diametral entgegengerichtet.

Es ist daher ausdrücklich zu begrüßen, dass sich die Bundesregierung in diesem Fall klar gegen diese nicht nachvollziehbare Einschätzung ausspricht und sich im Gegensatz dazu grundsätzlich zu einem moderaten Anstieg der relativen Pensionsausgaben bekennt. Ebenso ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung ausdrücklich nicht in Erwägung zieht, der weder notwendigen noch sinnvollen Empfehlung der Kommission zur Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters zu folgen, und stattdessen weiterhin auf eine Erhöhung des faktischen Pensionszugangsalters setzt.

Die Kommission sollte hier mehr Gelassenheit zeigen und den Wirkungen der eingeleiteten Reformen vertrauen. Sie sollte zur Kenntnis nehmen, dass uns eine gute Absicherung auch der heute Jüngeren etwas wert sein muss.

Schlussfolgerungen

Eine umfassende Analyse des Länderberichts ist angesichts der Fülle der im Länderbericht analysierten Politikbereiche in gebotener Kürze nicht möglich. Insgesamt enthält der diesjährige Bericht jedoch mehr Licht als Schatten. Was darauf zurückzuführen sein könnte, dass die Kommission die von AK-ExpertInnen erarbeiteten und ihr zugegangenen Stellungnahmen durchaus zur Kenntnis nimmt. Ein besonderes Highlight des Berichts ist sicherlich die deutliche Kritik der Kommission am Umgang der Regierung mit den Sozialpartnern.