Unternehmensentscheidungen werden kaum noch lokal, sondern in den Konzernzentralen getroffen. Damit steigt die Bedeutung von grenzüberschreitenden Gremien für Arbeitnehmer:innen in multinationalen Konzernen. Um länderübergreifende Information und Konsultation zu ermöglichen, gibt es die EU-Richtlinie über Europäische Betriebsräte. Seit Jahren fordern die Gewerkschaften eine Verbesserung dieser Rechte, um Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft – etwa den sozial gerechten ökologischen Übergang – im Sinne der Beschäftigten gestalten zu können.
30 Jahre Europäische Betriebsräte
Im Jahr 1994 wurde die Richtlinie über Europäische Betriebsräte (EBR) beschlossen. Das sind länderübergreifende Gremien in multinationalen Konzernen, die Unterrichtungs- und Anhörungsrechte haben. Die Konzernleitung wird damit verpflichtet, die europäische Belegschaftsvertretung über die aktuelle Geschäftslage und voraussichtliche Entwicklungen etwa bei Personalplanung, Arbeitsorganisation, Investitionen und Restrukturierung zu informieren. Der EBR kann zu diesen Maßnahmen eine Meinung abgeben, besitzt jedoch im Gegensatz zu österreichischen Betriebsräten kein Verhandlungsrecht.
Ein EBR kann eingerichtet werden, wenn ein Unternehmen im EU-/EWR-Raum mindestens 1.000 Beschäftigte und in zwei dieser Länder je mehr als 150 Beschäftigte hat. Das trifft auf ca. 2.500 Konzerne zu. Allerdings gibt es nur wenige gesetzliche Standards für die Funktionsweise eines solchen Gremiums, die Rechte des EBRs in einem Unternehmen müssen verhandelt und in der sogenannten EBR-Vereinbarung niedergeschrieben werden. In ca. 1.200 Unternehmen gibt es derzeit einen Europäischen Betriebsrat.