Wirtschaft und Menschenrechte: ein Auftrag für die neue EU-Kommission

08. August 2019

Ein Europa, „das international die Führung übernimmt, wenn es um die großen Herausforderungen unserer Zeit geht“. Das war die eindringliche Formulierung, mit der die designierte Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, den Ehrgeiz und Anspruch hinter ihrer 24-seitigen Agenda für Europa unterstrich, um so die Zustimmung der Mitglieder des Europäischen Parlaments zu gewinnen.

Menschenrechtsverletzungen im Tagesgeschäft

Mit Sicherheit zählt zu diesen „großen Herausforderungen“, die Menschenrechte in den Mittelpunkt der Wirtschaft und Unternehmenstätigkeit zu stellen und Menschenrechtsverletzungen im Wirtschafts- und Unternehmenskontext zu stoppen. Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen sind sowohl innerhalb Europas als auch in den Lieferketten europäischer Unternehmen im Ausland weit verbreitet. Allein in den gut zwei Wochen nach der Wahl von der Leyens hat das Business and Human Rights Resource Centre in Meldungen etwa auf europäische Führungskräfte, die wegen systematischer Belästigung am Arbeitsplatz vor Gericht stehen, auf die Auflösung eines europäischen Sklaverei-Rings sowie auf Vorwürfe gegen europäische Unternehmen wegen mutmaßlicher Menschenrechtsvergehen im Palmölsektor – einschließlich Kinderarbeit, Landnahme und Entwaldung – aufmerksam gemacht.

Von der Leyen hat ihre allgemeinen sozialen und wirtschaftlichen Ziele dargelegt. Den wachsenden Konsens über die Notwendigkeit mutiger Maßnahmen gegen den Klimawandel unterstützt sie mit der Idee eines europäischen „grünen Deals“; sie geht auf die weit verbreitete Unzufriedenheit über Ungleichheit mit Vorschlägen für eine „Union der Gleichheit“ und eine „Wirtschaft, deren Rechnung für die Menschen aufgeht“, ein und fordert „neuen Schwung für die Demokratie in Europa“, um Demokratiedefizite zu beseitigen.

Unternehmensaktivitäten müssen Menschenrechte achten

All diese Elemente sind willkommen und können genutzt werden, um das künftige Kommissionskabinett davon zu überzeugen, die Menschenrechte in den Mittelpunkt der Wirtschaft und Unternehmenstätigkeit zu stellen. Von der Leyens Vorschläge gehen jedoch nirgendwo explizit auf die menschenrechtlichen Aspekte von unternehmerischen Aktivitäten und die Frage der sozialen Gerechtigkeit in diesem Kontext ein. Ein Verweis auf die Notwendigkeit radikaler Reformen zur Reorientierung der Märkte hin zu gemeinsamem Wohlstand fehlt ebenso wie die Aufforderung an Unternehmen, Menschenrechtsverstöße zu verhindern und die Menschenrechte in ihren Geschäftsaktivitäten und Lieferketten zu achten. Von der Leyens Agenda für soziale Rechte im Wirtschafts- und Unternehmenskontext besteht beispielsweise aus einem „gerechten Mindestlohn“ (kein existenzsichernder Lohn), „sozialem Dialog“, der Verbesserung der „Arbeitsbedingungen von auf Online-Plattformen Beschäftigten“, verbindlichen Lohntransparenzmaßnahmen und einer „europäischen Arbeitslosenrückversicherung“.

Von der Leyen bringt jedoch progressive Bestrebungen zum Ausdruck, für die mutigere und gezieltere Maßnahmen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte nötig sind. In ihrer Agenda ist zum Beispiel von einem „fairen Wandel für alle“ hin zu einer CO2-armen Wirtschaft die Rede – dies erfordert klare menschenrechtliche Sorgfalt bei der Schließung schmutziger Industrien und bei Investitionen in die neuen, sauberen Technologien. Das Business and Human Rights Resource Centre beobachtet schon jetzt eine besorgniserregende Zunahme von Vorwürfen zu mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen im Sektor der erneuerbaren Energien. Von der Leyen betont außerdem die Bedeutung von „sozialer Marktwirtschaft“, von „sozialer Gerechtigkeit und Wohlstand“ sowie von fairer Besteuerung – keine „gegenseitige Unterbietung bei den Steuersätzen“ (dies sicherlich mit Bezug auf Unternehmenssteuern) und ganz oben auf der Prioritätenliste die Besteuerung von Technologieriesen.

In den vergangenen fünf Jahren gab es mit Blick auf die stärkere Achtung der Menschenrechte auf europäischer Ebene durchaus Erfolge: die EU-Konfliktmineralienverordnung, die EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung und den EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Alle enthalten Elemente verbindlicher menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht und Transparenz als Schlüsselfaktor, um Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen einzudämmen und den gemeinsamen Nutzen zu fördern. Ergänzt werden sie durch nationale Initiativen wie das französische Sorgfaltspflichtengesetz, das niederländische Gesetz gegen Kinderarbeit, den deutschen Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte, die Bekenntnisse der finnischen und luxemburgischen Regierungen zu menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht für Unternehmen sowie die Schweizer Konzernverantwortungsinitiative.

Sorgfaltspflichten: von der Initiative zum Gesetz mit Rechtssicherheit

Jetzt besteht die Chance, zu einem breiten und tiefgreifenden Konsens über die Notwendigkeit eines EU-weiten Gesetzes zu verbindlicher menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht zu gelangen. Dies entspräche dem Anspruch einer Führungsrolle Europas bei der Lösung einer wichtigen globalen Herausforderung, wie ihn von der Leyen zum Ausdruck bringt. Mehr und mehr setzt sich die Erkenntnis durch, dass das derzeitige Modell des sozialen Marktes ohne ein solches mutiges Handeln immer unnachhaltiger wird und es nicht wert ist, fortgesetzt zu werden. Angesichts des schwindenden öffentlichen Vertrauens in globale Märkte, die mit stagnierenden Löhnen, unsicheren Arbeitsplätzen, ausbeuterischen Lieferketten, Ungleichheit und ökologischen Krisen assoziiert werden, brauchen Unternehmen starke und kompromisslose Marktsignale, um sich neu orientieren zu können, nämlich hin zu einer sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit. Genau dies bezweckt ein Gesetz über verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten. Es würde die rechtlichen Risiken von Unternehmen verringern, wenn sie Sorgfaltspflichten angemessen umsetzen und gleichzeitig unternehmerische Haftung für solche Fälle etablieren, in denen Sorgfaltspflichten missachtet werden. Diese Kombination von Anreizen und Sanktionen würde das Risikokalkül etwa in der unternehmerischen Rechtsberatung und in Vorstandsetagen fundamental beeinflussen – in Richtung einer stärkeren Achtung der Rechte Schwächerer und eines verbesserten Umweltschutzes in den Geschäftsaktivitäten und Lieferketten von Unternehmen.

Aus für unternehmensbezogene Menschenrechtsvergehen

Angesichts der zunehmenden Anzahl europäischer Investoren und Unternehmen, die eine verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflicht entweder willkommen heißen oder für unabwendbar halten, gibt es allen Grund für Optimismus, dass wir diesen bahnbrechenden Fortschritt erreichen können. Mehr und mehr Investoren und Unternehmen sehen darin eine Möglichkeit, über Mindestanforderungen an unternehmerisches Verhalten und die Ächtung von „Cowboy“-Unternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen für verantwortungsbewusstere Unternehmen zu schaffen. Sie begrüßen auch den Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit und insbesondere hin zu einem europaweiten Ansatz, der zur Harmonisierung der nationalen Ansätze beitragen und ein Potpourri widersprüchlicher nationaler Rechtsvorschriften vermeiden würde.

Aber es sind Arbeiter*innen und Gemeinschaften, die am meisten zu gewinnen haben – sowohl innerhalb Europas als auch in den komplexen, undurchsichtigen Lieferketten, die in jeden Winkel der Welt reichen und in denen so viele der unternehmensbezogenen Menschenrechtsvergehen verborgen sind. Ein Gesetz würde ihnen zum ersten Mal Wege eröffnen, unternehmerische Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Verstößen einzufordern, und bessere Zugänge zu Abhilfe und Gerechtigkeit in Schadensfällen für sie schaffen.

 

Mehr Informationen auf www.corporatejustice.org und www.business-humanrights.org.