Outdoor-Worker:innen geht die Klimakrise im wahrsten Sinn des Wortes unter die Haut. Sie sind neben extremen Temperaturen auch steigender UV-Strahlung ausgesetzt. Das Ergebnis wird bei Betroffenen erst Jahre später als heller Hautkrebs sichtbar. Trotz wissenschaftlicher Erkenntnisse fehlen in Österreich immer noch klare Vorgaben für die Prävention und die Anerkennung als Berufskrankheit gestaltet sich schwierig.
Schutz gegen Sonne und UV-Strahlung
In den 80er Jahren rückte die Entstehung von Hautkrebs erstmals ins Bewusstsein der Öffentlichkeit. Erkenntnisse über das Ozonloch, der Trend zu ausgeprägter Bräune und der damit einhergehende Anstieg der Hautkrebserkrankungen wurden unübersehbar. Heute sind diese Zusammenhänge wissenschaftlich und medizinisch belegt. Die Gefahren, die von zu viel Sonne bzw. ultravioletter Strahlung (UV-Strahlung) ausgehen, sind heute hinlänglich bekannt. Gleiches gilt für die notwendigen Schutzmaßnahmen gegen Sonne. In jährlich wiederkehrenden Medienaussendungen und auf ihren Websites weisen Institutionen aus dem Gesundheitsbereich auf den richtigen und sinnvollen Schutz vor UV-Strahlung und das sichere Verhalten in der sommerlichen Freizeit oder im Urlaub hin. Neben geeigneter Sonnencreme gehen die Empfehlungen vor allem in Richtung Mittagssonne meiden, möglichst viel Zeit im Schatten verbringen und in der Sonne entsprechende Kleidung oder Sonnenbrillen tragen.
Kaum Problembewusstsein im beruflichen Kontext
Ultraviolette Strahlung wirkt erbgutverändernd (mutagen) und kann bei häufiger oder überdosierter Exposition hellen Hautkrebs – Hautkrebs – Plattenepithelkarzinom (Spinaliom) | DKG (krebsgesellschaft.de) – hervorrufen. Die Anzahl der durch UV-Strahlung verursachten Hautkrebserkrankungsfälle ist in den vergangenen Jahrzehnten stetig angestiegen: BfS – Risiko UV-bedingte Erkrankungen. Die Österreichische Krebshilfe, die AUVA und die Österreichische Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie weisen seit langem auf dieses Problem hin: 35 Jahre “Sonne ohne Reue” – Österreichische Krebshilfe. Während im Freizeitbereich bereits eine Sensibilisierung eingetreten ist, sind im beruflichen Kontext kaum systematische Schutzmaßnahmen erkennbar. Der Hauptgrund für die fehlende berufliche Prävention liegt eindeutig daran, dass es keine klaren, gesetzlichen Vorgaben gibt. Ein weiteres Problem liegt auch darin, dass heller Hautkrebs in Österreich „nicht“ als Berufskrankheit anerkannt wird und dieser dadurch immer noch als persönliches Problem von Arbeitnehmer:innen – ohne Bezug zum Arbeitsplatz betrachtet wird. Gleiches gilt für die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen.
Schutz vor UV-Strahlung auch im Betrieb
Dabei wären effektive Schutzmaßnahmen relativ simpel umzusetzen. Einfache Praxis-Hilfen, wie die Schattenregel, ermöglichen es, die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen jederzeit einzuschätzen. Zur genauen Bewertung der gesundheitlichen Belastung eignet sich der UV-Index. Dieser Index wird auf einer Skala mit Werten von 0 bis 11+ angegeben. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt ab einem UV-Index-Wert von 3 die Anwendung von Schutzmaßnahmen. Es ist zudem bekannt, dass die Sonnenstrahlung vor allem in den Monaten April bis September und in der Zeit von 11.00 bis 15.00 Uhr besonders aggressiv einzustufen ist.
Bei fehlendem Schutz können UV-induzierte Augenschäden, Sonnenbrände und langfristig Hautkrebs die Folge sein. Auch wenn der Bauarbeiter mit nacktem Oberkörper aus der Arbeitswelt verschwunden ist, so ist dennoch augenscheinlich, dass die Erkenntnisse der Wissenschaft und Medizin und in weiter Folge die Maßnahmen für die Prävention nicht auf der betrieblichen Ebene angekommen sind. Dabei können die Zeiten von besonders hoher UV-Strahlung einfach eingegrenzt und Schutzmaßnahmen mit einer vorausplanenden Arbeitsorganisation schon vorab für Arbeiten vorgesehen werden. Eine fachgerechte Arbeitsplatzevaluierung in Bezug auf die UV-Belastung fehlt jedoch meist und technische Schutzmaßnahmen, wie die Beschattungen der Arbeitsplätze, werden kaum umgesetzt, obwohl hier enormes Schutzpotenzial liegen würde. Systematische Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip würden massive Verbesserungen bringen.
Arbeitnehmer:innen sind der Sonne schutzlos ausgeliefert
Konträr zur Freizeit stellt sich die Situation in der Arbeitswelt dar, denn der eigene Handlungsspielraum des/der Einzelnen ist am Arbeitsplatz stark eingeschränkt. Einerseits sind Arbeitnehmer:innen bei ihrer Arbeitsbekleidung und Schutzausrüstung im Regelfall auf die Arbeitgeber:innen angewiesen und anderseits können sie den Arbeitsplatz, die Tätigkeit und die Arbeitszeiten in den meisten Fällen nicht beeinflussen. Konkret kann das bedeuten, dass an den heißesten Tageszeiten und in der heißesten Jahreszeit besonders lange gearbeitet wird. Oftmals wird Arbeitsbekleidung getragen, die kaum einen Schutz vor UV-Strahlung bietet, weil der Stoff nicht ausreichend schützt oder weil die Bekleidung viele Körperteile nicht bedeckt. Besonders exponierte Körperteile, wie etwa der Nacken, bleiben zudem ungeschützt, obwohl hier entsprechende Nackenschutz-Produkte am Markt erhältlich sind. Zum Schutz vor einer gesundheitlichen Auswirkung müsste auch persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung gestellt werden. Zur persönlichen Schutzausrüstung gegen UV-Strahlung zählen UV-Schutzbrillen, Sonnencreme (LSF >30) oder geprüfte Arbeitsbekleidung mit einer UPF-Kennzeichnung (Ultraviolet Protection Factor). Auch diese kommen vielfach nicht zur Anwendung.
Outdoor-Worker:innen sind besonders gefährdet
Menschen, die viel im Freien arbeiten müssen, werden unter dem Begriff „Outdoor-Worker:innen“ zusammengefasst. In Österreich handelt es sich dabei um ca. 400.000 Menschen, die unter diesen Begriff fallen. Aufgrund ihrer Tätigkeit haben Outdoor-Worker:innen ein höheres Risiko an Hautkrebs zu erkranken als die Durchschnittsbevölkerung. Da sie jahrelang im Freien ihrer Arbeit nachgehen, ist die Wahrscheinlichkeit höher von Spätfolgen der UV-Exposition betroffen zu sein. Mehrere Untersuchungen und Studien von Unfallversicherungsträgern zeigen, dass die Jahresexposition durch solare UV-Strahlung für ständig im Freien beschäftigte Arbeitnehmer:innen um ein Vielfaches höher liegt als bei Arbeitnehmer:innen in Innenräumen.
Höheres Krebsrisiko durch steigende UV-Strahlung am Arbeitsplatz