Mehr als Applaus: EU-Mindeststandards für Arbeitsbedingungen in Gesundheitsberufen erforderlich

04. August 2020

Nicht nur Österreich kämpft im Gesundheitsbereich, insbesondere in der Pflege und Betreuung älterer Menschen, seit Jahrzehnten mit zu wenig Personal. Der chronische Personalnotstand in den Gesundheitsberufen ist ein europaweites Problem – mit drastischen Auswirkungen, die sich während der Corona-Pandemie deutlich zeigen. Dies liegt nicht zuletzt an den besonders schlechten Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen in diesem Bereich. Dringend notwendig ist daher die Einführung EU-weiter Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in den Gesundheitsberufen.

Gesundheitsberufe stehen unter Druck

Für Berufstätige in den Gesundheitsberufen gehört es zum Alltag, sich für die Gesundheit anderer Menschen einzusetzen. Im Zuge der Corona-Pandemie hat ihr Einsatz für die Gesellschaft in der Öffentlichkeit besondere Aufmerksamkeit erfahren. Was jedoch oft übersehen wird: Zum Arbeitsalltag dieser Berufsgruppe gehört es auch, die eigene Gesundheit zu belasten. So ergibt eine kürzlich erschienene Studie der OECD, dass 35 Prozent der Pflegekräfte in Österreich aufgrund ihrer Arbeit physisch bzw. psychisch erkranken, während der OECD-Durchschnitt bei 15 Prozent liegt. Darüber hinaus sind 90 Prozent der österreichischen Pflegekräfte gesundheitlichen Risikofaktoren ausgesetzt – Österreich belegt hiermit einen traurigen Spitzenwert unter den OECD-Mitgliedstaaten.

Ein großer Teil der im Gesundheitsbereich Beschäftigten in Österreich arbeitet in Teilzeit. Dies liegt oft an den psychisch und körperlich sehr belastenden Arbeitsbedingungen, aber auch daran, dass Job und private Sorgearbeit unter einen Hut gebracht werden müssen. So arbeiten der OECD-Studie zufolge gleich 60 Prozent der Pflegekräfte in Österreich in Teilzeit, während der OECD-weite Durchschnitt bei 45 Prozent liegt. Die auf Teilzeitstellen ausgerichtete angespannte Personalsituation wird durch nationale Sparpolitiken und unterschiedliche Rahmenbedingungen weiter unter Druck gesetzt.

Europaweiter Mangel an Beschäftigten in den Gesundheitsberufen

Die schwierigen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen im Gesundheitsbereich haben Folgen: So bleiben Ausbildungsplätze unbesetzt, oder bereits ausgebildetes Personal verlässt den Gesundheitsberuf nach nur wenigen Jahren. Bereits vor acht Jahren ging die Europäische Kommission davon aus, dass knapp 14 Prozent an Personal in den Gesundheitsberufen für eine adäquate Deckung des Pflegebedarfs fehlen. Die demografischen Entwicklungen in Europa lassen allerdings noch auf weitaus höheren Personalbedarf schließen. Aktuell prognostizieren demografische Schätzungen, dass die Zahl der Personen ab 65 Jahren im Zeitraum 2018 bis 2050 um fast 67 Prozent ansteigen wird.

Aufgrund der demografischen Verschiebungen errechnet die genannte OECD-Studie, dass in den kommenden 20 Jahren 60 Prozent mehr Personal in den Gesundheitsberufen beschäftigt werden muss, um eine adäquate Versorgung zu gewährleisten. Insgesamt müssten 13,5 Millionen neue Stellen in diesem Sektor geschaffen werden. Es besteht somit die dringende Notwendigkeit, mehr Mitarbeiter*innen in Gesundheitsberufen gewinnen und halten zu können, wie es auch der Aktionsplan für Fachkräfte im europäischen Gesundheitswesen vorsieht.

Mit der EU-Gesundheitsberuferichtlinie gegen den Personalnotstand

Eine langfristige Behebung des Personalmangels muss mit der europaweiten Sicherstellung von attraktiven und einheitlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen in den Gesundheitsberufen einhergehen. Denn nur gute Arbeitsbedingungen sichern das Interesse an der Tätigkeit in einem Gesundheitsberuf. Die Einführung einer EU-Gesundheitsberuferichtlinie, die Mindeststandards für zentrale Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen in diesem Bereich festlegt, ist ein adäquates Mittel, um die Arbeitswelt in den Gesundheitsberufen fairer und besser zu gestalten. Dies kann dazu beitragen, ausreichend Personal für den Beruf zu gewinnen und der hohen Fluktuation entgegenzuwirken. In den Anwendungsbereich einer solchen Richtlinie müssen alle nach nationalen Kriterien festgelegten Gesundheitsberufe fallen, die in der stationären, der mobilen und der niedergelassenen Akut- bzw. Langzeitversorgung arbeiten.

Geregelte Arbeitszeit, Urlaub und adäquate Personalbedarfsberechnung

Kernelement der geforderten Gesundheitsberuferichtlinie sind Mindeststandards für Arbeitszeit und Urlaub. Aufgrund der hohen körperlichen und psychischen Belastungen in den Gesundheitsberufen ist es gerechtfertigt, hier von den allgemeinen Standards abweichende Regelungen festzulegen. Die täglichen und wöchentlichen Höchstarbeits- und Mindestruhezeiten, Durchrechnungszeiträume sowie auch Rufbereitschaften müssen entsprechend den hohen Anforderungen angepasst werden. Besonders zu berücksichtigen sind Ausgleichsmaßnahmen für Nachtarbeit. Ausnahmen für Notsituationen und weitere Spielräume für Regelungen, die durch nationale Sozialpartner getroffen werden, müssten ebenfalls geschaffen werden.

Wesentlich für die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in Gesundheitsberufen ist insbesondere die Art, wie die Anzahl und die Qualifikation des erforderlichen Personals ermittelt werden. Europäische Mindeststandards müssen hier festlegen, welche Personengruppen in den Personalbedarf wie eingerechnet werden dürfen. Beispielsweise dürfen karenzierte oder sich in Ausbildung befindende Mitarbeiter*innen nicht in den Personalbedarfsstand miteinbezogen werden. Auch personelle Mindestanforderungen bei Nachtdiensten müssen einheitlich verankert werden, um die Beschäftigungsbedingungen nachhaltig zu verbessern.

Jugendschutz, Supervision und Ombudsstellen

Ein weiteres wesentliches Regelungselement ist der Bereich des Jugendschutzes. Neben besonderen Vorkehrungen, die für Jugendliche während der praktischen Ausbildung zu treffen sind, ist das Mindestalter für den Beginn der praktischen Ausbildung festzulegen. Diese Altersgrenze darf keinesfalls unter 17 Jahren liegen.

Zusätzliche Punkte betreffen beispielsweise verpflichtende Angebote für Supervision und Coachings, die während der Arbeitszeit in Anspruch genommen werden können. Darüber hinaus sollen Möglichkeiten zur Beschwerde bzw. spezielle Ombudsstellen geschaffen werden, an die sich Beschäftigte im Konfliktfall wenden können. Da Berufstätige häufig unter Gewalterfahrungen leiden, sollen ebenfalls Mindeststandards für die Implementierung von Aggressions- und Gewaltmanagementsystemen eingeführt werden, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Dekoratives Bild © A&W Blog
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Fazit

Um das europaweite Problem des Personalnotstandes zu lösen, ist mehr als nur Applaus erforderlich. Die Herausforderungen der demografischen Entwicklung für die Versorgung im Gesundheitsbereich sind in den meisten Ländern bereits heute sichtbar. Zusätzlich hat uns die Corona-Pandemie gezeigt, wie schnell sich die Versorgungslage durch unvorhergesehene Ereignisse verändern kann. Ohne ausreichend Personal in den Gesundheitsberufen können diese Herausforderungen nicht adäquat bewältigt werden. EU-weite Mindeststandards für die Beschäftigungsbedingungen in den Gesundheitsberufen bieten entscheidende Voraussetzungen, um dem bestehenden massiven Personalnotstand im Gesundheits- und Langzeitpflegebereich erfolgreich zu begegnen. Vorschläge für die Eckpunkte einer EU-Richtlinie zur Stärkung der Rechte der Berufstätigen in dem Bereich liegen mittlerweile auf dem Tisch. Nun braucht es die Initiative der Europäischen Kommission und der europäischen Sozialpartner, um diesen Vorschlägen europaweit zum Durchbruch zu verhelfen.

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