Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist zentral für die Energiewende. Entgegen ihrem Ruf dauern UVP-Verfahren ab Vollständigkeit der Unterlagen durchschnittlich nur 10,6 Monate. Bei guter Planung geht es noch schneller, wie Beispiele aus dem Burgenland und Wien zeigen. Trotzdem erhöht die Interessenvertretung der Unternehmen den Druck, Beteiligungsrechte einzuschränken und UVP-Verfahren zu deregulieren. Das bremst die Energiewende und verschärft die Klima- und Biodiversitätskrise.
Die Bedeutung der UVP für die Energiewende
In Österreich werden jährlich die zehn bis zwanzig größten Bauprojekte einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen. Das Spektrum reicht von Deponien über Kraftwerke bis hin zu Autobahnen. Diese Verfahren stellen damit bundesweit die komplexesten Umweltverfahren dar. Ziel ist es, mögliche Auswirkungen eines geplanten Vorhabens auf die Umwelt im Vorhinein zu prüfen. Damit stellt die UVP sicher, dass die Umwelt geschützt und die Lebensqualität der Menschen gestärkt wird. Trotzdem leidet die UVP unter einem schlechten Image. Vor allem eine zu lange Verfahrensdauer wird immer wieder bemängelt. Diese verzögere vor allem die dringend notwendige Energiewende.
Tatsächlich spielt die UVP für die Energiewende eine wichtige Rolle. Mehr als 40 Prozent der Verfahren betrifft die Energiewirtschaft, insbesondere die Windenergie. Allein im Jahr 2023 bezogen sich die Hälfte der Anträge auf Windkraftanlagen.
Faktencheck Verfahrensdauer
Die meisten UVP-Verfahren zeichnen sich trotz ihrer Komplexität durch eine zügige Abwicklung aus. Die durchschnittliche Verfahrensdauer von der Vollständigkeit der Unterlagen bis zur Entscheidung beträgt 10,6 Monate. Rechnet man hingegen ab der Antragsstellung des Projektwerbenden bis zum Bescheid, dauern die Verfahren mit 22,6 Monaten mehr als doppelt so lange. Das bedeutet, dass vor allem unvollständige Antragsunterlagen die Verfahren verzögern, nicht aber – wie oftmals kolportiert – die Öffentlichkeitsbeteiligung. Denn erst ab dem Moment der vollständigen Unterlagen können sich Umweltschutzorganisationen, Nachbar:innen und Bürgerinitativen überhaupt am Verfahren beteiligen.
Eine Studie der BOKU zeigt vielmehr, dass die Qualität der Projekte durch eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung deutlich steigt. So sorgt die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Regel für eine umfassendere Beleuchtung von Problemfeldern im Verfahren und führt in der Folge auch zu sorgfältiger begründeten Entscheidungen. Auch das Argument, Öffentlichkeitsbeteiligung würde Projekte verhindern, hält einem Faktencheck nicht stand: Nur 0,5 Prozent der beantragten Projekte werden nicht genehmigt.
Um Verfahren möglichst effizient zu gestalten, ist vor allem die öffentliche Hand gefordert. Denn den Behörden mangelt es an den notwendigen Ressourcen, um die Projektwerbenden noch besser in den Großverfahren unterstützen zu können. Das betrifft vor allem den Mangel an Amtssachverständigen in den Behörden. Diese sind bereits im Rahmen der Vollständigkeitsprüfung der Anträge für die fachliche Bewertung der Unterlagen wesentlich. Stehen sie für den relevanten Fachbereich nicht zur Verfügung, weil die Behörden nicht ausreichend ausgestattet sind, verzögert sich das Verfahren. Aus diesem Grund ist eine Aufstockung der personellen wie finanziellen Ressourcen der Behörden dringend erforderlich. Die Anzahl der Amtssachverständigen sollte dabei verdoppelt werden.