Ganze 175 Paragrafen und fünf Anlagen umfasst der Ministerialentwurf für ein neues ElWG, das das bisher geltende Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (kurz: ElWOG) ablösen soll. Die enthaltenen Regelungen zu Elektrizitätsmarkt, Liefer- und Abnahmeverträgen, Stromnetzen, Monitoring und vielem mehr sollen Österreich in der Energiewende einen großen Schritt weiterbringen. Die Arbeiterkammer hat genau hingesehen und sich selbst mit einer Stellungnahme in die Begutachtung eingebracht. Doch was erwarten wir von dem Gesetz und warum ist es so wichtig, dass es möglichst bald in Kraft tritt?
Transformation der österreichischen Energiewirtschaft
Die Energiewende ist der Schlüssel zur Bekämpfung der Klimakrise: ob bei Industrie, Mobilität, Gebäuden – Strom ist der zentrale Energieträger für die Dekarbonisierung. Die Energiewende ist dabei vor allem eine soziale Herausforderung. Denn während die notwendigen Technologien so weit bekannt sind, geht es nun um deren Ausrollung. Und die ist nicht einfach, denn schließlich betrifft die Energiewende so gut wie alle Bereiche der Gesellschaft und damit der Wirtschaft. Damit die Energiewende gelingen kann, braucht es die richtigen Rahmenbedingungen. Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) stellt einen zentralen Teil dieser Rahmenbedingungen dar. Es regelt das Zusammenleben der unterschiedlichen Akteur:innen der Energiewende, wie Verbraucher:innen, Haushalte, Gemeinden, Industrie- und Gewerbebetriebe, Stromlieferanten, Stromproduzenten und Netzbetreiber.
Die im ElWG festgeschriebenen Regeln werden uns alle über die nächsten Jahre begleiten und auf vielfältige Art und Weise betreffen. Wenn das ElWG beschlossen ist, dann wird damit für die nächsten Jahre feststehen, wer welchen Anteil an den Kosten für den Ausbau, die Instandhaltung und den Betrieb der Netze trägt. Es wird klargestellt, welche Rechte Konsument:innen haben, unter welchen Voraussetzungen Lieferanten ihre Preise anheben können oder senken müssen und was für jene Haushalte gilt, die ihre Rechnungen nicht zahlen können. Auch die Rechte von Haushalten und Unternehmen, die einen Netzanschluss für ihre Photovoltaikanlage begehren, werden im ElWG festgelegt. Diese Liste ließe sich lange fortführen und zeigt die Bedeutung dieses wichtigen Gesetzesentwurfs.
Wo stehen wir derzeit?
Im Jahr 2021 wurden nur rund 33,8 Prozent unseres gesamten Endenergieverbrauchs (für Raumwärme, Mobilität, Produktion von Waren und Dienstleistungen etc.) durch erneuerbare Energien gedeckt.
Damit sind wir mit sehr konkreten Herausforderungen konfrontiert: Zunächst müssen wir sparsamer mit Energie umgehen und unseren Energieverbrauch insgesamt reduzieren. Anschließend muss unser verbleibender Energieverbrauch durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Das bedeutet in erster Linie, wo immer möglich zu elektrifizieren und unsere Stromerzeugung auf erneuerbare Energien umzustellen. Besonders bei Photovoltaik und Windkraft gibt es hier noch einiges zu tun.