Gentechnikfreie Lebensmittelproduktion unter Druck

21. Juni 2022

Vor 25 Jahren unterschrieben österreichweit mehr als 1,2 Millionen Menschen das Gentechnikvolksbegehren. Österreich gilt seither europaweit als Garant für gentechnikfreie Lebensmittel und gentechnikfreie Landwirtschaft. Doch mit der Debatte um die neue Gentechnik zieht ein ziemliches Gewitter rund um die Gentechnikfreiheit auf. Denn die EU-Kommission hat eine Verwässerung gut erprobter EU-Gentechnikregeln im Visier. Es gibt einiges zu tun, um den erfolgreichen Markt der gentechnikfreien Produktion abzusichern.

Österreich isst größtenteils gentechnikfrei und das seit über 25 Jahren. Bislang gibt es keine Lebensmittel in österreichischen Supermärkten, die eine Kennzeichnung nach EU-Gentechnikrecht erfordern würden. Nur um Schweine und Rinder zu füttern, werden gentechnisch veränderte Futtermittel importiert. Die gesamte Milch-, Eier- und Geflügelproduktion füttert seit vielen Jahren gentechnikfrei. Österreich gilt in Europa als Bioland mit einem hohen Anteil an Biolandwirtschaft und Biolebensmitteln erfreuen sich einer hohen Nachfrage.

Nun, nach 25 Jahren, steht die gentechnikfreie Lebensmittelherstellung vor großen Herausforderungen. Einerseits führt der verheerende Ukrainekrieg zu enormen Preissteigerungen sowohl bei gentechnikfreien Futtermitteln als auch bei Lebensmitteln. Mit der steigenden Inflation können sich auch immer weniger Konsument:innen gentechnikfrei produzierte und biologische Lebensmittel leisten. Eine Reduktion der Mehrwertsteuer könnte die Lebensmittelpreise senken, ist aber derzeit nicht vorgesehen.

Andererseits versucht die EU-Kommission die derzeit gültigen Gentechnikgesetze für Verfahren der Neuen Gentechnik aufzuweichen. Damit könnte sowohl die derzeit verpflichtende Risikoabschätzung, die Rückverfolgbarkeit vom Feld auf den Tisch und auch die GVO-Kennzeichnung fallen. Unter dem Titel „Rechtsvorschriften, die mit Hilfe neuer genomischer Verfahren gewonnen werden“, führt die EU-Kommission derzeit eine öffentliche Konsultation zur neuen Gentechnik durch.

Einseitiges EU-Konsultationsverfahren zur Neuen Gentechnik

Die gestellten Fragen in dieser Konsultation offenbaren die Deregulierungspläne bei der Neuen Gentechnik. Im Fragebogen, gibt es viele Suggestivfragen und Vorschläge, um die derzeit gültige Gentechnikgesetzgebung bei der neuen Gentechnik auszuhebeln. Die EU-Kommission erwartet sich von Pflanzen, die mit Hilfe dieser neuen gentechnischen Verfahren hergestellt werden „klimafittere“ Pflanzen, einen geringeren Einsatz von Pestiziden, also insgesamt „nachhaltigere“ Pflanzen. Daher werden viele Fragen zu Nachhaltigkeit von Produkten mit neuer Gentechnik gestellt. Auch das Thema der Kennzeichnung wird unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit abgehandelt. Besonders bedenklich: Die derzeit klare Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel mit dem gut sichtbaren Hinweis „gentechnisch verändert” wird nicht einmal als Option angeführt. Es hat den Anschein, Pflanzen, die mit Hilfe neuer Gentechniken hergestellt werden, sollen künftig als „nachhaltig“ gekennzeichnet werden – ohne klare Kennzeichnung als GVO. Für Konsument:innenenschutzorganisationen ein „No-Go“!

In der EU gibt es bislang keine Definition von „nachhaltigen Lebensmitteln“ und daher auch keine Kriterien dazu. Es wird derzeit ein Gesetzesvorschlag für einen „Rahmen für nachhaltige Lebensmittelsysteme“ ausgearbeitet. Diese wird aber nicht vor dem vierten Quartal 2023 vorgestellt werden. Für Pflanzen der neuen Gentechnik, ist bereits für das erste Quartal 2023 ein Gesetzesvorschlag eingeplant. Das heißt, noch bevor die Diskussionen für ein nachhaltiges Lebensmittelsystem innerhalb der EU-Kommission abgeschlossen sind, wird ein Rechtsvorschlag für die neue Gentechnik (EU-Sprache „neue genomische Verfahren) präsentiert werden.

Begriff Gentechnik wird vermieden

Der Begriff „Gentechnik“ wird den Verfahren der Neuen Gentechnik in all den Berichten, Konferenzen und Online-Befragungen der EU-Kommission bewusst vermieden. Dies hat einen einfachen Grund: Für viele Konsument:innen stehen Nachhaltigkeit und Gentechnik im Widerspruch zueinander. Eine Umfrage des europäischen Dachverbandes für Konsument:innen (BEUC) von 2020 zeigt, dass Konsument:innen nachhaltigen Lebensmittel als Synonym für umweltfreundlich, gentechnikfrei, pestizidfrei und regional produziert ansehen.

Dabei hält der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil von 2018 ganz klar fest, dass Pflanzen, die mit Hilfe neuer gentechnischer Verfahren hergestellt werden, unter die EU-Gentechnikgesetzgebung fallen. Der EuGH begründete seine Entscheidung die mit der Anwendung dieser neuer Mutageneseverfahren verbundenen Risiken: „Diese könnten sich als ähnlich erweisen wie die aus der Erzeugung und Freisetzung eines GVO durch herkömmliche Gentechnikverfahren“.

Transparenz erfordert klare Kennzeichnung

Die Wahlfreiheit der Konsument:innen ob sie gentechnikfrei essen wollen und können, wird mit derzeitigem EU-Gentechnikrecht ermöglicht. Es ist ja bereits heute nicht verboten, gentechnisch veränderte Lebensmittel auf den Markt zu bringen. Ein klar definiertes EU-weites Zulassungsverfahren überprüft im Sinne des Vorsorgeprinzips etwaige Risiken für Mensch und die Umwelt, ermöglicht lückenlose Rückverfolgung vom Feld bis auf den Teller und eine Kennzeichnung als GVO. Für 84,1% der österreichischen Konsument:innen ist Gentechnik-Freiheit ein wichtiger bzw. sehr wichtiger Aspekt beim Einkauf, so eine jüngste Marktstudie. Auch der österreichische Lebensmittelhandel ist für eine klare Kennzeichnung und Sicherheitsprüfungen von neuer Gentechnik im Essen. Für 86 Prozent der Jugendlichen in Deutschland ist es wichtig, dass mögliche Auswirkungen der Gentechnik auf die Natur immer untersucht werden sollen, davon 61 Prozent mit Nachdruck. 

Warum eine umfassende Risikobewertung?

Die Frage, welche Art der Risikobewertung bei Verfahren neuer Gentechnik angewendet werden sollte ist mit dem EuGH-Urteil eindeutig: eine Risikobewertung nach geltendem EU-Gentechnikrecht.

Das deutsche Bundesamt für Naturschutz (BfN) sieht die Erstellung eines Risikoprofils nach den jeweiligen Merkmalen einer Pflanze äußert kritisch. Zum einen können Merkmale von gentechnischen Veränderungen nicht kategorisiert und als weniger risikoreich eingestuft werden. Aus wissenschaftlicher Sicht gibt es keine Kriterien, nach denen Verfahren der Neuen Gentechnik allgemein eingeteilt werden könnten. Auch die Anzahl und Art der gentechnischen Veränderungen lassen per se keine Rückschlüsse auf die Sicherheit einer einzelnen Pflanzensorte zu. Nur eine Einzelfallanalyse, wie sie im Rahmen der geltenden Gesetzgebung durchgeführt wird, kann aus Sicht des BfN ein hohes Sicherheitsniveau gewährleisten. Das geltende Gentechnikrecht berücksichtigt bereits unterschiedliche Risikoprofile auf Basis dieser Einzelfallprüfung. Daher ist der derzeitige Rechtsrahmen der EU insbesondere im Hinblick auf die Risikobewertung zweckmäßig. Die Richtlinie 2001/18/EG wurde 2018 geändert, um sie an den technischen Fortschritt anzupassen und die Erfahrungen mit der Umweltverträglichkeitsprüfung von gentechnisch veränderten Pflanzen zu berücksichtigen. Die EU-Gentechnikgesetze legen den EU-Gentechnikgesetze Richtlinie 2001/18/EG Flexibilität zu, da der Umfang der Umweltverträglichkeitsprüfung von Fall zu Fall festgelegt wird. Die geforderten Informationen können daher bereits nach den derzeitigen Rechtsvorschriften je nach Art der betreffenden GVO, ihrer beabsichtigten Verwendung und der potenziellen aufnehmenden Umwelt variieren. Ihre Argumente lassen sich in der Zusammenfassung ihres Positionspapiers gut nachlesen.

Auch Andreas Heissenberger vom österreichischen Umweltbundesamt weist zudem darauf hin, dass sich mögliche Risiken für Gesundheut und Umwelt nicht nur durch die angewandte Technik selbst ergeben. Auch die Eigenschaft, die durch die Veränderung hervorgerufen wird, kann Auswirkungen in der Pflanze hervorrufen. So können neue Stoffwechselprodukte, wie z.B. Öle aber auch Allergene in einer Pflanze erzeugt werden, oder durch Trocken- oder Frosttoleranz einer Ackerpflanze ihr Anwendungsgebiet stark vergrößert bzw. ihre Überlebensfähigkeit erhöht werden. Dies kann ein höheres Risiko für die Gesundheit (Allergien) oder die Umwelt, durch das Vordringen von Ackerpflanzen in natürliche Lebensräume bedeuten. Daher fordert auch er eine auf dem Fall-zu-Fall basierende Risikoabschätzung. Denn nur so können die Behörden die Sicherheit der Pflanzen und damit der Lebensmittel beurteilen und über eine Zulassung entscheiden. Da die Neue Gentechnik aber rasante Fortschritte macht und sich sowohl die Techniken als auch die Anwendungsgebiete schnell ändern können, ist seiner Meinung nach, eine Anpassung der bestehenden Vorgaben zu diskutieren. Der Schutz der Gesundheit und der Umwelt haben dabei im Mittelpunkt zu stehen, und gleichzeitig ist aufgrund der mangelnden Erfahrung mit der Neuen Gentechnik auch das Vorsorgeprinzip zu beachten.

Fazit

Die Ergebnisse der EU-Konsultation sollen in den Vorschlag für einen Rechtrahmen für die neue gentechnischen Verfahren einfließen, der für Frühjahr 2023 erwartet wird. Es hat den Anschein, die Kommission hat ihre Entscheidung bereits vorweggenommen: Pflanzen, die mit Hilfe neuer Gentechnik produziert werden, brauchen keine Kennzeichnung als GVO und nur eine verminderte Risikobewertung.

Um die Wahlfreiheit und Sicherheit für Konsument:innen zu gewährleisten und sie ausreichend vor möglichen Risiken zu schützen ist geltendes EU-Gentechnikrecht auch für Verfahren der Neuen Gentechnik beizubehalten. Denn, umfassende Risikoabschätzung, Rückverfolgbarkeit vom Feld bis zum Teller und eine klare GVO-Kennzeichnung sind die einzig geeigneten Maßnahmen, um dies zu garantieren und gentechnikfreie Lebensmittel für die Zukunft abzusichern.

ORF-Radiotipp zum Nachhören: Landwirtschaft verstehen: „Gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung sichern“