Frauenrechtskonvention: lange To-do-Liste für Österreich in Sachen Frauenrechte
Frauenrechte wurden hart erkämpft, sie sind aber immer noch nicht selbstverständlich. Dabei hat der Staat Österreich die UN-Frauenrechtskonvention bereits 1982 ratifiziert und sich damit verpflichtet, Frauen* in allen Lebensbereichen gleichzustellen. Inwieweit dieses Ziel erreicht wurde, hat 2019 ein hochkarätig besetztes Expert*innen-Komitee zum wiederholten Mal überprüft. Ganze 40 Handlungsempfehlungen zeigen: Die Republik hat ihre Hausaufgaben noch lange nicht gemacht.
Die UN-Frauenrechtskonvention, auch CEDAW genannt (das ist die Abkürzung für den englischen Titel „Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination Against Women“), fordert nichts weniger als die Verwirklichung der Rechte von Frauen* und die tatsächliche Gleichstellung von Frauen* und Männern* in allen Lebensbereichen. Keine Sache für privilegierte Europäer*innen? Oh ja! Themen wie die Einkommensunterschiede zwischen Frauen* und Männern*, der Schutz vor Gewalt oder die mangelnde Kinderbetreuung für berufstätige Frauen* gehen uns alle an. Auch die Lebenssituation von Alleinerzieher*innen wird in der UN-Frauenrechtskonvention angesprochen, vor allem wenn es um Themen wie die Bekämpfung von Frauen*- und Altersarmut geht.
Frauenrechte: Nach der Prüfung …
In regelmäßigen Abständen überprüft ein Expert*innen-Komitee der UNO, ob sich Österreich als Vertragsstaat an die Konvention hält. Bei diesem Prüfverfahren ist die Beteiligung der Zivilgesellschaft ausdrücklich erwünscht. Der Klagsverband hat deshalb den sogenannten NGO-Schattenbericht koordiniert. Das ist eine Art Parallelbericht, der zusätzlich zum offiziellen Staatenbericht der österreichischen Regierung an das UN-Frauenrechtskomitee geschickt wird. Der Klagsverband hat aber nicht nur auf dem Papier über die Situation in Österreich berichtet, sondern an der Staatenprüfung im Juli 2019 in Genf teilgenommen. So konnten dort besonders dringende Anliegen der Zivilgesellschaft direkt vor dem Komitee vorgebracht werden.
… heißt es handeln!
Das Ergebnis dieses Prozesses sind die sogenannten „Abschließenden Bemerkungen“. Das ist eine Art To-do-Liste mit rund 40 Handlungsempfehlungen an den Staat Österreich. Die Liste ist sehr umfangreich, und die Forderungen der Zivilgesellschaft, die einerseits im NGO-Schattenbericht und andererseits mündlich im Rahmen der Staatenprüfung vorgebracht wurden, haben ihren Niederschlag sehr deutlich gefunden.
In den „Abschließenden Bemerkungen“ werden positive Aspekte und Verbesserungen gegenüber früheren Berichtszeiträumen hervorgehoben, aber es wird auch klar festgehalten, was es noch alles zu tun gibt, um die CEDAW tatsächlich in vollem Umfang umzusetzen.
Durch aktuelle Entwicklungen und politische Weichenstellungen ergeben sich immer wieder neue Herausforderungen, die das Komitee auch im Fall von Österreich aufgegriffen hat, insbesondere in Hinblick auf besonders verletzliche Gruppen wie geflüchtete Frauen* und Migrantinnen*.
Diese Themenschwerpunkte werden vom UN-Frauenrechtskomitee nachdrücklich behandelt und spiegeln nicht nur aktuelle frauenpolitische Anliegen wider, sondern wurden auch im NGO-Schattenbericht thematisiert.
Diskriminierung beim Einkommen
Eine wesentliche Empfehlung der „Abschließenden Bemerkungen“ sagt, dass die Einkommensberichte von Unternehmen schon von Unternehmen mit 50 Mitarbeiter*innen verlangt werden sollten. Derzeit müssen Einkommensberichte vorgelegt werden, wenn ein Unternehmen mehr als 150 Mitarbeiter*innen hat. Diese Empfehlung deckt sich in der Intention mit dem, was im NGO-Schattenbericht zur Weiterentwicklung der Lohntransparenz formuliert wurde. Als eine Maßnahme zur Reduktion von Frauen*armut empfiehlt das Komitee, das Pensionsbeitragssystem zu überarbeiten.
Gewaltschutz
Das Komitee empfiehlt auch, Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt auszubauen. Dazu gehört u. a., angemessene Ressourcen für Hilfsangebote, wie z. B. Frauenhäuser, bereitzustellen.
Migrant*innen und weibliche Flüchtlinge
Die Empfehlungen zur Stärkung der Rechte von Migrant*innen und weiblichen Flüchtlingen sind besonders umfassend. Das Komitee fordert effizienteren Gewaltschutz, aber auch, dass die Identifizierung von Opfern von Menschenhandel nicht durch eine restriktive Einwanderungspolitik erschwert wird, sowie geschlechtersensible Asylverfahren auf allen Ebenen. Das Komitee empfiehlt weiters, die Familienzusammenführung wieder zu erleichtern.
Frauen*rechte in der Bildung
Im Bildungskapitel fordert das UN-Komitee die Republik Österreich auf, Studien zu erstellen, um die diskriminierenden Auswirkungen des Kopftuchverbots für Mädchen* in der Volksschule zu untersuchen. Das Komitee gibt zu bedenken, dass Maßnahmen wie das Kopftuchverbot diskriminierende Auswirkungen beim Zugang zu Bildung haben können.
Weiters wird Österreich aufgefordert, Strategien zu entwickeln, um die Schulabbruchsrate von Mädchen* mit Migrationshintergrund zu verringern. Im NGO-Schattenbericht wurde explizit auf die erhöhte Schulabbruchsrate dieser Gruppe hingewiesen. Darüber hinaus wird der Vertragsstaat aufgefordert, generell die tatsächliche Inklusion von Frauen* und Mädchen* im Bildungssystem zu gewährleisten.
Was sexualpädagogische Bildung in Schulen betrifft, empfiehlt das Komitee sexualpädagogische Bildung in Schulen unter Berücksichtigung verschiedener Geschlechtsidentitäten und sexueller Orientierung zu gewährleisten.
Staatsbürgerschaft
In den Empfehlungen wird gefordert, dass der Wert der unbezahlten Arbeit von Frauen* herangezogen werden soll, um den Einkommensnachweis für die österreichische Staatsbürgerschaft zu erbringen. Dies wurde bereits im NGO-Schattenbericht thematisiert. Dieser geht aber noch weiter und verlangt, dass auf Einkommenskriterien bei der Verleihung der Staatsbürgerschaft vollkommen verzichtet wird.
Wo Frauen*rechte noch verbessert werden müssen
Wieder einmal wird vom Komitee die Vereinheitlichung des Diskriminierungsschutzes, die Harmonisierung der Antidiskriminierungsgesetze und der Zugang zum Recht verlangt. Alle diese Forderungen wurden vom Klagsverband bereits mehrfach – und nicht nur im NGO-Schattenbericht – formuliert.
Für Frauen in ländlichen Gebieten fordert das UN-Komitee den gleichberechtigten Zugang zu Fachausbildungen und zu unabhängigem sozialem Schutz. Frauen* und Mädchen* mit Behinderungen ist der Zugang zum offenen Arbeitsmarkt mit voller Sozialversicherung zu ermöglichen. Darüber hinaus wird Österreich nahegelegt, ein verschuldensunabhängiges Scheidungsrecht einzuführen.
Follow-up nach zwei Jahren
Vier Jahre hat Österreich Zeit, um den nächsten Staatenbericht zur UN-Frauenrechtskonvention abzugeben und über die Umsetzung der „Abschließenden Bemerkungen“ Rechenschaft abzulegen. Allerdings verlangt das Komitee zu vier Empfehlungen bereits nach zwei Jahren Informationen über den Fortschritt in der Umsetzung:
- Die Empfehlung, dass Österreich den Artikel 104a im Strafgesetzbuch für die Verfolgung von Menschenhändlern, die vor allem Frauen* und Mädchen* handeln, anwenden muss.
- Die Forderung, ökonomische Anreize und gesetzliche Verpflichtungen zu setzen, um die Mindestrepräsentation von Frauen* im Nationalrat und in den neun Landtagen zu gewährleisten. Gesetzliche Quoten und finanzielle Anreize für die gleichberechtigte Repräsentation von Frauen* im politischen und öffentlichen Leben wurden von Sonja Ablinger und auch vom Verein DIE JURISTINNEN im NGO-Schattenbericht gefordert.
- Die Aufforderung an Österreich, Strategien zu entwickeln, um die Schulabbruchsrate von Mädchen* mit Migrationshintergrund zu verringern.
- Und schlussendlich wird verlangt, die Familienzusammenführung von Personen, die unter internationalem Schutz stehen, zu ermöglichen.
Monitoring durch die Zivilgesellschaft
Die „Abschließenden Bemerkungen“ liegen also auf dem Tisch. Jetzt ist es die Aufgabe aller kritischen Institutionen und der Zivilgesellschaft, genau zu beobachten, ob die politisch Verantwortlichen bereit sind, die Empfehlungen umzusetzen, und wir müssen laut werden, wenn sie das nicht tun.
Auf der Internetseite des Klagsverbands (https://www.klagsverband.at/service/rechtehatsie) und auf Facebook #rechtehatsie stehen die „Abschließenden Bemerkungen“ und weitere relevante Dokumente in Zusammenhang mit dem Staatenprüfprozess zur UN-Frauenrechtskonvention zum Herunterladen zur Verfügung.