Familienbonus – sind alle Kinder gleich viel wert?

04. April 2018

Der „Familienbonus Plus“ stellt eines der von der neuen Regierung selbsternannten „Leuchtturmprojekte“ dar und soll das zentrale Steuerzuckerl für die lohnsteuerzahlenden Menschen sein. Budgetär sind dafür immerhin 1,5 Mrd. Euro vorgesehen. Die tatsächlichen Kosten werden noch höher ausfallen. Umso problematischer ist, dass ein großer Teil der ArbeitnehmerInnen nur sehr eingeschränkt oder gar nicht in den Genuss des Bonus kommen wird.

Ein Bruch mit jener österreichischen Praxis der Kinderförderung, die seit den 1970er-Jahren unter Bruno Kreisky (bis auf budgetär unwesentliche Ausnahmen) dem Grundsatz folgt, dass jedes Kind gleich viel wert ist und somit gleich viel öffentliche Unterstützung erhalten soll. Der Familienbonus ist weder als Steuerstrukturreform noch als familienpolitische Maßnahme die am besten geeignetste.

Kleiner Verdienst, kleiner Bonus

Ausgestaltet als Absetzbetrag bewirkt der Bonus ab dem Jahr 2019 eine Reduktion der jährlichen Lohnsteuerschuld um bis zu 1.500 Euro pro Kind, bzw. 500 Euro für volljährige Kinder bei laufendem Bezug der Familienbeihilfe. Voraussetzung ist jedoch, dass genügend Lohnsteuer entrichtet wird, denn der Bonus ist nicht negativsteuerfähig. Das bedeutet, dass es bei zu kleinem Einkommen keine Steuergutschrift gibt.

Laut Zahlen der Regierung kann einE AlleinverdienerIn den Bonus für ein Kind ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.750 Euro zur Gänze in Abzug bringen, bei zwei Kindern ab 2.300 Euro und bei drei Kindern ab 2.650 Euro. Wer weniger verdient, erhält auch weniger. Wer so wenig verdient, dass gar keine Lohnsteuer zu entrichten ist (also weniger als 11.000 Euro Bemessungsgrundlage bzw. ca. 1.100 Euro brutto pro Monat) – immerhin rund ein Drittel aller ArbeitnehmerInnen – erhält gar nichts. Laut EU-SILC leben ca. 13 Prozent aller Kinder bei nicht lohnsteuerpflichtigen Eltern (ca. 230.000 Kinder). Bei Alleinerziehenden beträgt dieser Anteil sogar knapp 45 Prozent.

Trügerische Zahlen

Hinzu kommt: Die Zahlen der Regierung sind trügerisch. Erstens werden zur Gegenfinanzierung des Bonus zwei bestehende Freibeträge (der Kinderfreibetrag und die absetzbaren Kinderbetreuungskosten), die auch bislang steuermindernd gewirkt haben, abgeschafft. Zieht man die bisherige Entlastung, die durch die Abschaffung der beiden Freibeträge wegfällt, von der Entlastung des Familienbonus ab, so zeigt sich Folgendes: Selbst wenn man so viel verdient, dass man das Maximum an den kolportierten 1.500 Euro von der Steuer absetzen kann, liegt die tatsächliche Netto-Entlastung (weit) darunter. Zweitens können die meisten ArbeitnehmerInnen im Rahmen ihrer Arbeitnehmerveranlagung Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen in Abzug bringen, was deren Steuerleistung verringert und damit eine gänzliche Ausschöpfung des Bonus erst mit (beachtlich) höheren Bruttoeinkommen ermöglicht, als vonseiten der Regierung behauptet wird.

Mindestbonus mit vielen Ausnahmen

Für sehr geringverdienende AlleinerzieherInnen (bzw. AlleinverdienerInnen) wurde aufgrund des anfänglichen öffentlichen Protests eine Art Mindestbonus in der Höhe von 250 Euro pro Kind und Jahr in Form eines „negativsteuerfähigen“ Kindermehrbetrags eingearbeitet. Dieser fällt im Vergleich zum regulären Bonus jedoch sehr mager aus. Und Menschen mit ganzjährigem Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Mindestsicherung bzw. Grundversorgung sind davon ausgeschlossen. Das führt mitunter auch dazu, dass AlleinerzieherInnen, die so wenig verdienen, dass ihr Einkommen durch Mindestsicherung aufgestockt werden muss, ausgeschlossen werden. Auch Familien, die keinen Alleinverdienerabsetzbetrag in Anspruch nehmen können, weil beide Elternteile arbeiten, sind vom Mindestbonus ausgeschlossen – egal wie wenig sie verdienen.

Gänzlich vom Bonus ausgeschlossen sind (wie bei der Familienbeihilfe) Kinder, die sich in Drittstaaten aufhalten. Für jene rund 150.000 Kinder, die im EU- bzw. EWR-Ausland oder der Schweiz leben, wird der (Mindest-)Bonus an das jeweilige Preisniveau im Wohnsitzland angepasst. Es wurden bereits EU-rechtliche Bedenken angemeldet.

Viele sind ausgeschlossen

Es werden also gezielt manche Familien und deren Kinder gegenüber anderen benachteiligt. Wäre anstatt des Bonus die Familienbeihilfe erhöht worden, kämen alle (in Österreich lebenden) Kinder in gleichem Ausmaß in den Genuss. Auch Investitionen in öffentliche Kinderbetreuung kämen Kindern aus ärmeren und reicheren Haushalten in gleicher Weise zugute. Eigentlich sollten familienpolitische Leistungen die Startchancen der Kinder verbessern bzw. den Mehraufwand der Eltern kompensieren. Der Familienbonus setzt jedoch weder am Bedarf noch an der Bedürftigkeit an: Kinder aus ärmeren Familien, die den Bonus am nötigsten hätten, bekommen am wenigsten (oder gar nichts), obwohl deren Bedarf im Verhältnis zu ihrem Einkommen besonders stark ins Gewicht fällt. Im Extremfall kann die Förderungsdifferenz zwischen zwei Kindern (bis zum 18. Lebensjahr) – eines, dessen Eltern den Bonus erhalten, und eines, bei dem das nicht der Fall ist – bis zu 27.000 Euro betragen!

Begründet wird der Ausschluss einzelner Gruppen vonseiten der Regierung damit, dass der Bonus die „Leistungsträger“ entlasten soll und nur jenen zugutekommen soll, die auch Steuern bezahlen. Dabei wird jedoch ganz bewusst ausgeblendet, dass Menschen, die zwar keine oder nur eine geringe Lohnsteuer zahlen, sehr wohl Abgaben in Form von Sozialversicherungsbeiträgen und Konsumsteuern leisten – und das, relativ betrachtet, sogar in einem überproportional großen Ausmaß. In Österreich leisten alle Einkommensgruppen im Verhältnis zu ihrem Einkommen einen ähnlich großen Beitrag zum Steueraufkommen, wie auch das WIFO immer wieder aufzeigt. LeistungsträgerInnen sind alle ArbeitnehmerInnen, auch jene, die wegen zu geringem Einkommen lohnsteuerfrei bleiben.

Werden nun besser Verdienende viel stärker mit Steuerzuckerln bedacht und/oder gering Verdienende nicht adäquat berücksichtigt, dann wirkt sich das weiter negativ auf die Gerechtigkeit im Steuersystem aus. Es sollten alle ArbeitnehmerInnen gleichbehandelt werden und nicht nur manche – als vermeintlich besondere LeistungsträgerInnen – herausgepickt werden.

In diesem Zusammenhang muss auch darauf hingewiesen werden, dass ArbeitnehmerInnen, die keine Kinder haben, und jene, für deren Kinder keine Familienbeihilfe mehr bezogen wird, naturgemäß ebenfalls nicht in den Genuss des Bonus kommen. Das ist problematisch, da es sich um eine budgetär so bedeutende Maßnahme zur Reduktion der Lohnsteuer handelt. Denn auch für diese ArbeitnehmerInnen gilt: Sie leisten auf ihr Arbeitseinkommen (ganz im Gegenteil zu Unternehmen und Vermögen) einen so hohen Abgabenbeitrag wie in kaum einem anderen EU-Mitgliedstaat.

Eine echte Steuerstrukturreform

Vernünftiger gewesen wäre eine echte Steuerstrukturreform, die alle ArbeitnehmerInnen entlastet und im Gegenzug auch faire Beiträge von Vermögen einhebt. Ohne eine derartige Gegenfinanzierung tritt genau das ein, wovor die Arbeiterkammer immer gewarnt hat: Die Entlastungen führen ausgabenseitig zu Leistungskürzungen auch für ArbeitnehmerInnen. Eine Gegenfinanzierung etwa über höhere vermögensbezogene Steuern, wie Österreich z. B. vonseiten der EU-Kommission erst kürzlich wieder im Rahmen des europäischen Semesters nahegelegt wurde, würde nicht nur den Faktor Arbeit entlasten, sondern einer echten wachstumsfördernden Steuerstrukturreform gleichkommen.

Ein Bonus – nur für manche

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Bonus für manche ArbeitnehmerInnen doch eine erhebliche Reduktion der Lohnsteuer darstellen kann (wenn auch effektiv geringer als behauptet). Das ist angesichts der hohen Abgabenlast auf Arbeit in Österreich durchaus zu begrüßen. Und auch der Austausch der bestehenden Freibeträge zugunsten eines Absetzbetrags ist verteilungspolitisch grundsätzlich zu befürworten, zumal die steuerliche Entlastung bei Freibeträgen (noch stärker) mit der Einkommenshöhe steigt.

Allerdings werden auch gezielt Eltern und Kinder (zur Gänze) vom Bonus ausgeschlossen. Dies ergibt sich für Geringverdienende insbesondere durch die fehlende Wirksamkeit als Negativsteuer. Aber auch darüber hinaus wird bewusst ausgegrenzt, was dazu führt, dass nicht alle Kinder in gleichem Ausmaß gefördert werden und die Schere der verfügbaren Einkommen in Österreich weiter aufgehen wird.

Bessere Alternative

Einfacher sowie verteilungspolitisch und volkswirtschaftlich vernünftiger wäre es, die Mittel in den Ausbau qualitativ hochwertiger öffentlicher Kinderbetreuung zu investieren. Das würde insbesondere Frauen erleichtern, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und so die Familieneinkommen erhöhen. Zudem würden dadurch auf direktem und indirektem Weg neue Arbeitsplätze geschaffen. Hinzu kommt, dass in Sachen Kinderbetreuung in Österreich ohnehin dringender Handlungsbedarf besteht. Erst kürzlich wurde Österreich von der EU-Kommission wieder dafür gerügt, dass speziell das Betreuungsangebot für unter Dreijährige zu wünschen übrig lässt. Zur Unterstützung der Familien wären Sachleistungen und nicht weitere monetäre Unterstützungen sinnvoll. Erschwerend kommt hinzu, dass die Einnahmenausfälle durch den Kinderbonus wegen des Finanzausgleichs zu einem Drittel von den Ländern und Gemeinden zu tragen sein werden, was wiederum dazu führen wird, dass dort das Geld auch für den erforderlichen Ausbau der Kinderbetreuung fehlt.

Dieser Blog erscheint in leicht adaptierter Version auch in der Printausgabe von Arbeit und Wirtschaft.