Nationale Wettbewerbsräte als problematischer Ausdruck europäischer Wettbewerbsfixierung

21. Oktober 2015

Heute legte die EU-Kommission ein Maßnahmenpaket zur weiteren Reform der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) vor. Anstatt Schritte zu einer koordinierten wohlstandsorientierten europäischen Wirtschaftspolitik zu setzen, soll die verheerende Strategie der Wettbewerbsfixierung ausgedehnt und stärker strukturell verankert werden. Dies soll insbesondere über nationale Wettbewerbsräte erreicht werden. Wie in der aktuellen AK-Stellungnahme zur WWU-Reform ausgeführt wird, verkennt die Kommission mit ihrem Fokus auf die Entwicklung der nationalen Lohnkosten, dass Löhne eben nicht nur ein Kostenfaktor, sondern auch Einkommen – und damit zentral für die gesamtwirtschaftliche Nachfrage – sind. Werden sie in allen Ländern gleichzeitig gesenkt, übertrifft der negative Effekt auf die Binnennachfrage den positiven Effekt auf die Exporte – mit entsprechend negativen Folgen für Beschäftigung, Verteilung und Wirtschaftsentwicklung.

Problematisch am vorliegenden Entwurf zur Kommission ist zudem die Einmischung in die grundrechtlich garantierte Tarifautonomie der Sozialpartner. Wenngleich das Recht auf (den Abschluss von) Kollektivvertragsverhandlungen formal nicht eingeschränkt werden soll, würden die von der Kommission vorgeschlagenen nationalen Wettbewerbsräte inhaltlichen Einfluss auf die Tarifverhandlungen nehmen, da sie die Lohnentwicklung nur aus der Kostenperspektive analysieren und darauf aufbauend politische Empfehlungen abgeben sollen.

Grundproblem des heute präsentierten Maßnahmenpakets der Kommission ist das Festhalten an einer praktisch ausschließlich angebotsseitigen wirtschaftspolitischen Ausrichtung. Die Vorschläge zielen auf eine nochmalige Verschärfung der einseitigen Fixierung auf – einen sehr verkürzten Begriff von – Wettbewerbsfähigkeit ab. Es geht nun nicht mehr – wie die Europäische Kommission noch 2002 festhielt – „um die Fähigkeit der Wirtschaft, der Bevölkerung nachhaltig einen hohen und wachsenden Lebensstandard und eine hohe Beschäftigung zu sichern“, sondern darum, wie Unternehmen profitieren können. Und darum, dass Bürger „sich neuen Anforderungen, Trends und Herausforderungen anpassen“ (vgl. Präsidentenbericht). Der Druck auf Lohnniveau und Arbeitsbedingungen würde damit nochmals verstärkt und europäische gesamtwirtschaftliche Zusammenhängen bzw. die Relevanz der Nachfrageseite negiert.

Doppelrolle der Löhne zu berücksichtigen

Die nationalen Wettbewerbsräte folgen der Argumentation im Präsidentenbericht, in dem die Doppelrolle der Löhne – einerseits Produktionskosten, andererseits Einkommen, die für den Konsum verwendet werden – ausgeblendet wird. Folglich wird auch von einer verteilungs- und preisneutralen Lohnpolitik durch die Sozialpartner abgerückt. Zu diesem Zweck soll die Lohnkostenentwicklung stärker an jene in den wichtigsten Exportländern angeglichen werden. Eine schlechte Lohnentwicklung in einem Land – wie vor der Krise insbesondere in Deutschland und nun in den Krisenstaaten – würde dann alle anderen nach unten ziehen. Wirtschaftspolitische Konsequenz wäre eine weitere Schwächung der Löhne, obwohl sich diese bereits seit Bestehen der Eurozone insgesamt schlecht entwickelt haben.

Dekoratives Bild © A&W Blog
Quelle: EU-Kommission (AMECO-Datenbank 10.9.2015), eigene Berechnungen. *Nur Mitgliedstaaten der Eurozone mit BIP-Anteil von mind. einem Hundertstel, d.h. ohne SK, LU, SI, CY, EE, LT, LV, MT. **EZB-Ziel von nahe aber unter 2 % jährlicher Inflation wird hier mit 1,9 % p.a. berechnet. © A&W Blog
Quelle: EU-Kommission (AMECO-Datenbank 10.9.2015), eigene Berechnungen. *Nur Mitgliedstaaten der Eurozone mit BIP-Anteil von mind. einem Hundertstel, d.h. ohne SK, LU, SI, CY, EE, LT, LV, MT. **EZB-Ziel von nahe aber unter 2 % jährlicher Inflation wird hier mit 1,9 % p.a. berechnet.

So blieb die Lohnstückkostenentwicklung in der Eurozone vor der Krise (2007) kumuliert um gut drei Prozentpunkte unter ihrem preis- und verteilungsneutralen Spielraum zurück. Nachdem in der Krise die Produktion in der Regel stärker einbricht als die Lohnsumme, gab es zwar 2009 ein überschießendes Moment, das jedoch durch eine noch stärkere Unterausschöpfung in den Jahren danach mehr als ausgeglichen wurde. Mit Jahresende 2015 wird die seit 1998 angewachsene Unterausschöpfung des (mit der Preisstabilität im Sinne der EZB-Definition kompatiblen) Produktivitätsspielraumes sieben Prozentpunkte betragen. Von den elf größten Ländern der Eurozone ist das nominelle Lohnstückkostenwachstum seit 1998 nur mehr in Italien klar über dieser Orientierungsmarke.

Es liegt also auf der Hand, dass eine Kurskorrektur in Bezug auf die Lohnentwicklung besonders gefordert wäre. Trotzdem fokussiert die Europäische Kommission weiterhin auf einen Anpassungsbedarf nach unten auf Kosten der ArbeitnehmerInnen. Die für die Entstehung von Ungleichgewichten bzw deren Abbau ebenfalls relevante Preis-, Gewinn- und Kreditentwicklung findet weit weniger Beachtung, obwohl sie die zentraleren Größen sind. Auch wird ausgeblendet, dass – angesichts der europäischen Verflechtungen – eine lohnkostenseitige Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in einem Land zwangsläufig zu einer lohnkostenseitigen Verschlechterung der anderen Mitgliedstaaten/Handelspartner führen muss. Es darf nicht vergessen werden, dass die Eurozone insgesamt bereits jetzt hohe Leistungsbilanzüberschüsse aufweist, die mittelfristig problematische globale Ungleichgewichte bewirken könnten. Das Problem ist nicht fehlende Wettbewerbsfähigkeit der Eurozone auf globaler Ebene, sondern das Importdefizit aufgrund schwacher Binnennachfrage.

Alternativen zur Wettbewerbsfixierung

Als übergeordnetes Ziel ist eine ausgewogene wohlstandsorientierte Wirtschaftspolitik im Sinne eines neuen magischen Vielecks gefordert. Mittelfristig ist verstärkt auf die Korrektur der Verteilungsschieflage, den Abbau der Arbeitslosigkeit und die Schaffung qualitativer Arbeitsplätze, soziale und ökologische Investitionen und die Absicherung des Sozialstaates abzuzielen. Eine Stärkung der Binnennachfrage ist als zentrale Notwendigkeit anzuerkennen und in erster Linie durch eine produktivitätsorientierte Lohnpolitik sowie eine adäquate Finanzpolitik zu fördern. Dafür sollte als Koordinationsgremium in der Eurozone ein makroökonomischer Dialog eingerichtet werden, ähnlich wie es auch DGB oder der EWSA in ihren Stellungnahmen gefordert haben.

Zweite Säule muss eine beschäftigungsfreundlichere Fiskalpolitik sein, in deren Mittelpunkt die gesamteuropäische konjunkturelle Wirkung stehen muss. Eine ausreichende Einnahmenbasis des Staates ist durch eine effektive Steuerkoordinierung sicherzustellen, wofür das Einstimmigkeitserfordernis in der Steuerpolitik zu beseitigen ist. In diesem Zusammenhang muss insbesondere gegen Steuerbetrug, Steueroasen und aggressive Steuerplanung energischer vorgegangen werden. Das EU-Budget muss stärker an den Notwendigkeiten der Bekämpfung der sozialen Folgen der Finanzkrise und den Investitionen in die Zukunft ausgerichtet werden. Anstatt an strikten Fiskalregeln zur Beschränkung des einzelstaatlichen fiskalpolitischen Spielraums festzuhalten, soll auf eine flexibler gehandhabte konjunktursensible Orientierungsgröße fokussiert werden, und zwar eine Bandbreite eines (methodisch besser berechneten) strukturellen Defizits, erweitert um die goldene Investitionsregel.

Nein zu den Wettbewerbsräten!

Nationale Wettbewerbsräte würden eine übergeordnete wohlstandsorientierte Wirtschaftspolitik erschweren bis verunmöglichen. Was es braucht, sind vielmehr europäische Institutionen, die einzelstaatliche Maßnahmen zur Schwächung der anderen im Kostenwettbewerb verhindern. Da Löhne immer noch ein ganz wesentlicher Faktor für die Entwicklung der Binnennachfrage sind, gilt es, die Lohnkoordination der Sozialpartner auf europäischer Ebene etwa durch einen Makroökonomischen Dialog in der Eurozone zu fördern. Zudem braucht es eine institutionelle Stärkung insbesondere der Gewerkschaften, die durch die schlechte Beschäftigungsentwicklung sowie den Abbau von ArbeitnehmerInnenrechten einem wachsenden Druck ausgesetzt sind. Letztlich ist darauf hinzuweisen, dass nationale Wettbewerbsräte weitere – abermals demokratisch nicht legitimierte – Gremien darstellen würden, die Initiativen zur Senkung des bürokratischen Aufwandes bzw. einer Vereinfachung der Economic Governance entgegenstünden.

Vertiefende Informationen zu Wettbewerbsräten und anderen WWU-Reformvorschlägen sind im aktuellen Positionspapier der AK zu finden.