Bedingungsloses Grundeinkommen oder Recht auf Arbeit?

30. April 2020

Die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen ist populär. Auf linker Seite hat sie eine Forderung abgelöst, die in der Geschichte der ArbeiterInnenbewegung noch bis in die 1970er-Jahre einen wichtigen Stellenwert hatte: die Forderung nach einem Recht auf Arbeit. Der folgende Beitrag konfrontiert die beiden Forderungen miteinander und stellt sie auf den Prüfstand der gesellschaftlichen Teilhabe.

Worum geht die Kontroverse?

Wer sich mit der neuen sozialen Frage, der Zunahme prekärer Arbeits- und Lebensverhältnisse (trotz Erwerbsarbeit), mit (Langzeit-)Arbeitslosigkeit und sozialer Ausgrenzung heute auseinandersetzt, wird unweigerlich und mit großer Regelmäßigkeit mit der Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen als Antwort auf diese sozialen Übel konfrontiert. Sie wird gerade auch im Kontext der Corona-Krise, der erzwungenen Freisetzung von Arbeitskräften, wieder erhoben.

Bemerkenswert ist die Tatsache, dass die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen, selbst wenn sie von linker, gesellschaftskritischer Seite vorgebracht wird, eine grundsätzlich andere Antwort verdrängt hat, die einmal eine zentrale Rolle in der Opposition zu den herrschenden kapitalistischen Arbeitsverhältnissen gespielt hat: die Forderung nach einem Recht auf Arbeit. Sie wurde bereits 1948 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert. In den studenten‑ und arbeiterbewegten Zeiten der 1960er- und 1970er-Jahre wurde sie aktualisiert und zugespitzt: Lieber weniger arbeiten und besser, Arbeit für alle!

Beide Forderungen, die nach einem bedingungslosen Grundeinkommen und die nach einem Recht auf Arbeit, wollen auf jeweils unterschiedliche, ja gegensätzliche Weise dazu beitragen, die schwerwiegenden Folgen der neuen sozialen Frage zu überwinden. Beide beanspruchen, dies innerhalb bürgerlich-kapitalistischer Gesellschaftsverhältnisse tun zu können; beide zielen zugleich darauf ab, die Machtverteilung innerhalb dieser Verhältnisse zu verschieben und damit die Möglichkeiten sozialer Teilhabe zu erweitern. Sie unterscheiden sich jedoch grundsätzlich darin, was sie fordern: individuelle Befreiung von Erwerbsarbeit auf der einen Seite, Umgestaltung der Erwerbsarbeitsverhältnisse in einer Weise, dass alle an ihr partizipieren und mindestens einen kulturell angemessenen Lebensunterhalt verdienen können, auf der anderen. Für welche dieser beiden Forderungen aber lohnt es sich zu kämpfen?

Ein grundlegender Einwand in der Debatte

Stephan Lessenich weist in einem Gutachten für die Friedrich-Ebert-Stiftung zu Recht auf ein mögliches Missverständnis des bedingungslosen Grundeinkommens hin. Es firmiert bei seinen Befürwortern häufig unter dem Etikett einer „Entkoppelung von Arbeit und Einkommen“. Tatsächlich kann es um eine Entkoppelung von Erwerbsarbeit und Einkommen jedoch allenfalls für Individuen gehen, nicht aber für die Gesellschaft als Ganze. Auf der individuellen Ebene ist sie bereits heute weit verbreitet, allerdings unter bestimmten Voraussetzungen, so zum Beispiel für Lohnabhängige bei der Inanspruchnahme von Sozialversicherungsleistungen im Fall von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder im Alter. Auf einer ganz anderen materiellen Grundlage können es sich Menschen mit großen Vermögen leisten, überhaupt nicht erwerbstätig zu sein. Alle diese individuellen „Entkoppelungen“ müssen aus den Erträgen von Erwerbsarbeit, die in der Gesellschaft erbracht wurde, finanziert werden.

Leider geht Lessenich den Implikationen seiner Richtigstellung nicht weiter und in aller Konsequenz nach. Wollte man die individuelle „Entkoppelung“ durch ein bedingungsloses Grundeinkommen voraussetzungslos verallgemeinern, spitzte sich nämlich das Problem zu: Wer leistet die dafür gesellschaftlich notwendige Arbeit? Es ist dies keineswegs oder auch nur vorrangig ein moralisches Problem, das allein an die Adresse der Bezieherinnen und Bezieher eines bedingungslosen Grundeinkommens zu richten wäre – wo bleibt ihre Gegenleistung? Mindestens ebenso sehr ist es ein Problem der Verteilung der gesellschaftlich notwendigen Arbeit und damit im Rahmen kapitalistischer Gesellschaften zugleich der Berechtigung zur Erwerbsarbeit – man denke an das hohe Maß unfreiwilliger Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung.

Denn wenn der Erwerbsarbeit gesamtgesellschaftlich betrachtet nach wie vor eine so große Bedeutung zukommt – und sei es aus Sicht der Befürworter des individuellen, bedingungslosen Grundeinkommens auch nur zu dessen Finanzierung – dann wirft dies für gesellschaftliche Teilhabe die wesentliche Frage auf, wer an ihr partizipieren kann, soll und darf. Wie Erwerbsarbeit und Einkommen dabei gesamtgesellschaftlich verteilt werden, hängt letztlich vom Ausgang der gesellschaftlichen und politischen Auseinandersetzungen ab, die um die Höhe und Aufteilung der Profite geführt werden.

Wer ein bedingungsloses Grundeinkommen bezieht, dem oder der wird jedoch signalisiert, dass es auf seine/ihre Arbeitskraft gesellschaftlich nicht ankommt. Wie soll daraus Widerstand in jenem für das bedingungslose Grundeinkommen so zentralen Bereich der gesellschaftlich notwendigen Erwerbsarbeit erwachsen? Wie soll daraus überhaupt Widerstand erwachsen?

Der Stellenwert von Arbeit beim bedingungslosen Grundeinkommen

Der Aspekt Arbeit kommt bei den Befürwortern des bedingungslosen Grundeinkommens zunächst nur negativ in den Blick: als Befreiung vom Zwang zur Erwerbsarbeit. Es ist dabei zugleich als Antwort auf die Krise der Lohnarbeitsgesellschaft gedacht, auf die Bedürftigkeitsprüfung und Sanktionsandrohung bei anhaltender Arbeitslosigkeit, aber auch als Antwort auf prekäre Arbeitsbedingungen in der Erwerbsarbeit. Hier liegen die stärksten Argumente für das bedingungslose Grundeinkommen: ein Recht auf Lebensunterhalt zu haben, ohne sich entwürdigenden Zumutungen unterwerfen zu müssen. Die Ausgestaltung eines Rechts auf Arbeit darf dahinter nicht zurückfallen.

Arbeit kommt, sobald der Zwang zur Erwerbsarbeit beseitigt wäre, bei den BefürworterInnen des bedingungslosen Grundeinkommens aber auch positiv in den Blick: als Freiheit zur Arbeit, ohne fremdbestimmte Zwänge. Ich bestreite keineswegs die Bereitschaft und den Wunsch der Menschen, tätig sein zu wollen, für sich selbst und für andere. Aber vielleicht wollen sie auch an der gesellschaftlich notwendigen Erwerbsarbeit partizipieren, von der selbst dann noch das bedingungslose Grundeinkommen in erheblichem Maße abhängen würde?

Auch in dieser Hinsicht sehen manche BefürworterInnen im bedingungslosen Grundeinkommen eine Art strategischen Hebel. Würden nicht private und öffentliche „ArbeitgeberInnen“ gezwungen sein, attraktive Arbeitsplätze anzubieten, wenn die Menschen gar nicht mehr erwerbstätig sein müssten, um ihren Lebensunterhalt zu sichern?

Mag sein, mag aber auch nicht sein. Wir erleben gegenwärtig in Deutschland, wie die Erwerbstätigenquote in den letzten Jahren stetig gestiegen ist und auch die Erwerbseinkommen zugelegt haben. Der Niedriglohnsektor ist damit aber nicht verschwunden, prekäre Arbeitsverhältnisse sind es ebenfalls nicht. Und in diesem Zusammenhang ist ein Blick auf die VerfechterInnen eines bedingungslosen Grundeinkommens auf Unternehmerseite notwendig. Der Verdacht, dass sie sich steuerfinanziert von denen loskaufen möchten, die in ihren Augen auch langfristig als die Überflüssigen am Arbeitsmarkt gelten, gerade in Zeiten der Digitalisierung, ist alles andere als von der Hand zu weisen. Damit kehrte aber die Gefahr der Spaltung zwischen denjenigen, die als Erwerbstätige für das bedingungslose Grundeinkommen in erster Linie aufkommen müssten, und denjenigen, die von ihm in erster Linie abhängen, also die alte und politisch so gefährliche Spaltung zwischen ZahlerInnen und EmpfängerInnen von Sozialleistungen auf erweiterter Stufenleiter wieder.

Ein anderer Blick auf die gesellschaftliche Bedeutung von Arbeit

Damit bin ich erneut bei der entscheidenden Frage angelangt: Warum soll gerade der Erwerbsarbeit eine so wichtige Bedeutung als Dimension gesellschaftlicher Teilhabe zukommen? Die Antwort ist, so meine ich, bereits in der zentralen Voraussetzung, unter der das bedingungslose Grundeinkommen diskutiert wird, enthalten: Es muss aus den Erträgen der gesellschaftlich notwendigen Erwerbsarbeit finanziert werden. In der Rede von der gesellschaftlichen Notwendigkeit von Erwerbsarbeit – wohlgemerkt, in Gesellschaften mit kapitalistischer Ökonomie, nur von solchen war und ist hier die Rede – steckt schon ihre allgemeine Bedeutung, oder anders gesagt: ihre Bedeutung für die Allgemeinheit. Diese Bedeutung wird gerade in der Form des Entgelts ausgedrückt. Sie dokumentiert, dass die erbrachte Arbeitsleistung in die Arbeitsleistung der Gesellschaft insgesamt eingegangen ist und gesellschaftlich etwas gilt.

Damit verbunden ist aber ein weiterer entscheidender Punkt: Teil der Allgemeinheit zu sein durch die Einbindung in die sozialen Abhängigkeitsverhältnisse der Erwerbsarbeit eröffnet zugleich die Möglichkeit, sich nicht nur individuell, sondern eben als Teil dieser Allgemeinheit mit anderen zur Wehr zu setzen. Die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen blendet die Kehrseite der Abhängigkeitsverhältnisse in der Erwerbsarbeit aus, die gesellschaftliche Gegenmacht, die aus ihr – und nur aus ihr – erwachsen kann. Nur sie kann dafür sorgen, dass prekäre Beschäftigungsverhältnisse überwunden und Marktabhängigkeit und Kapitalmacht zurückgedrängt wird.

Deshalb schließt die Forderung nach einem „Recht auf Arbeit“ alle drei Aspekte ein: eine neue Verteilung der gesellschaftlich notwendigen Arbeit, die fortschreitende Verkürzung der für sie aufzuwendenden Zeit und bessere Arbeit.

Gekürzte Fassung eines Beitrags in den WSI-Mitteilungen 2/2020, S. 143–145, der wiederum, stark gekürzt, auf einen Aufsatz in der PROKLA 197 vom Dezember 2019, S. 617–630, zurückgeht.

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