Baustelle Pendlerpauschale: AK und ÖGB schlagen Umwandlung in einen Pendlerabsetzbetrag mit Ökobonus vor

08. Mai 2023

Mit 30. Juni 2023 läuft die befristete Erhöhung von Pendlerpauschale und Pendlereuro aus, die 2022 aufgrund der stark gestiegenen Treibstoffpreise eingeführt wurde. Dieses Zeitfenster soll für eine Gesamtreform genutzt werden, um das Pendlerpauschale einfacher, ökologischer und gerechter zu gestalten. AK und ÖGB haben dafür ein Reformmodell vorgelegt.

Wo liegen die Probleme beim Pendlerpauschale?

Die derzeitige Regelung benachteiligt Arbeitnehmer:innen mit kleinen und mittleren Einkommen. Wegen der Ausgestaltung als Freibetrag hängt der Steuervorteil vom Grenzsteuersatz ab, der bei Besserverdiener:innen naturgemäß höher liegt. Die Entlastung durch das Pendlerpauschale steigt also mit dem Einkommen, obwohl die Kosten für den Arbeitsweg davon völlig unabhängig sind. Das folgende Beispiel verdeutlicht die Ungerechtigkeit der momentanen Regelung: Eine Arbeiterin mit einem monatlichen Lohn von 1.800 Euro erhält für dieselbe Wegstrecke knapp 450 Euro weniger an jährlicher Steuerersparnis als ein leitender Angestellter mit einem Monatsbrutto von 9.000 Euro. Die befristete Erhöhung zwischen Mai 2022 und Juni 2023 hat diese Problematik sogar noch weiter verschärft.

Dekoratives Bild © A&W Blog
© A&W Blog

Von rund 1,3 Millionen Arbeitnehmer:innen mit Anspruch auf Pendlerpauschale stehen etwa drei Viertel keine zumutbaren öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung. Ein unhaltbarer Zustand, der sich in den letzten Jahren leider wenig verbessert hat. Bei jenen, wo Öffis zumutbar sind, ist in etwa jede:r Zweite mit dem Pkw unterwegs, auch weil es keine steuerlichen Anreize für eine Öffi-Nutzung gibt. Dem Pendlerpauschale fehlt die ökologische Komponente.

Die Eckpunkte des AK-ÖGB Reformmodells

  • Umwandlung des Pendlerpauschales in einen kilometerabhängigen Pendlerabsetzbetrag: Die Unterscheidung zwischen „groß“ und „klein“ (je nach Öffi-Verfügbarkeit) und der Pendlerrechner sollen beibehalten werden.
  • Erster Schritt: Umrechnung der bestehenden Freibeträge mit 50 Prozent in direkt steuerwirksame Absetzbeträge. Die Arbeiterin aus dem obigen Beispiel konnte bislang 1.476 Euro von der Steuerbemessungsgrundlage abziehen. Bei ihrem Grenzsteuersatz von 20 Prozent entspricht das einem Steuervorteil von 295 Euro. Künftig kann sie 738 Euro, also 1.476 mal 0,5, direkt von der Steuer abziehen. Sie erhält nun genauso viel wie der leitende Angestellte. Es bleibt beim Werbungskostenprinzip, aber man wechselt – wie beim Familienbonus Plus – auf eine Durchschnittsbetrachtung.
    Der Pendlereuro bleibt (vorerst) parallel bestehen. Langfristig soll der Pendlerabsetzbetrag kilometerabhängig gestaltet und mit dem Pendlereuro fusioniert werden.
  • Niedrigverdiener:innen entlasten: Bei Anspruch auf den Pendlerabsetzbetrag erhöht sich die Negativsteuer um weitere 200 Euro. Es kommt also auch unter der Steuergrenze zu einer Entlastung.
  • Ökobonus für Öffi-Pendler:innen: Zuschlag von 200 Euro pro Jahr, wenn der Öffentliche Verkehr genutzt wird, zB durch Nachweis eines Klima- bzw. Regionaltickets, damit ein echter Anreiz besteht, die verfügbaren Öffi-Verbindungen stärker zu nutzen.

Mit dem Reformmodell von AK und ÖGB wird das Pendlerpauschale einfacher, ökologischer und gerechter.

Weiterer Ausbau des Öffentlichen Verkehrs erforderlich

Die wichtigste Ökologisierungsmaßnahme besteht aber weiterhin im konsequenten Ausbau des Öffentlichen Verkehrs, gerade auch auf den wesentlichen Pendelrouten. Der geplante Ausbau der Südbahn ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg, dem weitere folgen müssen.

Das Öffi für den Arbeitsweg zu benutzen, ist nicht nur ökologischer, sondern auch billiger als der Pkw. Das Klimaticket und die Ausweitung des abgabenfreien Jobtickets haben hier zu einer weiteren Attraktivierung beigetragen, die durch einen Ökobonus im Rahmen des Pendlerabsetzbetrages noch einmal verstärkt werden könnte. Damit wäre die preisliche Attraktivität der Öffis jedenfalls sichergestellt, was auch den politischen Druck für einen weiteren Ausbau der Taktungen und Verbindungen verstärken würde.

Fazit und Ausblick

Die politischen Rahmenbedingungen für eine Reform sind günstig. Die Bundesregierung hat bereits im Regierungsprogramm eine Reform des Pendlerpauschales vorgesehen („Ökologisierung und Erhöhung der Treffsicherheit des Pendlerpauschales“). Mit dem Auslaufen der befristeten Erhöhung des Pendlerpauschales sowie Pendlereuros mit Ende Juni 2023 im Kontext anhaltend erhöhter Spritpreise, ergibt sich eine Handlungsnotwendigkeit, welche für eine Gesamtreform genutzt werden sollte, die nicht nur den Beschäftigten, sondern auch dem Klima nutzt. Der vorgeschlagene einkommensunabhängige Pendlerabsetzbetrag mit Ökobonus wäre ein starkes Signal zur Erreichung der Klimaziele im Verkehrsbereich.

Die Einführung des Pendlerabsetzbetrages wäre zudem rasch umsetzbar. Ein großer Teil des Pendlerpauschales wird im Rahmen der Lohnverrechnung, also monatlich, berücksichtigt. Hier wäre ein unterjähriger Umstieg problemlos möglich.

Weitere Informationen, Details und Beispiele zum AK-ÖGB Reformmodell für einen Pendlerabsetzbetrag mit Ökobonus finden sich im Factsheet „Baustelle Pendlerpauschale“.