Öffentliche Investitionen erhöhen Produktion und Beschäftigung sowohl kurzfristig als auch langfristig. Aufgrund ihrer positiven Wirkungen in der langen Frist sollen sie auch über Generationen finanziert werden. Im Rahmen der Leitlinien der Budgetpolitik („Schuldenbremse“, Fiskalpakt ua.) muss deshalb die Kreditfinanzierung öffentlicher Investitionen durch die Einführung einer sogenannten „goldenen Regel“ ermöglicht werden.
Europa steht im Bann restriktiver Budgetpolitik. Der starke Anstieg der Staatsschulden in der von Banken und Finanzmärkten ausgelösten Krise wurde mit immer schärferen Vorgaben der EU-Ebene für die nationalstaatliche Budgetpolitik beantwortet:
- In den Krisenländern hat die Austeritätspolitik die Wirtschaftskrise markant vertieft: Die direkte Senkung der staatlichen Nachfrage und die Verringerung der Konsumnachfrage infolge des Personalabbaus im öffentlichen Dienst, der Lohnsenkungen, der Einschränkung von Sozialtransfers und der Erhöhung von Massensteuern haben einen drastischen Rückgang des BIP und einen dramatischen Anstieg der Arbeitslosigkeit verursacht.
- Auch in den Kernländern wurde u.a. mit der im Fiskalpakt verankerten Schuldenbremse die restriktive Fiskalpolitik fixiert. Sie begrenzt das jährliche strukturelle Budgetdefizit des Staates auf 0,5% des Bruttoinlandsprodukts. Dies schränkt die Möglichkeit der Budgetpolitik massiv ein, durch antizyklische Maßnahmen konjunkturellen Schwankungen und einem Anstieg der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken.
Investitionskürzungen als Bremsspuren europäischer Austeritätspolitik
Von der Sparpolitik um jeden Preis waren in besonderem Ausmaß die öffentlichen Investitionen betroffen. In diesem Bereich sind zwei Reaktionen feststellbar:
- In den Krisenländern wurden in den letzten fünf Jahren die öffentlichen Investitionen in großem Ausmaß verringert: In Spanien sind sie von über 4% des BIP auf nur noch gut 1% zurückgegangen, in Irland von 5% auf knapp 2% und in Griechenland haben sie sich halbiert; in der Eurozone insgesamt betrug der Rückgang ein Fünftel, von 2,6% des BIP auf 2,1%.
- Österreich hat auf den zunehmend engen budgetären Spielraum vor allem mit Ausgliederungen der öffentlichen Investitionstätigkeit reagiert. Die traditionell ausgewiesene Investitionstätigkeit ist deshalb sehr niedrig, sie beträgt nur noch 1% des BIP. Doch Investitionen in wichtigen Bereichen wie der Verkehrsinfrastruktur oder dem Hochbau von Bund und Bundesländern wurden in eigene Gesellschaften außerhalb des Staatssektors ausgelagert. Unter Einrechnung der ausgegliederten Investitionen würde Österreichs Anteil der öffentlichen Investitionen am BIP etwa den Durchschnitt der Eurozone erreichen. Zudem dürften die Investitionen in den ausgegliederten Bereichen in den letzten Jahren zugenommen haben.