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Einpersonenhaushalte besonders betroffen
Betrachtet man die Non-Take-up Rate nach Haushaltsgröße, so ist sie fast ausschließlich auf Einpersonenhaushalte konzentriert. Fast jeder zweite Einpersonenhaushalt, der Anspruch auf die Wohnbeihilfe hätte, stellt keinen Antrag. Bei Mehrpersonenhaushalten ergibt sich hingegen rechnerisch eine beinahe vollständige Inanspruchnahme. Mehrpersonenhaushalte, insbesondere Haushalte mit Kindern, haben meist einen höheren Bedarf, der über einen längeren Zeitraum besteht. Sie können somit eher damit rechnen, einen substanziellen Unterstützungsbetrag aus der Wohnbeihilfe zu erhalten. Die Kosten-Nutzen-Abwägung zwischen dem Aufwand der Antragstellung und dem erwarteten Geldbetrag wird somit eher positiv ausfallen.
Große Hürden für Drittstaatsangehörige
Rechtliche Hürden, die damit verbundene Unsicherheit hinsichtlich der Erfolgsaussichten einer Antragstellung, aber auch Hindernisse wie zum Beispiel Sprachbarrieren führen dazu, dass der Anteil von Drittstaatsangehörigen unter den Beziehenden der Wohnbeihilfe sehr gering ist. Er betrug 2018 nur sechs Prozent und ging bis 2020 sogar auf vier Prozent zurück. Die Non-Take-up Rate auf Haushaltsebene fällt mit 69 Prozent sehr hoch aus. Der Zugang zur Wohnbeihilfe wird seit der letzten Reform zusätzlich dadurch erschwert, dass Beziehende ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen müssen.
Erhöhung der Wohnbeihilfe kompensiert steigende Mieten nur teilweise
Verschiedene Reformen der letzten Jahre haben für einige Gruppen, insbesondere Drittstaatsangehörige, Kürzungen bedeutet, während andere Kriterien nun großzügiger ausgelegt werden. Aufgrund der zwischen 2018 und 2021 erfolgten Rechtsänderungen hinsichtlich der Einkommensgrenzen haben einige Haushalte ihren Anspruch auf Wohnbeihilfe verloren, während jene, die weiterhin anspruchsberechtigt geblieben sind, im Schnitt höhere Beträge bekommen. Erste Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Anhebung der Wohnbeihilfe die Differenz zwischen den mäßig steigenden Einkommen und stärker steigenden Mietpreisen nur teilweise kompensiert.
Fazit
Es muss im Interesse der Politik liegen, dass Sozialleistungen dort ankommen, wo sie wirklich gebraucht werden. Wohnbeihilfen sollen insbesondere für Gruppen mit niedrigen Einkommen eine spezifische finanzielle Unterstützung zur Deckung der Wohnkosten bieten. Eine grundlegende Modernisierung des oberösterreichischen Wohnbeihilfenrechts (siehe Forderungen der AK OÖ) wäre dafür notwendig, durch den Abbau bürokratischer Hürden bei der Antragstellung, durch eine einfachere Berechnung der Wohnbeihilfenhöhe und höhere Förderbeträge pro Wohnfläche. Das Fehlen von leistbarem Wohnraum, steigende Mieten und andere mit Wohnen verbundene Kosten werden zu einem immer größeren gesellschaftlichen Problem, welches man nur mit zielgerichteten und funktionalen Sozialprogrammen bewältigen kann. Letztlich geht es aber vor allem darum, dass der Anteil der Wohnkosten am Haushaltseinkommen zumindest nicht steigt. Die Marktmechanismen haben in dieser Frage klar versagt.
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