Finanzminister Löger verspricht eine nationale Digitalsteuer. Der Ansatz ist richtig, aber hält er, was er verspricht? Was bringen die Pläne der Bundesregierung wirklich und sorgen sie tatsächlich für mehr Steuergerechtigkeit zwischen Konzernen und KMU?
Am 12. März 2019 scheiterte die EU-weite Digitalsteuer am Widerstand von Irland und den skandinavischen Staaten. Mit der Digitalsteuer wollte die EU-Kommission die (zu) geringe Gewinnbesteuerung der Internetunternehmen ausgleichen und für mehr Wettbewerbsgerechtigkeit zwischen traditioneller und digitaler Ökonomie sorgen. Dazu sollten die Umsätze aus Online-Werbung, Datenverkauf und Plattformgebühren einheitlich mit drei Prozent besteuert werden. Allerdings nur dann, wenn die betreffenden Internetunternehmen eine Umsatzschwelle von 750 Mio. Euro überschreiten und ihre digitalen Umsätze in der EU zumindest 50 Mio. Euro erreichen. KritikerInnen bemängelten, dass die Steuer nur US-amerikanische Internetgiganten wie Amazon & Co treffen würde und ein falsches Signal im Handelsstreit mit den USA sei.
Eine Schmalspurvariante für Österreich
Nach dem Scheitern der EU-weiten Lösung haben mehrere Länder angekündigt, notfalls auch ohne europäische Einigung tätig zu werden, darunter auch Österreich. Doch während die Mehrzahl der Staaten, wie beispielsweise Frankreich, Spanien und Italien, mit 1. Jänner 2020 die Vorschläge der EU-Kommission umsetzen werden, setzt Österreich auf eine Schmalspurlösung davon. Laut Ministerratsvortrag vom 3. April 2019 will die Bundesregierung eine „Digitalsteuer“ auf Online-Werbung in Höhe von fünf Prozent einführen. Voraussetzung ist, dass die betreffenden Unternehmen einen Gesamtumsatz von 750 Mio. Euro überschreiten, davon 25 Mio. Euro digitaler Werbeumsatz in Österreich. Aus den Einnahmen der Digitalsteuer sollen „zumindest 15 Mio. Euro für den digitalen Transformationsprozess österreichischer Medienunternehmen“ verwendet werden. Damit auch der ORF von der Digitalsteuer befreit bleibt, wurde festgelegt, dass „Umsätze aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung“ (GIS!) bei Ermittlung der Umsatzschwelle unberücksichtigt bleiben.
Während der Vorschlag der EU-Kommission neben der Besteuerung von Online-Werbung auch die Besteuerung von Plattformgebühren und den Verkauf von Daten umfasst hätte, will sich die Bundesregierung auf Online-Werbung beschränken.
Diese Einschränkung hat für viel Kritik gesorgt. Mit Begriffen wie digitale Hundesteuer oder Mickymaus-Steuer werden die geringen Mehreinnahmen der österreichischen Digitalsteuer kritisiert. Tatsächlich bringt die Einschränkung des sachlichen Anwendungsbereichs auf Online-Werbung einen erheblichen Aufkommensverlust mit sich. Der Industrieökonom Josef Baum von der Universität Wien hat im Vorfeld die unterschiedlichen Varianten der Digitalsteuer durchgerechnet. Dazu kondensierte er die verfügbaren Statistiken und Schätzungen und verglich die Vorschläge der EU-Kommission (digitale Betriebsstätte, Digitalsteuer) mit den Einnahmen aus einer Digitalsteuer auf Online-Werbung (Vorschlag der Bundesregierung).
Trotz der Unsicherheiten, mit denen diese Schätzungen immer verbunden sind, ist das Ergebnis überraschend eindeutig. Der Vorschlag der Bundesregierung bleibt beim Steueraufkommen weit hinter den Plänen der EU-Kommission zurück. Während die Einführung einer digitalen Betriebsstätte (eine explizite Forderung der ÖVP im Wahlkampf) gut 300 Mio. Euro bringen würde und sich auch mit der Digitalsteuer der EU-Kommission noch Mehreinnahmen von rund 80 Mio. Euro realisieren ließen, bringt der Vorschlag der Bundesregierung (5-Prozent-Steuer auf Online-Werbung) lediglich 15 Mio. Euro pro Jahr. Die ursprünglich kolportierte Variante einer 3%igen Digitalsteuer auf Online-Werbung samt Reduktion der Werbeabgabe hätte sogar einen Steuerausfall von 34 Mio. Euro zur Folge gehabt.