Studentische Mobilität – ein zu wenig beachtetes Thema?

05. September 2019

Die Anreise zu und von einer Hochschule bedeutet für Studierende eine Herausforderung. Für jene, die an einem größeren Hochschulstandort wie etwa Wien, Graz oder Linz wohnen und studieren, hält sich der Aufwand, um an die Hochschule zu kommen, großteils in Grenzen. Für Personen, die aus eher ländlichen Gebieten zu ihrer Universität, Fachhochschule oder auch Pädagogischen Hochschule fahren müssen, sieht das anders aus. Dabei spielen die Fahrzeit sowie die Kosten für das Pendeln eine wesentliche Rolle.

Mobilität bedeutet hohe zeitliche und finanzielle Belastung

Laut Studierenden-Sozialerhebung 2015 haben Studierende eine durchschnittliche Wegzeit von 33,5 Minuten zur Hochschule. Nach Herkunftsbundesland betrachtet, haben Studierende aus Niederösterreich (44,6 Minuten) sowie aus dem Burgenland (40,9 Minuten) die längste Wegzeit zur Hochschule zurückzulegen. Dies lässt sich damit erklären, dass viele Studierende aus diesen beiden Bundesländern nach Wien pendeln und somit längere Anfahrtszeiten in Kauf nehmen müssen. Die abgestimmte Erwerbsstatistik 2016 zeigt, dass von rund 86 Prozent der 20- bis 25-jährigen Personen mit Ausbildung „Hochschule“ und Wohnbundesland Niederösterreich die Ausbildungseinrichtung in einem anderen Bundesland liegt (im Burgenland fast 88 Prozent). Somit besteht auch ein Zusammenhang zwischen der Wegzeit vom Wohnort zur Hochschule und den Mobilitätskosten: Studierende, die unter 30 Minuten benötigen, haben im Schnitt rund 56 Euro Mobilitätskosten monatlich. Bei einer Wegzeit von über 60 Minuten sind es schon 129 Euro.

Die monatlichen Kosten für die Mobilität steigen auch mit zunehmendem Alter stark an (ab 26 Jahren Wegfall von Vergünstigungen im öffentlichen Verkehr). Für Studierende aus Niederösterreich sind diese im Vergleich noch viel höher:

Kosten studentischer Mobilität © A&W Blog
© A&W Blog
 

Angebote im öffentlichen Verkehr für Studierende noch ausbaufähig

Viele Studierende sind, um ihre Hochschule zu erreichen, auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Somit ist es vor allem wichtig, dass entsprechende leistbare Tickets (z. B. Monatskarten oder Semesterkarten) verfügbar sind. Prinzipiell werden diese Tickets in allen Bundesländern angeboten. Abseits der preislichen Gestaltung gibt es bei den allgemeinen Bezugsvoraussetzungen zahlreiche Unterschiede. Dies betrifft vor allem die Frage, wo sich der jeweilige Studien-/Wohnort befindet, um das entsprechende Ticket für das Bundesland in Anspruch nehmen zu können. So kann es sein, dass entweder Wohn- oder Studienort bzw. Wohn- und Studienort im selben Bundesland sein müssen. Vor allem Letzteres ist in Anbetracht der Tatsache, dass viele Studierende über Bundesländergrenzen hinweg zu ihrer Hochschule pendeln müssen, ein erschwerendes Kriterium, um ein vergünstigtes Öffi-Ticket zu erhalten. Auch das Bezugsalter für die Fahrkarten ist fast durchgehend in allen Bundesländern (bis auf wenige Ausnahmen) mit Vollendung des 26. Lebensjahres begrenzt (im Sommersemester 2015 waren 40 Prozent der Studierenden österreichweit über 26 Jahre alt). Hinzu kommt auch, dass ältere Studierende durchschnittlich höhere Mobilitätskosten aufweisen und somit finanziell von günstigeren Tarifen für öffentliche Verkehrsmittel mehr profitieren würden.

Studierende in ländlichen Gebieten benötigen oftmals ein Auto für die Fahrt zur/von der Hochschule. Im Zuge der PendlerInnenbefragung der AK Niederösterreich 2017/18 wurden die TeilnehmerInnen u. a. befragt, warum mit dem Auto gependelt wird. Als Gründe wurden häufig genannt:

  • Zeitersparnis (z. B. Fahrzeit mit Öffis doppelt so lang)
  • Keine Öffis am Wohn-/Arbeitsort
  • Keine durchgehende Kette von öffentlichen Verkehrsmitteln, was doppelte Kosten bedeutet (Öffi & Pkw)

Diese Ergebnisse zeigen, dass dringend Maßnahmen für die Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs nötig sind. Davon würden natürlich auch Studierende profitieren.

Bekanntheit bestehender Unterstützungen für Studierende

Für Studierende existieren einige Möglichkeiten, wie sie sich unter bestimmten Voraussetzungen Ausgaben für Fahrten zum Studienort refundieren lassen können. Für StudienbeihilfenbezieherInnen ersetzen Fahrtkostenzuschüsse einen Teil der Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit dem Studium entstehen. Im Speziellen wird hier zwischen dem Allgemeinen Fahrtkostenzuschuss, dem Pendlerzuschuss und dem Heimfahrtzuschuss unterschieden. Spezielle Unterstützungen gibt es auch durch manche Bundesländer (z. B. in NÖ bis zu 100 Euro/Semester) oder Gemeinden. Im Rahmen der ArbeitnehmerInnenveranlagung können Fahrtkosten zum Studienort abgeschrieben werden, sofern im laufenden Kalenderjahr Lohnsteuer (ab 11.000 Euro Einkommen) bezahlt wurde. Bei Fahrten mit dem Pkw gebührt das amtliche Kilometergeld in Höhe von 0,42 Euro pro gefahrenem Kilometer (Führung eines Fahrtenbuches bzw. Bestätigung der Ausbildungseinrichtung über die Anzahl der teilgenommenen Tage erforderlich). Bei Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel können die Fahrkartenkosten geltend gemacht werden. Eine ungeklärte Frage ist, inwiefern diese Möglichkeiten bei Studierenden bekannt sind und ob es mehr Information benötigt, damit diese in Anspruch genommen werden.

Realpolitik vs. Forderungen von Stakeholdern

Bei Durchsicht der aktuellen Programme der im Nationalrat vertretenen politischen Parteien fällt auf, dass Mobilität zwar ein sehr wichtiges Thema ist und zahlreiche Maßnahmen und Forderungen präsentiert werden. Wenn es jedoch konkret um die studentische Mobilität geht, dann wird man nicht fündig.

Die Fraktionen der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) etwa verlangen durchwegs ein kostengünstiges (um 360 Euro), österreichweit gültiges Öffi-Ticket ohne Koppelung an eine bestimmte Altersgrenze.

Auch die Arbeiterkammer (Wien & Niederösterreich) fordert entsprechende Maßnahmen in diesem Bereich:

  • Das Top-Jugendticket im Geltungsbereich VOR (Verkehrsverbund Ost-Region) soll für Studierende zugänglich gemacht werden. Dieses ist aktuell nur für SchülerInnen und Lehrlinge bis zum vollendeten 24. Lebensjahr erhältlich und kostet 70 Euro im Jahr.
  • Die Anhebung der durchschnittlichen Mobilitätsförderung für Studierende durch das Land Niederösterreich, zumindest auf das Niveau der Wiener Förderung (aktuell Förderung Wien 43 Prozent, NÖ rund 20 Prozent).

Eine Umsetzung der genannten Forderungen hängt letztendlich vom (politischen) Willen der zuständigen Akteure sowie einer möglichen Finanzierung ab.