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Die Studiengebühren variieren nach Studienfeld und Anbieter und belaufen sich teils 20.000 Euro und mehr. Die Transparenz in puncto Kosten und Vertragsbestimmungen auf den einzelnen Websites ist jedoch deutlich ausbaufähig. Bei vielen Anbietern ist es sehr schwierig, vorweg einen Überblick über die tatsächlichen Gesamtkosten zu erlangen. Es gibt Semester- und Kursgebühren und dazu noch ganz unterschiedliche Einmalkosten wie etwa Prüfungsgebühren, Stornogebühren, Gebühren für die Ausstellung von Zeugnissen, Zusatzkosten bei Studienzeitverzögerungen etc. Unklar bleibt vielfach auch, wie die Zahlungskonditionen im Fall von finanziellen Schwierigkeiten, Krankheit, Studienabbruch etc. sind.
Berufstätige im Fokus
Ausländische Studienanbieter wenden sich gezielt an die Gruppe der Berufstätigen. Geworben wird mit großzügigen Anrechnungen vorher erworbener Kompetenzen und maßgeschneiderten Angeboten für Berufstätige. Besonders hervorgehoben werden oftmals die geringen Anwesenheitspflichten. InteressentInnen finden diese verkürzten Studien mit geringen Präsenzzeiten in der Regel sehr attraktiv, allfällige „Schattenseiten“ sind vielfach nicht im Blick. Wenn die Studiendauer beispielsweise aufgrund großzügiger Anrechnungen deutlich kürzer ist (z. B. ein Bachelor-Abschluss, der in der Regel zumindest sechs Semester umfasst, in nur vier Semestern erreicht wird), kann es sein, dass ein geplantes Folgestudium an einer anderen (öffentlichen) Hochschule nicht möglich ist. Ein weiterer Problempunkt betreffend die Kosten/Nutzen-Frage und Arbeitsmarktperspektiven ist: Ob potenzielle Arbeitgeber diese deutlich kürzeren Studien als „gleichwertig“ mit jenen von bekannten österreichischen Universitäts- und Fachhochschulstudien ansehen, ist fraglich und kann nur im Einzelfall – idealerweise vor Studienbeginn – geklärt werden.
EinBlick auf die Websites zeigt außerdem: Jeder Anbieter verweist nachdrücklich aufdie hohe Qualität seiner Studiengänge und erfolgreiche AbsolventInnen. Auffälligdabei ist, dass man über die Lehrenden, die im Studium natürlich eine zentrale Rollespielen, vielfach nur sehr wenig erfährt.
DieInstitutionen werben indes häufig mit der Meldung bei der Agentur fürQualitätssicherung und Akkreditierung (AQ Austria) oder mit einer „generellen internationalenAnerkennung“ unter Verweis auf diverse Prüflogos.
Diese Meldung bei der AQ Austria ist jedoch per Gesetz vorgeschrieben und nicht mit einer umfassenden Qualitätsüberprüfung zu verwechseln. Tatsächlich muss lediglich nachgewiesen werden, dass die Bildungseinrichtung in ihrem Herkunftsstaat als Hochschule anerkannt ist und die Studien und Grade grundsätzlich mit österreichischen Studien und akademischen Graden vergleichbar sind.
Gesetzesreparatur als Etappensieg
Aber schon diese Meldepflicht war ein kleiner Etappensieg, denn erst seit 2014 sieht das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) vor, dass ausländische Studienangebote bei der AQ Austria gemeldet werden müssen. Infolge eines Verfassungsgerichtshofs-Urteils bestand die Gefahr, dass die Meldebestimmung ersatzlos ausläuft und es somit zu einer völligen Deregulierung ab Jänner 2019 kommt. Dies konnte durch eine Neuregelung im Dezember 2018 verhindert werden. Bei der neuen Bestimmung in § 27 HS-QSG wurde – unter Berufung auf die EU-Dienstleistungsrichtlinie – eine Unterscheidung in Angebote aus den EU/EWR-Staaten und Drittstaaten vorgenommen. Dies bedeutet, dass eine genauere Qualitätsprüfung in Österreich meist nicht stattfindet, denn bei Angeboten aus dem EU/EWR-Raum werden im Wesentlichen nur die vorgelegten Dokumente aus dem Herkunftsland geprüft. Nur für Anbieter mit Sitz außerhalb des EU/EWR-Raums sind externe Evaluierungen der Studienangebote vorgesehen.
Positiv an der Neuregelung ist, dass es für die neu gemeldeten Studienangebote endlich eine Datenmeldepflicht der Institutionen gibt, d.h. dass sukzessive die Zahl der Studierenden etc. erfasst wird, um die Größe des Sektors und weitere Entwicklungen abschätzen zu können.
Und: Fürdie Studierenden, die keine Mitglieder der ÖsterreichischenHochschülerInnenschaft sind, fungiert die Ombudsstelle für Studierende seitheroffiziell als Ansprechstelle bei Problemfällen.
Bestehende Problempunkte
Österreich nimmt im Hinblick auf den „Wachstumsmarkt ausländische Studienangebote in Österreich“ mit der gesetzlichen Regelung EU-weit eine Vorreiterrolle ein, da in vielen EU-Ländern nicht einmal eine derartige Meldepflicht existiert. Dennoch gibt es nach wie vor einige Problempunkte:
- Reine Fernstudien sind noch immer völlig ungeregelt, und es gibt keinerlei Daten über bestehende Angebote, Anzahl der Studierenden etc.
- Eine externe Qualitätssicherung auf Studiengangsebene – wie in Österreich üblich – ist keineswegs überall gegeben.
- Eine externe „Mindestqualitätsprüfung“, wie sie InteressentInnen oft annehmen, findet nicht statt.
- In Österreich sind auch Studienprogramme möglich, die es an der ausländischen Stammhochschule gar nicht gibt bzw. die in stark veränderter Form (spezielle Anrechnungen, unterschiedliches Lehrpersonal) existieren.
- Ob die vorgesehenen externen Evaluierungen bei Drittstaatsangeboten tatsächlich zur Anwendung kommen, bleibt fraglich, zumal Umgehungskonstruktionen (Niederlassung im EU/EWR-Raum) möglich sind.
- Für die über 300 bereits bestehenden Angebote gilt eine Übergangsfrist bis 2023, d. h. es gibt bis dahin auch keine umfassenden Daten.
Mehr Transparenz und „VerbraucherInnenschutz“ nötig
Die bisherigen Entwicklungen machen eines deutlich: Die Hochschullandschaft ist mittlerweile äußerst heterogen, was die Transparenz, die Qualität und die Kosten eines Studiums betrifft. Zudem gibt es für die Hauptzielgruppe „Berufstätige“ nach wie vor zu wenig attraktive Angebote an heimischen Universitäten und Fachhochschulen.
Neben Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Studium und Beruf braucht es daher mehr Transparenz betreffend Anbieter, Vertrag und Kosten, um den bestehenden „Grauzonen“ entgegenzuwirken. So ist aus ArbeitnehmerInnensicht unbedingt eine Verstärkung des „VerbraucherInnenschutzes“ nötig, um für die Studierenden, angesichts der vielfach hohen Studiengebühren, mehr Transparenz über die Anbieter herzustellen. Diese sollten gesetzlich verpflichtet werden, die StudieninteressentInnen über die Trägerinstitution, den Ausbildungsvertrag inkl. Studienkosten, die Lehrenden sowie den Abschluss in leicht auffindbarer Form (öffentlich zugänglich über die Website) zu informieren. Dies müsste für sämtliche kostenpflichtigen Studienangebote aus dem In- und Ausland gelten.
Umeinen Überblick über den wachsenden und völlig intransparenten Sektor der inÖsterreich angebotenen „Fernstudien“ zu gewinnen, sollte dasWissenschaftsministerium eine Bestandserhebung beauftragen.
Die Daten und Erfahrungen mit der derzeitigen Regelung werden jedenfalls zeigen, inwieweit noch andere Nachbesserungen im Interesse der (potenziellen) Studierenden nötig sind.
Orientierungshilfe
Als kleine Orientierungshilfe in diesem Dickicht an ausländischen Studienangeboten in Österreich hat die Arbeiterkammer Wien eine Broschüre herausgegeben. Diese gibt Tipps, worauf im Vorfeld geachtet werden sollte, und weist auf häufige Problemfelder und Stolpersteine hin. Bei weiterführenden Fragen empfiehlt sich ein Termin bei der Ombudsstelle für Studierende, die seit 2019 auch bei ausländischen Studienanbietern in Österreich als Ansprechstelle bei Problemen fungiert.
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