Dieser Beitrag wurde von Astrid Hohner, Raphael Kaufmann, Sidonie Ulreich und Tabea Wich verfasst.
Die COVID-19-Pandemie konfrontiert den österreichischen Arbeitsmarkt mit zahlreichen Herausforderungen. Die Solidaritätsprämie stellt eine Maßnahme dar, diesen zu begegnen. Das Modell dient dazu, arbeitslose Menschen in Beschäftigung zu bringen und Arbeitszeit zu verkürzen. Dadurch wird Arbeit auf mehr Köpfe verteilt. Doch wieso wird die Solidaritätsprämie trotz der zahlreichen Vorteile so selten genutzt?
Arbeitszeitverkürzung als wirtschaftspolitische Lösungsstrategie
Durch die COVID-19-Krise und den daraus resultierenden Einbruch der Wirtschaft ist Arbeitslosigkeit wieder ins Zentrum wirtschaftspolitischer Debatten gerückt. Arbeitszeitverkürzung stellt hierbei eine Lösungsstrategie dar, um Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken: Durch die Reduktion von Arbeitszeit kann die vorhandene Erwerbsarbeit auf mehr Personen verteilt werden. Arbeitszeitreduzierende Maßnahmen haben außerdem das Potenzial, das individuelle Wohlbefinden durch ein Mehr an Freizeit zu steigern. Auch aus ökologischer Perspektive scheint eine Reduktion der Arbeitszeit sinnvoll. In diesem Sinne kann Arbeitszeitverkürzung zu einer nachhaltigeren und sozialeren Wirtschaft beitragen. Nicht zuletzt scheint diese politische Forderung auch in der österreichischen Gesellschaft auf beträchtlichen Zuspruch zu stoßen. Laut einer Umfrage aus dem Sommer 2020 befürworten mehr als 50 Prozent der Befragten in Österreich eine Reduktion ihrer Arbeitszeit.
Solidaritätsprämie: Verteilung von Arbeit auf mehr Köpfe
Hinter der Bezeichnung „Solidaritätsprämie“ steckt eine innovative Kombination aus Arbeitszeitverkürzung und aktiver Arbeitsmarktpolitik. Sie wurde im Jahre 2000 eingeführt und impliziert die Reduktion der Normalarbeitszeit bestimmter Mitarbeitender (die sogenannten Solidaritätsarbeitskräfte). Für die frei gewordene Arbeitszeit wird eine vormals arbeitslose Person oder ein überbetrieblicher Lehrling (die sogenannte Ersatzarbeitskraft) eingestellt. Der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin erhält 50 Prozent der Einkommenseinbuße für bis zu zwei Jahre vom AMS ersetzt (drei Jahre, wenn die Ersatzarbeitskraft eine Behinderung hat, älter als 45 Jahre oder langzeitarbeitslos ist). Darüber hinaus werden alle zusätzlichen Sozialversicherungskosten vom AMS gedeckt, sodass den Unternehmen durch die Teilnahme keinerlei finanzielle Nachteile entstehen. Wie in der Grafik dargestellt, reduzieren beispielsweise vier Mitarbeitende ihre Arbeitszeit von 40 auf 32 Stunden und erhalten hierfür den Lohn für 36 Stunden. Zusätzlich wird eine neue Stelle von 32 Stunden für eine Ersatzarbeitskraft geschaffen.