Die ungleiche Einkommensverteilung zwischen Frauen und Männern spiegelt sich klarerweise auch im Arbeitslosengeld wider. Ein wesentlicher Grund dafür ist der hohe Anteil von Frauen in Teilzeitarbeit. Arbeitslose Frauen sind in Österreich zu 90 Prozent nicht armutsfest abgesichert. Das erhöht in der Arbeitslosigkeit den Druck auf sie, erneut Teilzeitarbeit anzunehmen. Dass nun die garantierten 50 Prozent des AMS-Förderbudget für Frauenförderung (Gender Budgeting) aufgegeben wurden, ist völlig unsachlich und unverständlich.
Ungleiche Erwerbschancen von Frauen spiegeln sich im Arbeitslosengeld wider
Frauen haben häufig eine prekäre berufliche Verankerung durch Teilzeit-Beschäftigungen, Tätigkeiten in Niedriglohnbereichen, geringe Qualifikationen, grundsätzlich niedrigere Entlohnungen (Gender Pay Gap), nicht entlohnte Familienarbeit u. Ä. So arbeiten beinahe 50 Prozent der Frauen Teilzeit, und 60 Prozent der Frauen zählen zu den Geringverdienerinnen.
In der Arbeitslosigkeit sinkt die Absicherung noch einmal drastisch ab. Das bestehende Arbeitslosengeld bietet faktisch für die Mehrheit der Frauen in Österreich keinen ausreichenden Schutz. Das Risiko, in der Arbeitslosigkeit rasch zu verarmen, ist hoch. So erhalten in Österreich 90 Prozent der Arbeitslosengeldbezieherinnen ein Arbeitslosengeld unter der Armutsgefährdungsschwelle, also unter € 1.238,– (im Jahr 2017). Von 60 Prozent liegt es sogar unter dem Richtsatz der Mindestsicherung (€ 863,– im Jahr 2018).