Die ungleiche Einkommensverteilung zwischen Frauen und Männern spiegelt sich klarerweise auch im Arbeitslosengeld wider. Ein wesentlicher Grund dafür ist der hohe Anteil von Frauen in Teilzeitarbeit. Arbeitslose Frauen sind in Österreich zu 90 Prozent nicht armutsfest abgesichert. Das erhöht in der Arbeitslosigkeit den Druck auf sie, erneut Teilzeitarbeit anzunehmen. Dass nun die garantierten 50 Prozent des AMS-Förderbudget für Frauenförderung (Gender Budgeting) aufgegeben wurden, ist völlig unsachlich und unverständlich.
Ungleiche Erwerbschancen von Frauen spiegeln sich im Arbeitslosengeld wider
Frauen haben häufig eine prekäre berufliche Verankerung durch Teilzeit-Beschäftigungen, Tätigkeiten in Niedriglohnbereichen, geringe Qualifikationen, grundsätzlich niedrigere Entlohnungen (Gender Pay Gap), nicht entlohnte Familienarbeit u. Ä. So arbeiten beinahe 50 Prozent der Frauen Teilzeit, und 60 Prozent der Frauen zählen zu den Geringverdienerinnen.
In der Arbeitslosigkeit sinkt die Absicherung noch einmal drastisch ab. Das bestehende Arbeitslosengeld bietet faktisch für die Mehrheit der Frauen in Österreich keinen ausreichenden Schutz. Das Risiko, in der Arbeitslosigkeit rasch zu verarmen, ist hoch. So erhalten in Österreich 90 Prozent der Arbeitslosengeldbezieherinnen ein Arbeitslosengeld unter der Armutsgefährdungsschwelle, also unter € 1.238,– (im Jahr 2017). Von 60 Prozent liegt es sogar unter dem Richtsatz der Mindestsicherung (€ 863,– im Jahr 2018).
Das verursacht für viele arbeitsuchende Frauen einen immensen Druck. Denn unter normalen Bedingungen stellt eine dringend nötige Wiederbeschäftigung für eine Frau keine Voraussetzung für eine berufliche Neuausrichtung oder Höherqualifizierung dar. Sie ist in der Regel somit gezwungen, wieder eine Teilzeitbeschäftigung unter gleichen Voraussetzungen anzunehmen. Für viele Frauen kann das einen Teufelskreis aus prekären Beschäftigungen bedeuten. Das gilt es jedenfalls zu verhindern. Diese Situation konnte die Frauen-Arbeitsmarktförderung des AMS zwar nicht aufheben, aber sie unterstützte die Frauen in Richtung einer existenzsichernden, nachhaltigen Arbeit durch spezifische Beratung und Höherqualifizierung. Sie adressierte gezielt die Mehrfachdiskriminierungen von Frauen am Arbeitsmarkt (Gender Mainstreaming). Dazu unerlässlich ist die Mittelbindung (Gender Budgeting), sodass tatsächlich von 50 Prozent des AMS-Förderbudgets arbeitsuchende Frauen profitieren. Diese Vorgabe hat Bundesministerin Hartinger-Klein (FPÖ) nun abgeschafft. Hingegen möchte die zuständige Bundesministerin Frauen nun verstärkt durch das AMS in Teilzeitarbeit vermitteln. Damit nimmt sie die Bemühungen der letzten Jahre, Frauen eine bessere Chance am Arbeitsmarkt zu geben, mit einem Schlag zurück. Die Verhältnisse am Arbeitsmarkt sollten sich für Frauen dringend zum Besseren verändern. Dazu braucht es jedenfalls: Mit dem Ende von Gender Mainstreaming und Gender Budgeting hat die Regierung de facto die Stärkung der erwerbstätigen bzw. arbeitslosen Frauen aufgegeben. Im Hintergrund schwingt dabei eine Vorstellung von der Rolle der Frau und ein Familienmodell mit, das finanzielle und berufliche Nachteile für Frauen als unproblematisch erachtet und gleichberechtigte Rahmenbedingungen in einer Partnerschaft für Frauen geringschätzt.
Unterstützung in die richtige Richtung gestrichen
Zusammenfassung