Dass (systematische) Benachteiligung von Eltern – insbesondere von Müttern – oft nicht erkannt wird, hat mit fehlender Bewusstseinsbildung zu tun. Sei es die Frage nach der Familienplanung beim Bewerbungsgespräch oder die Ablehnung für eine Stelle aufgrund vorhandener. Selbst vor der dreisten Frage nach Verhütungsmethoden schrecken manche Personalist:innen nicht zurück. Es darf angenommen werden, dass nur ein kleiner Bruchteil der Diskriminierten Beratung und Hilfe in Anspruch nimmt oder gar rechtlich etwas dagegen unternimmt. Es gibt dringend Handlungsbedarf bei den Dienstgebern, aber auch bei der öffentlichen Hand! Das zeigt die Elternbefragung Oberösterreich.
(Potenzielle) Elternschaft als Risiko im Betrieb?!
Rein rechtlich ist berufliche Benachteiligung von Arbeitnehmer:innen aufgrund der Tatsache, dass jemand Kinder hat, schwanger ist oder eine Familiengründung plant, grundsätzlich nicht zulässig. Die Realität in der Arbeitswelt sieht aber auch hier oftmals anders aus! Diskriminierung in Form von Benachteiligungen und Vorbehalten rund um eine (mögliche) Elternschaft zeigt sich in der betrieblichen Praxis sehr unterschiedlich. Schlechtere Gehaltseinstufungen nach dem Wiedereinstieg, unflexible Arbeitszeiten und Urlaubsplanungen oder kränkende und herabwürdigende Äußerungen und Bemerkungen sind nur einige Beispiele. Vorurteile können etwa sein, dass Eltern weniger motiviert sind, weniger leisten und unflexibler sind. Verbotene Benachteiligungen verstecken sich oft auch hinter scheinbar objektiven und vorgeblich neutralen Kriterien und Regelungen.
Wie ist Diskriminierung am Arbeitsplatz rechtlich geregelt?
bei der Gewährung freiwilliger Sozialleistungen, die kein Entgelt darstellen,
bei Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung und Umschulung,
beim beruflichen Aufstieg,
bei den sonstigen Arbeitsbedingungen und
bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Diskriminierung kann unmittelbar und mittelbar passieren. Vereinfacht gesagt findet unmittelbare Diskriminierung statt, wenn eine Person (z. B. aufgrund ihres Geschlechtes, ihres Familienstandes) in einer vergleichbaren Situation schlechter behandelt wird als eine andere Person. Mittelbare Diskriminierung liegt dann vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren diese Person in besonderer Weise gegenüber anderen Personen benachteiligen können.
Die oberösterreichische Elternbefragung (2022) bringt es auf den Punkt!
Eltern sowie Frauen und Männer, die eine Familie gründen wollen, haben im Berufsleben oft mit Benachteiligungen zu kämpfen. Um dieser Problematik auf den Grund zu gehen, führte die Arbeiterkammer Oberösterreich gemeinsam mit der Abteilung für Empirische Sozialforschung der Johannes Kepler Universität eine Elternbefragung online durch. Die Ergebnisse (im WISO 1/2023) zeigen: (Potenzielle) Eltern sind Diskriminierungen ausgesetzt und werden oft vor die Wahl gestellt: Kind oder Berufstätigkeit? Die Fragen umfassten einerseits eigene Erfahrungen von (potenziellen) Eltern, anderseits beobachtete Ungleichbehandlungen bzw. Diskriminierung in Bezug auf Elternschaft in der Arbeitswelt.
Diskriminierende Fragen bereits beim Vorstellungsgespräch!
Die Benachteiligung beginnt oft schon beim Vorstellungsgespräch. Besonders junge Frauen, bei denen die theoretische Möglichkeit besteht, schwanger zu werden, erleben diskriminierendes Verhalten. Sie laufen Gefahr, nur aufgrund ihrer biologischen Voraussetzungen eine Anstellung erst gar nicht zu bekommen. So geben beispielsweise 46 Prozent der Frauen in der Befragung an, dass sie bereits im Rahmen von Vorstellungsgesprächen direkt oder indirekt gefragt wurden, ob sie in den nächsten Jahren planen, Kinder zu bekommen.