Mit der autoritären Machtübernahme in Österreich 1933 bzw. mit der Installierung einer ständischen Verfassung am 1. Mai 1934 ging die wirtschaftspolitische Ausgestaltung nach bestimmten Mustern einher. Als zentrale Zielsetzungen bestanden unter dem Austrofaschismus die Sicherung einer harten Währung und die Sanierung des Staatshaushaltes. Für die Realwirtschaft bedeutete dies in der Konsequenz eine Anpassung durch Schrumpfung. Auch die Abbaumaßnahmen im Sozialbereich waren eine notwendige Folge der Austeritätspolitik. Die Parallelen zu heute sind klar erkennbar und lassen befürchten, dass wir uns abermals in Richtung eines autoritäreren Kapitalismus bewegen.
Hauptsektoren der Wirtschaftspolitik zwischen 1934 und 1938
Der „Ständestaat“ war das Produkt tief reichender sozioökonomischer Probleme und Krisen. Von der Refeudalisierung war nicht nur der institutionelle Rahmen der Gesellschaft sondern besonders die wirtschaftspolitische Praxis betroffen. Seine wesentliche Stütze suchte das Regime in der Landwirtschaft. Mit dem Vorbild eines „gesunden Bauerntums“ sollte allen gesellschaftlichen Dekadenzerscheinungen entgegengewirkt werden. Ein durchgreifender Protektionismus bewahrte die österreichische Landwirtschaft in den 1930er Jahren weitgehend vor außenwirtschaftlichen Einflüssen. Das Förderwesen war so ausgelegt, dass landwirtschaftliche Erzeugnisse klaren Vorrang gegenüber gewerblichen oder besonders industriellen Produkten hatten.
Deutliche antimodernistische Züge trug auch die gewerbepolitische Ausrichtung. Auf der Pfingsttagung der Studienrunde katholischer Soziologen 1933 wurde eine stärkere Berücksichtigung der mittelständischen Wirtschaft empfohlen, „da das Anwachsen der Großwirtschaft immer wieder Elend und Lebensnot“ gebracht habe. Die im Zuge der Neuordnung des Gewerbesektors erlassenen Zugangsbeschränkungen eliminierten die Restbestände einer liberalen Gewerbeverfassung völlig, mit der Wiedereinführung der Zünfte Mitte der 1930er Jahre war nicht mehr zu übersehen, dass die Rückwärtswendung in das mediävale Zeitalter nun ungebremst vollzogen wurden.
Vernachlässigte Bereiche: Industrie und Infrastruktur
Die Industrie verdankte der autoritären Konfliktregelung des Ständestaatregimes zwar eine „Beruhigung“ der Arbeiterschaft, sinkende Lohnkosten und einen Abbau der „Soziallasten“. Dennoch wird sich bei einer Bilanzierung der Schaden für den industriellen Sektor größer als der Nutzen erweisen: Nicht nur, dass etwa bei der Frage der Kartellbildungen ein völliges Versagen der Regierungspolitik festgestellt werden muss, besonders die rigiden finanzpolitischen Vorgaben verhinderten gegebene Expansionschancen.
Der tatsächliche Infrastrukturausbau in Österreich zwischen 1933 und 1938 stand in keinerlei Verhältnis zum Propagandaaufwand, wie er etwa im Bereich des Straßenbaus betrieben wurde. Der Ausbau der Donau als moderner Wasserweg wurde gar nicht ernsthaft ins Auge gefasst, im Bereich der Bundesbahnen wurden die Ende der 1920er Jahre zum Stillstand gekommenen Elektrifizierungsarbeiten zwar 1933 wieder aufgenommen, der Zuwachs war verglichen mit der Erweiterungsleistung der 1920er Jahre jedoch gering.
Vernachlässigt wurde auch der Bereich der Energiegewinnung. Entgegen den Expertenempfehlungen des „Österreichischen Kuratoriums für Wirtschaftlichkeit“ wurde der Bau von Wasserkraftwerken in den 1930er Jahren so gut wie eingestellt, obwohl der Kohlemangel nach wie vor evident war. Die Erdölfunde ergaben sich mehr aus dem Zufallsprinzip als aus systematischen Bohraktionen, die Verarbeitungskapazitäten wurden der steigenden Gewinnung nur zaghaft angepasst.
Soweit die Industrie in den 1930er Jahren ihre Auftragslage verbessern konnte, war dies primär dem Außenhandel, konkret der anlaufenden Rüstungskonjunktur zurechenbar. Dass sich mit einem insgesamt derart harten Restriktionskurs keine echten konjunkturpolitischen Erfolge einfahren ließen, erscheint nachvollziehbar.
Widersprüche in der Wirtschaftspolitik im Austrofaschismus
Aber nicht in allen Belangen entsprach der Ständestaat den antimodernen Ressentiments seiner Proponenten. Bereits bei der Verabschiedung der neuen österreichischen Verfassung im Frühjahr 1934 hatte sich gezeigt, dass die Rückkehr hinter bestimmte Standards nicht so einfach sein würde: Das Bankwesen beispielsweise folgte durchaus nicht dem von den Ständetheoretikern vorprogrammierten Weg – im Gegenteil: Anstatt nach korporativem Muster in kleine Einheiten zerlegt zu werden, machte der Bankenapparat einen in der österreichischen Geschichte beispiellosen Monopolisierungsprozess durch.
Walter Euckens Feststellung, dass die ständische Praxis auf einen Zentralisierungs- und Vermachtungsprozesses hinauslaufen müsse, fand im österreichischen Korporativstaat in mehrfacher Hinsicht ihre Bestätigung. Die nicht gerade geringen ideologischen Abweichungen lassen den österreichischen Ständestaat als ein widersprüchliches und unvollendetes Projekt erscheinen. Sachzwänge, bewusstes Kalkül oder auch nur Zufälle bestimmten das Bild des Korporativsystems, in dem auch modernistische Einsprengsel zu finden waren. So erzwangen beispielsweise die dramatischen Einbrüche im Fremdenverkehr der 1930er Jahre eine Modernisierungsoffensive in der Tourismuswirtschaft, auch gegenüber westlichen Handelspartnern versuchte sich die Regierung des Ständestaates streckenweise ein modernes Gesicht zu geben.
Auch in der Sozialpolitik war viel von einem hilflosen Agieren zu erkennen, sollte doch dieser Bereich dem direkten Staatseinfluss entzogen und an ständische „Untereinheiten“ delegiert werden. „Selbsthilfe“ war angesagt, als es etwa galt, Familien arbeitsloser Fabrikarbeiter in stillgelegten Gutshöfen am Lande unterzubringen. Den Unmut der Bevölkerung wohl einkalkulierend, wurden analog zu den drastisch sinkenden Sozialausgaben die Budgetbeiträge für Militär und Polizei erhöht.
Abschließende Einschätzung
Antikapitalistisch orientiert war die Wirtschaftspolitik des Ständestaates mit Sicherheit nicht, dem Hauptziel der Währungsstabilität – ein mächtiges Zugeständnis an die (Finanz-)Kapitalseite – wurde nahezu alles andere untergeordnet. Direkt damit verbunden war die Zielvorgabe eines Haushaltsgleichgewichts, daraus folgten die bevorzugte Rückzahlung öffentlicher Schulden und eine restriktive Finanzpolitik insgesamt. Der Löwenanteil des Emissionsergebnisses jener Staatsanleihen, die zwischen 1933 und 1937 aufgelegt worden waren, wurde für Schuldenrückzahlungen verwendet. Dass mit einer solchen einseitigen Ausrichtung jede Möglichkeit zum Gegensteuern während der großen Krise genommen wurde (Beispiele hätte man in England, Schweden und in den USA finden können), verdrängten die Spitzen des Ständestaates mit dem Inflationsargument.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die ständischen Aufbauversuche in Österreich ab 1934 in keiner Weise geeignet waren, den Erfordernissen eines modernen Industriesystems Rechnung zu tragen. Die Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft sollte im Österreich der 1930er Jahre zu einem nicht bewältigbaren Projekt werden. Für das Scheitern des Austrofaschismus waren seine inneren Widersprüche wesentlich maßgebend. Mit der gegebenen politischen Grundausrichtung, die auf eine Imitation faschistischer Vorbilder hinauslief, war das Regime nicht geeignet, der wachsenden Gefahr des Hitlerismus etwas Wirksames entgegenzusetzen.
Parallelen zur Gegenwart?
Seit den heftigen Turbulenzen im Finanzmarktbereich 2007 hat die Geschichtsforschung immer wieder auf Parallelen zwischen der großen Krise der 1930er Jahre und den aktuellen ökonomischen Problemen hingewiesen. Die in der jüngeren Vergangenheit wieder zunehmende Ausrichtung an den Bedürfnissen der Kapitalmärkte hat sich – wie sich heute zeigt – nicht nur als nachhaltig gesellschafts- und wirtschaftsschädigend erwiesen, auch die Spielräume der öffentlichen Hand sind drastisch eingeengt worden (Stichwort: Bankenrettungsaktionen). Im Zuge der Austeritätspolitik verordnete Sparzwänge und Strukturreformen haben großen Bevölkerungsgruppen wesentliche Nachteile gebracht, Systeme der sozialen Sicherung erlebten ihre Demontage.
Niemand kann heute sagen, ob die Prozesse der Konditionalisierung als abgeschlossen zu betrachten sind; zu befürchten ist aber, dass die Weichen weiterhin in Richtung eines autoritären Kapitalismus gestellt werden.