EU-Bürgerinitiative zu Wasser: Schon jetzt ein Erfolg?

12. November 2013

Medial weitgehend unbeachtet schrieb die EU im Mai 2012 demokratiepolitische Geschichte: Seit damals ermöglicht das bisher weltweit einzigartige Instrument der Europäischen BürgerInneninitiative (EBI) über 370 Millionen EU-BürgerInnen aus 28 Nationen, gemeinsam länderübergreifend und direkt Druck auf die Politik der EU-Kommission auszuüben. Die Hürden hierfür sind allerdings mit mindestens einer Million Unterschriften aus einem Viertel aller Mitgliedstaaten sowie unterschiedlichen Ausweisregelungen hoch gesetzt. Umso mehr Respekt und Aufmerksamkeit verdient daher die Europäische BürgerInneninitiative (EBI) „Wasser ist ein Menschenrecht“, welche am 9. September mit fast 1,9 Millionen eingereichten Unterschriften (davon 63.000 aus Österreich) und dem Erreichen des Quorums in 13 Mitgliedstaaten erfolgreich zu Ende ging. Erstmals konnte damit eine EU-BürgerInneninitiative nicht nur die strengen Formalkriterien erfüllen, sondern auch schon vor Ende der Eintragungsfrist Druck auf die Kommission ausüben.

Wasser als Menschenrecht – Arenen der Auseinandersetzung

Sauberes Trinkwasser und sanitäre Einrichtungen stellen für uns Menschen seit jeher Grundbedürfnisse dar, die neben den verbesserten individuellen Lebenschancen auch wirtschaftliche Entwicklung und gesellschaftlichen Frieden bedeuten. Im Bewusstsein dessen wurde 2010 der Zugang zu sauberem Trinkwasser von der Vollversammlung der Vereinten Nationen in die allgemeine Erklärung der Menschenrechte aufgenommen. Im Alltag von weltweit rund 783 Millionen Menschen bedeutet dieser Anspruch jedoch bisher wenig mehr als ein leeres Versprechen. 2,5 Milliarden Menschen fehlt es zudem an sanitären Einrichtungen wie Toiletten und Duschen. Sogar rund neun Millionen Menschen innerhalb der EU (v.a. in Rumänien und Bulgarien) sind davon betroffen.

Europäische Liberalisierungshebel

Hinzu kommt, dass trotz weltweit negativer Erfahrungen mit Privatisierungen der Wasserversorgung – etwa massiven Teuerungen bis hin zum Ausschluss von Haushalten, ausbleibende Investitionen in die Instandhaltung, Qualitätsverluste und Abbau von Arbeitsplätzen – Initiativen der EU-Kommission wiederholt in Richtung Liberalisierung des Sektors weisen. Neben aktuellen Vorstößen im Bereich der Handelspolitik, dem Spardruck sowie Druck in Richtung Privatisierung und Liberalisierung öffentlicher Dienstleistungen durch das europäische Austeritätsregime stellte auf Binnenmarktebene gerade der umstrittene Vorschlag für eine Konzessionsrichtlinie einen weiteren Angriff auf die öffentlichen Dienstleistungen – inklusive der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung – dar.

EU-BürgerInneninitiative zu Wasser

Sahen sich besonders Österreich und Deutschland (in Österreich vonseiten der AK und der Gewerkschaften sowie der Städte und Gemeinden) in ihrem Widerstand gegen die Konzessionsrichtlinie anfangs in der Minderheit, kam weitere entscheidende Unterstützung im Kampf gegen die Konzessionsrichtlinie schließlich von den EU-BürgerInnen selbst in Form der Europäischen BürgerInneninitiative „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht!“. Nach einem schwierigen Start erlebte die BürgerInneninitiative ab Ende vergangenen Jahres vor allem dank einer breiten deutschen Medienberichterstattung über die negativen Auswirkungen der geplanten Konzessionsrichtlinie auf die Wasserversorgung einen kräftigen Aufschwung.

Gleichrangige Ziele der Kampagne sind Wasser und sanitäre Grundversorgung als Garantie für alle Menschen in Europa, keine Liberalisierung der Wasserwirtschaft sowie der globale Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung. Zur Erreichung dieser schlugen die InitiatorInnen unter Federführung des Europäischen Gewerkschaftsverbands für den Öffentlichen Dienst (EGÖD) unter anderem vor, Wasserdienstleistungen aus dem Geltungsbereich der Binnenmarktvorschriften auszunehmen, Wasser und sanitäre Dienstleistungen nicht zum Gegenstand von internationalen Handelsabkommen zu machen und öffentlich-öffentliche Partnerschaften zwischen den Wasserversorgern und Beschäftigten in unterschiedlichen Ländern zu fördern. Weiters wird der Aufbau eines europäischen Benchmarking-Systems – eines Systems mit Vergleichsgrößen auf Grundlage von Kennziffern – angeregt, um die Qualität der Wasserdienstleistungen zu verbessern.

Einlenken der Kommission bei Konzessionen

Nachdem bereits Anfang des Jahres die Unterschriften sprunghaft die Marke von einer Million Unterschriften überschritten hatten, war der zuständige Kommissar Michel Barnier in der Sitzung vom 21. Februar 2013 des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments (IMCO) bezüglich der Konzessionsrichtlinie zu ersten kleinen Zugeständnissen bereit. Dennoch beschwichtigte er in seiner damaligen Rede, dass der Wassersektor weiter unter die Richtlinie fallen müsse. Ausdrücklich hielt Barnier fest, dass es „nicht im Interesse der Bürger, der Verbraucher und der Steuerzahler“ sei, die Wasserversorgung aus dem Binnenmarkt auszunehmen, denn „ein finnischer, deutscher, französischer Bürger, der in ein anderes Land geht, hat sonst keine Garantie dafür, dass er hochwertiges Trinkwasser bekommt“. Tatsächlich enthielt der Richtlinienentwurf jedoch keinerlei Details zu Wasserqualität und Umweltschutz. Ohnehin sind diese Bereiche bereits in der EU-Trinkwasserrichtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie geregelt.

Unter dem Eindruck des weiter massiv gewachsenen öffentlichen Widerstands gab Kommissar Barnier jedoch vor dem Sommer schlussendlich den Richtungsschwenk der Kommission und eine komplette Ausnahme des Wasserbereichs aus der Konzessionsrichtlinie bekannt. Die Ausnahme des Wassersektors aus der Konzessionsrichtlinie ist ohne Zweifel ein wichtiger Erfolg, der wesentlich auf die Europäische BürgerInneninitiative zurückzuführen ist. Jedoch ist dem weiteren Vorgehen der Kommission nach wie vor mit Misstrauen zu begegnen. Auch der Kompromisstext zur Konzessionsrichtlinie enthält weiterhin eine Review-Klausel. Darin hat sich die Kommission vorbehalten, die „wirtschaftlichen Effekte“ im Bereich des Wassersektors zu beobachten, und nach Ablauf von 3 Jahren dem Europäischen Parlament und Rat einen Bericht darüber vorzulegen. Zudem unternahm Kommissar Barnier bis zuletzt den Versuch, die Forderungen der BürgerInneninitiative inhaltlich auf das Thema Konzessionsrichtlinie zu reduzieren sowie die Initiative insgesamt als bloße Reaktion auf den Richtlinienvorschlag darzustellen.

BürgerInneninitiative – nächste Schritte

Die weitere Behandlung der BürgerInneninitiaitve sieht nun vor, dass die Unterschriften innerhalb von 3 Monaten von den nationalen Behörden auf ihre Gültigkeit überprüft werden, bevor sie der EU-Kommission am 10. Dezember übergeben werden. Bisherige Auszählungen einzelner Länder zeigen, dass zwischen 88 und 95 Prozent der eingereichten Unterschriften gültig sind. Nach Vorlage der Initiative haben die OrganisatorInnen das Recht, ihre Forderungen gegenüber VertreterInnen der Kommission näher zu erläutern sowie bei einer öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament im Jänner oder Februar 2014 konkrete Vorschläge vorzubringen, wie eine qualitativ hochwertige Trinkwasserversorgung und die sanitäre Grundversorgung in der EU garantiert und nachhaltig sichergestellt werden können.

Die Kommission muss nach Erhalt der endgültigen Unterschriften am 10. Dezember ihrerseits spätestens innerhalb von drei Monaten politische und rechtliche Schlussfolgerung zur BürgerInneninitiative vorlegen. Das bedeutet allerdings keine Verpflichtung, einen Rechtsakt vorzulegen bzw. ein Gesetzgebungsverfahren einzuleiten. Zudem besteht auch die Möglichkeit, dass die Kommission dabei nur eine vorläufige Stellungnahme vorlegt und beschließt, vor einer endgültigen Entscheidung weitere Untersuchungen durchzuführen.

Fazit

Wasser ist kein Luxusgut und auch keine Handelsware. Es ist zur Befriedigung der menschlichen Grundbedürfnisse unerlässlich und für die Existenz eines jeden Menschen notwendig. Nach Erreichen von fast 1,9 Millionen Unterschriften ist der politische Druck auf die Kommission hoch, ein Paket effektiver Maßnahmen vorzulegen. Die Sinnhaftigkeit des Instruments der Europäischen BürgerInneninitiative insgesamt wird von den BürgerInnen an den Ergebnissen gemessen werden.

Keinesfalls dürfen die weitreichenden Forderungen der BürgerInneninitiative auf die Ausnahme der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung von der Konzessionsrichtlinie reduziert werden. Die Kernforderung der Initiative richtete sich auf ein systemisches Umdenken und eine Abkehr von der bisherigen europäischen Liberalisierungsstrategie bei den öffentlichen Dienstleistungen. Ein gänzlich neuer Ansatz sollte etwa die Ausnahme von öffentlichen Dienstleistungen aus Handelsabkommen, die Forcierung von Qualitätskriterien für Beschäftigte und NutzerInnen sowie die Unterstützung von Rekommunalisierungsinitiativen durch die europäische Ebene umfassen.

Dieser Beitrag ist eine gekürzte und überarbeitete Version eines Artikels, der im aktuellen infobrief EU & international, Ausgabe 4/2013 erschienen ist.