Warum typisch öffentlich Beschäftigte für Bildung und Gesundheit und nicht für Bürokratie sorgen

15. Juni 2018

Öffentlich Beschäftigte leisten einen essenziellen Beitrag, damit Leistungen wie Bildung, Gesundheit oder (soziale) Sicherheit möglichst allen zur Verfügung gestellt werden. Obwohl sie damit wichtige wirtschaftliche und gesellschaftliche Funktionen erfüllen, wird selten mehr öffentliche Beschäftigung gefordert, auch wenn das für einen Ausbau sozialer Dienstleistungen notwendig wäre. Im Gegenteil, meist geht es darum, einen möglichst dicken Rotstift anzusetzen. Auch die Bundesregierung setzt auf Personalkürzungen. Dabei tut sie so, als ob Personalkürzungen des Staates nur Ärmelschoner tragende Bürokraten betreffen würden. Ein substanzieller Beschäftigungsabbau ist aber ohne Leistungskürzungen nicht möglich – vor allem im Gesundheits- und Bildungsbereich.

In welchen Bereichen fallen Ausgaben für öffentlich Beschäftigte an? Und welche Aufgaben erfüllen diese bzw. welche Leistungen erbringen sie?

Personalausgaben für Bildung und Gesundheit am höchsten

Möchte man ein möglichst umfassendes Bild über öffentliche Beschäftigung haben, darf man nicht nur die direkt bei Bund, Ländern und Gemeinden beschäftigten Bediensteten betrachten. Viele öffentliche Leistungen werden von ausgelagerten Einheiten erbracht, aber dennoch von der öffentlichen Hand bezahlt.

Im Gesundheitsbereich wird das besonders augenscheinlich. In manchen Bundesländern werden die Krankenanstalten direkt vom Land betrieben, in den meisten sind sie in Holdings ausgegliedert. Für BürgerInnen macht es keinen Unterschied, ob PflegerInnen direkt beim Land, bei der Gemeinde oder bei einer ausgelagerten Holding beschäftig sind. Für unsere Analyse muss man dies aber beachten. Auch der Schulunterricht kommt nicht von heute auf morgen ohne Lehrpersonal aus, weil man diese nicht direkt, sondern über eine dazwischen gelegte Organisationseinheit beschäftigt. Man muss also versuchen, möglichst alle von der öffentlichen Hand für die Erbringung öffentlicher Leistungen bezahlten Beschäftigten einzubeziehen.

Die am besten vergleichbare Datenbasis für den Gesamtstaat bieten die ArbeitnehmerInnenentgelte des Sektors Staat in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, gegliedert nach Aufgabenbereichen. Hier werden die Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden, die Sozialversicherung und alle dem Sektor Staat zurechenbaren Einheiten erfasst – also alle Einheiten, die auch bei der Berechnung der Staatsschulden und des Defizits einbezogen werden.

Im gesamten Sektor Staat betrugen die Ausgaben für ArbeitnehmerInnenentgelte im Jahr 2016 etwa 38 Mrd. Euro – das entspricht 21 Prozent der staatlichen Gesamtausgaben. In die Bereiche Bildung und Gesundheit fließen fast 55 Prozent der Personalausgaben. Wenn man zusätzlich die Personalaufwendungen für (soziale) Sicherheit und Verteidigung miteinbezieht, kommt man sogar auf 70 Prozent der Personalgesamtausgaben im Sektor Staat.

Etwas plastischer ausgedrückt: Wenn man für ein Film- oder Serienprojekt den typisch öffentlich Beschäftigten darstellen soll, dann sollte man nicht an Ingenieur Breitfuß, Frau Knakal und Herrn Weber aus der MA2412 denken, sondern an Dr. Foreman aus Doktor House, Major Bibi Fellner aus Tatort oder eine Verfilmung der Blogs der Berliner Lehrerin Frau Freitag.

Weit abgeschlagen hinter den Bereichen Bildung und Gesundheit liegt mit 15 Prozent der Verwaltungsbereich. Dieser Bereich ist sehr weit gefasst. In diese Kategorie fallen etwa die Entgelte für allgemeines Verwaltungspersonal in Bund, Ländern und Gemeinden – konkret etwa die Bediensteten der Finanzämter – oder auch die Bezüge der gewählten politischen Organe.

Dementsprechend schlagen die angeblich so harmlosen Einsparungen bei der Verwaltung sich auch spürbar für die BürgerInnen nieder. Sie zeigen sich in Steuerausfällen, wenn BetriebsprüferInnen eingespart werden, in langen Verfahrensdauern, wenn die UmweltprüferInnen überlastet sind und in langen Wartezeiten auf den Reisepass, sollte das halbe Passamt in den Ruhestand versetzt und nicht nachbesetzt werden. Der wesentliche Unterschied zwischen einem hochentwickelten Land und einem Failed State liegt nicht in der Qualität der privaten Güter – vorausgesetzt man kann sie sich leisten –, sondern in der Qualität der öffentlichen Verwaltung.

Dekoratives Bild © A&W Blog
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Anteil der öffentlich Beschäftigten im internationalen Vergleich gering

Entgegen aller Vorurteile von Österreich als überbordender verstaubter BeamtInnenstaat ist der Anteil der öffentlich Bediensteten im Sektor Staat gemessen an der Erwerbsbevölkerung im internationalen Vergleich mit 15,9 Prozent relativ gering. Der OECD-Schnitt liegt bei 18,1 Prozent. Deutlich höher liegen Länder wie Dänemark oder Norwegen, die Werte knapp unter 30 Prozent aufweisen.

Natürlich muss man bei der Interpretation internationaler Vergleiche vorsichtig sein, da – ähnlich wie bei den Staatsausgaben – ein rein quantitativer Vergleich die strukturellen Unterschiede zwischen den Ländern nicht ausreichend berücksichtigt. So besuchen etwa in den Niederlanden 70 Prozent der VolksschülerInnen private (oft konfessionelle) Schulen, die von der öffentlichen Hand finanziert werden. Ähnliches gilt für den zweiten großen Bereich, das Gesundheitswesen.

Weniger öffentlich Beschäftigte bringt meist Leistungskürzungen oder -verschlechterungen

Die Bundesregierung versucht im Regierungsprogramm den Abbau öffentlicher Leistungen schönzureden. Angesichts der Verteilung der öffentlich Beschäftigten stellt sich damit sofort die Frage, ob der Staat nach der verpassten Crash-Diät die gleichen Leistungen stemmen kann. Bereits bei ihrer ersten Regierungsklausur im Jänner kündigte Schwarz-Blau an, „in Summe nur mehr jede dritte Planstelle nachzubesetzen“. Ausgenommen davon wurden Bildung, Sicherheit und Verteidigung. Diese Bereiche machen 59 Prozent der Personalausgaben im Bund aus. Die Nicht-Nachbesetzung von Planstellen im Bundesdienst hat erhebliche Konsequenzen für die öffentlichen Leistungen. Im Zeitraum 2016 bis 2029 wird fast die Hälfte aller Bundesbediensteten (48 Prozent) in Pension gehen. Ob diese Planung der öffentlichen Leistungen nach dem demografischen Zufallsprinzip besonders zukunftsträchtig ist, sei dahingestellt.

Jede staatliche Leistung muss sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig erfüllt werden. Man kann auch effizient bzw. effektiv sagen, wenn einem das besser gefällt. Diese Grundsätze gelten schon mindestens seit 1948 in der öffentlichen Verwaltung (RHG.1948 § 2.(1)) und sind in der Verfassung festgeschrieben.

Diese Grundsätze beantworten aber nicht die zentrale politische Frage, was der Staat für die BürgerInnen leisten soll. Allein für die Bereiche Gesundheit und Bildung, also für medizinisches und lehrendes Personal, werden 54 Prozent – also mehr als die Hälfte der gesamten staatlichen Mittel für öffentlich Beschäftigte – ausgegeben. Wenn man zusätzlich die Personalaufwendungen für (soziale) Sicherheit und Verteidigung miteinbezieht, kommt man auf mehr als zwei Drittel der Personalgesamtausgaben. Die ArbeitnehmerInnenentgelte für den Verwaltungsbereich sind demgegenüber vergleichsweise gering.

Wer weniger für öffentlich Bedienstete ausgeben will, muss also dazu sagen, welches Unterrichtsfach, welche Röntgenuntersuchung, welche Umweltschutzbestimmung und welches Wachzimmer er nicht mehr will. Denn wer Spitzenqualität verspricht, darf nicht nur B-Ware liefern – ein Grundprinzip der Haushaltsführung, das im Gegensatz zu anderen in der Budgetdebatte oft übersehen wurde.