Lebenserwartung ist ungleich verteilt: Warum eine Pensionsautomatik Menschen mit schlecht entlohnten Jobs besonders hart treffen würde

07. November 2019

Unternehmensverbände und die EU-Kommission wiederholen regelmäßig ihre ewig gleiche Forderung nach einer Pensionsautomatik, also einer automatischen Erhöhung des gesetzlichen Pensionsalters gemäß dem Anstieg der durchschnittlichen Lebenserwartung. Ausgeblendet werden dabei die erheblichen Unterschiede nach sozialem Status. So ist sowohl die Lebenserwartung als auch deren Anstieg bei Menschen mit niedrigem Einkommen deutlich geringer als in den höheren Einkommensgruppen. Eine Pensionsautomatik würde daher Menschen mit schlecht entlohnten Jobs wesentlich härter treffen – und ist aus sozialpolitischer Sicht ein völliger Irrweg.

Sozialpolitisch verfehlte Konzepte unter dem Deckmantel von „Fairness“

Dass die durchschnittliche Lebenserwartung in Österreich steigt, ist erfreulich. Die Schlussfolgerung, die einige in der pensionspolitischen Debatte daraus ziehen, jedoch keineswegs. So fordern die Interessenvertretungen der Unternehmen und die EU-Kommission immer wieder, dass über das gesetzliche Pensionsalter künftig nicht mehr von den Abgeordneten im Parlament debattiert und entschieden wird, sondern dieses automatisch gemäß dem Anstieg der durchschnittlichen Lebenserwartung „angepasst“ bzw. erhöht wird.

In ihrem Positionspapier an die künftige Bundesregierung propagiert etwa die Industriellenvereinigung eine automatische Berücksichtigung der Lebenserwartung. Dass Pensionsausgaben in dem Papier als „Ausgaben der Vergangenheitsbewältigung“ bezeichnet werden, mutet einigermaßen zynisch an. Ebenso wie die entsprechende Kapitelüberschrift „Ein faires Pensionssystem – Für alle Generationen“. Aber wie fair ist eine Pensionsautomatik vor dem Hintergrund der höchst ungleich verteilten Lebenserwartung?

Gestiegene Lebenserwartung

Die Lebenserwartung bei Geburt ist in Österreich seit 1951 für Männer insgesamt um 16,9 Jahre und für Frauen um 16,3 Jahre gestiegen. In den ersten Jahrzehnten dieses Zeitraums resultierte dabei ein nicht unerheblicher Anteil des Zugewinns aus der verminderten Säuglingssterblichkeit.

Für Alterssicherungssysteme ist allerdings die Entwicklung der ferneren Lebenserwartung – z. B. im Alter von 60 Jahren – wesentlich relevanter, weil diese einen wichtigen Einflussfaktor für die durchschnittliche Pensionsbezugsdauer darstellt. Die fernere Lebenserwartung der Männer im Alter von 60 Jahren blieb von 1951 bis etwa 1970 weitgehend unverändert, jene der Frauen erhöhte sich in diesem Zeitraum nur moderat (um 1,5 Jahre). Seit 1970 ist demgegenüber sowohl bei Frauen als auch bei Männern ein Zuwachs um gut sieben Jahre zu verzeichnen.

Veränderung der Lebenserwartung seit 1951 © A&W Blog
© A&W Blog

Betrachtet man den Zugewinn an fernerer Lebenserwartung innerhalb der jeweils letzten zehn Jahre, dann zeigt sich darüber hinaus, dass dieser keineswegs gleichmäßig verläuft. Nach einem vorerst deutlichen Anstieg der Zugewinne weisen diese seit rund einem Jahrzehnt wieder eine merklich sinkende Tendenz auf.

Veränderung der Lebenserwartung 60-Jähriger © A&W Blog
© A&W Blog

Sozioökonomisch deutlich ungleiche Verteilung (des Anstiegs) der Lebenserwartung

Zahlreiche Studien zeigen, dass Sterbewahrscheinlichkeiten und Lebenserwartungen sowie deren Veränderungen im Zeitablauf erhebliche Unterschiede in Abhängigkeit vom sozioökonomischen Status (gemessen am Bildungsgrad, dem Erwerbsstatus, der Art der Tätigkeit und der Höhe des Einkommens) aufweisen. Hierbei wird von „differenzieller Mortalität“ gesprochen.

So untersucht beispielsweise eine 2017 veröffentlichte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) den Zusammenhang zwischen der (Lebens-)Einkommenshöhe und der ferneren Lebenserwartung für männliche Rentenversicherte in Westdeutschland anhand von Daten der Deutschen Rentenversicherung. Die Analyse von Lebenseinkommen auf Basis von erworbenen Entgeltpunkten (also den erworbenen Rentenansprüchen) hat eine deutlich höhere Aussagekraft über sozioökonomische Unterschiede als bloße Momentaufnahmen der Einkommenshöhe. (Aufgrund der Heterogenität der Gruppe mit sehr wenigen Entgeltpunkten beschränkt sich die Analyse auf Personen mit zumindest 30 Entgeltpunkten, womit rund 75 % der Rentner erfasst sind.)

Die Berechnungen erfolgten differenziert nach Einkommenshöhen jeweils für Drei-Jahres-Kohorten beginnend mit den Geburtsjahrgängen 1926-28 bis hin zu den Jahrgängen 1947-49. In der ältesten Gruppe übersteigt die fernere Lebenserwartung (im Alter von 65 Jahren) des obersten Zehntels der EinkommensbezieherInnen (d. h. des obersten Einkommensdezils) dabei jene des untersten Einkommensdezils um vier Jahre und lag damit um 30 % höher.

Über die Kohorten betrachtet kommt es zu einer stetigen Ausweitung dieser Differenz, die sich bis zur letzten Kohorte (1947-49) auf sieben Jahre und damit auf rund 50 % erhöht. In dieser Jahrgangskohorte hatten 65-jährige Rentner, die zu den obersten 10 % der EinkommensbezieherInnen zählten, also eine um sieben Jahre höhere Lebenserwartung als jene des untersten Einkommenszehntels.

Der Zugewinn an fernerer Lebenserwartung über die betrachteten rund 20 Jahre betrug im obersten Einkommensdezil vier Jahre, im untersten gerade einmal ein Jahr!

Ein weiteres interessantes Detail dieser Analyse ist, dass die Wahrscheinlichkeit, das Alter von 65 Jahren zu erreichen, für die jüngste betrachtete Kohorte im obersten Einkommenszehntel mit 90,2 % deutlich höher als im untersten Zehntel der EinkommensbezieherInnen mit lediglich 75,8 % ausfällt.

Pensionspolitische Implikationen

Was sagen diese Daten über die „Fairness“ der Forderungen jener AkteurInnen aus, die suggerieren, dass eine Erhöhung des gesetzlichen Pensionsalters – im „Idealfall“ durch eine automatische Anbindung an die Lebenserwartung – die geeignetste, wenn nicht sogar die „einzig richtige“ Antwort auf die steigende (fernere) Lebenserwartung wäre?

Abgesehen davon, dass dieser eindimensionale Zugang die Komplexität von Pensionssystemen und wesentlich bessere Handlungsoptionen (inklusive Strategien) gänzlich ausblendet, erweist er sich aufgrund des Faktums der differenziellen Mortalität auch als völlig ungeeignet und aus sozialpolitischer Sicht völlig verfehlt.

Die fernere Lebenserwartung unterscheidet sich nach sozialem Status erheblich und besser gestellte Gruppen profitieren wesentlich stärker von den Zugewinnen an fernerer Lebenserwartung als sozial schlechter gestellte. Daraus resultiert zwangsläufig, dass eine „Berücksichtigung der steigenden ferneren Lebenserwartung“ durch eine pauschale Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters für ohnehin sozial schlechter gestellte Gruppen nicht nur zu deutlich höheren relativen Leistungskürzungen als für besser gestellte führen, sondern auch mit weit überschießenden Restriktionen einhergehen würde.

Auf Basis der oben dargestellten Studie hätte eine Anhebung des Rentenalters im Ausmaß des Anstiegs der durchschnittlichen ferneren Lebenserwartung um rund drei Jahre rund drei Viertel des Zugewinns in den obersten Einkommensdezilen entsprochen. Die Anhebung im untersten Dezil wäre demgegenüber dreimal so stark ausgefallen wie der Zugewinn an fernerer Lebenserwartung! Etwas vereinfacht und plakativ ausgedrückt, hätte diese Vorgehensweise für das unterste Einkommensdezil eine Verkürzung der „durchschnittlichen“ Bezugsdauer (zum Regelalter) um gut 15 % bedeutet.

Die pensionspolitische Schlussfolgerung, die sich aus der differenziellen Mortalität tatsächlich aufdrängt, ist, dass selbst in stark äquivalenzorientierten und vorwiegend beitragsfinanzierten Pensionssystemen auch Alterspensionen in einem relevanten Ausmaß durch progressive Steuern finanziert werden sollten. Dies gilt noch viel mehr für die mittel- bis langfristig aus der steigenden ferneren Lebenserwartung resultierenden relativen Mehrausgaben. Diese theoretisch gut fundierte Einschätzung entspricht nicht zuletzt auch den Präferenzen der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung. So sprechen sich laut einer aktuellen IFES-Erhebung auf die Frage, wie künftig steigende Pensionskosten zu decken sind, 79 % für eine Erhöhung des Zuschusses aus dem Bundesbudget aus. Gleichzeitig lehnen 73 % eine Erhöhung des Pensionsalters und 75 % eine Senkung der Pensionshöhen ab.