In den vergangenen Monaten hat es auf EU-Ebene mehrere Einigungen auf Trilog-Ebene gegeben, um die Situation der Konsument:innen für nachhaltigen Konsum zu verbessern. Dazu zählen Ökodesign, Stärkung der Rolle der Verbraucher:innen beim Übergang zu einer grünen Wirtschaft sowie das Recht auf Reparatur. Das Europäische Parlament hat sich insbesondere beim Vernichtungsverbot von neuwertigen Textilien durchgesetzt und die Vorschläge der Kommission verschärft – für Bekleidung wird es ab 2026 ein Vernichtungsverbot geben. Ab 2025 werden Smartphones auf Nachhaltigkeitsaspekte gekennzeichnet.
Ökodesign: Von Reparierbarkeit bis Software-Update
Aber was bedeutet die etwas sperrig klingende Maßnahme „Ökodesign“? – Schon im Design soll künftig darauf geachtet werden, dass die Produkte ökologisch besser hergestellt werden. So werden Kriterien für Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit für bestimmte Produktgruppen definiert, die mindestens erfüllt werden müssen, um überhaupt marktfähig zu sein. Neu ist, dass nicht nur energierelevante Produkte (wie z. B. Geschirrspüler), sondern eine Vielzahl an Produkten mit diesen Aspekten bewertet werden. Priorität sollen beispielsweise Textilien, Möbel oder auch intermediäre Produkte wie Aluminium bekommen. Auch horizontale Maßnahmen, die für verschiedene Produktgruppen ähnlich zutreffend sind, können festgelegt werden. Dazu zählt zum Beispiel die Verfügbarkeit von Software-Updates.
Informationen allein reichen nicht für nachhaltige Konsumentscheidungen
Mit dem Vernichtungsverbot von neuwertigen Textilien ab 2026 hat das Europäische Parlament einen wichtigen Meilenstein gesetzt. Für andere Produkte gilt vorerst: Es werden Daten erhoben. Gerade im Bereich der elektronischen Geräte wäre auch ein sofortiges Verbot für die Vernichtung neuwertiger Produkte wichtig gewesen, dieser Vorschlag des Parlaments wurde jedoch abgelehnt. Auch die Aufnahme von sozialen Mindestkriterien in der Herstellung fand leider kein Gehör.
Dennoch bringt diese Regulierung wichtige Verbesserungen für Konsument:innen – auch im Hinblick auf Informationen, damit nachhaltige Kaufentscheidungen überhaupt getroffen werden können. Erste Hinweise, wie künftig solche Informationen aussehen können, gibt es bei Smartphones. Ab 2025 werden Konsument:innen beim Kauf Hinweise zur Energieeffizienz, aber auch zur Akkukapazität, Haltbarkeit nach Stürzen, Reparierbarkeit und dem Schutz vor Eindringen von Flüssigkeiten finden (siehe Grafik).
Im Mai 2023 wurde eine Studie im Rahmen einer Lehrveranstaltung an der BOKU durchgeführt, um herauszufinden, welche Auswirkungen diese Informationen beim Kauf von Smartphones haben könnten. Konkret wurde untersucht, ob das Vorhandensein oder die spezifische Ausprägung der Ökodesign-Kennzeichnung die Kaufbereitschaft der Konsumierenden beeinflusst und somit nachhaltiger Konsum durch die Kennzeichnung gefördert wird. In einer Online-Befragung mit 381 Teilnehmenden wurde der Einfluss verschiedener Faktoren auf die Kaufbereitschaft in simulierten Kaufsituationen erhoben.
Die Ergebnisse zeigen, dass die durch die Kennzeichnung bereitgestellten Informationen zur Nachhaltigkeit des Produkts keinen Einfluss auf die Kaufentscheidung hatten. Auch subjektiv umweltbewusste Konsumierende bezogen die Kennzeichnung nicht in ihre Kaufentscheidung mit ein. Stattdessen sind der Preis, die Marke sowie strukturelle Rahmenbedingungen entscheidende Faktoren in der Kaufentscheidung. Dennoch befürwortet die Mehrheit der Befragten die Einführung der Kennzeichnung und misst vor allem den Elementen mit Bezug zur Akkuleistung eine hohe Wichtigkeit zu. Personen, die den Reparaturbonus bereits genutzt haben, bewerten die Information zur Reparierbarkeit als besonders relevant. Bekannte und leicht verständliche Elemente wurden allgemein als wichtiger eingestuft. Allerdings legt beispielsweise das Symbol der Schutzklasse, welches nur von einem Drittel der Befragten ohne Zusatzinformationen verstanden wurde, den dringenden Erklärungsbedarf der Symbole offen.