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Die gute Nachricht …
… ist, dass die Zahl der Frauen mit eigenen Pensionsbezügen kontinuierlich ansteigt: Zwischen 2011 und 2017 erhöhte sich der Anteil der über 65-jährigen Frauen mit Eigenpensionen von 78,8 Prozent auf 81,6 Prozent (bei den Männern sind es 99 Prozent). Werden auch Hinterbliebenenleistungen, Renten und Pflegegeld berücksichtigt, steigt der Anteil der Frauen mit einer Form dieser Altersbezüge weiter auf 88,6 Prozent an (Männer 99,4 Prozent).
Die schlechte Nachricht …
… ist die Tatsache, dass es neben der überdurchschnittlich hohen Pensionslücke von 42 Prozent auch eine hohe geschlechtsspezifische Versorgungslücke gibt: Von den über 65-jährigen Frauen haben 11,4 Prozent, das sind immerhin 100.300 Frauen, keinerlei Pensionsanspruch und damit keinerlei ökonomische Unabhängigkeit im Alter, bei den Männern sind es 0,6 Prozent.
Auch hier nimmt Österreich einen Platz im Spitzenfeld ein: Nur in Malta, Spanien, Irland und Belgien ist der Anteil der Frauen ohne Alterseinkünfte größer als hierzulande (Bettio et al. 2015). Eine hohe Versorgungslücke in Kombination mit einer hohen geschlechtsspezifischen Pensionslücke bedeutet für Frauen eine hohe ökonomische Abhängigkeit von Haushaltskontext und/oder eine hohe Altersarmutsgefährdung.
Ursachen der Pensionslücke
Unsere Komponentenzerlegung (für jene, die 2017 in Pension gegangen sind) zeigt, dass der Hauptfaktor für den Pensionsrückstand der Frauen ihr geringeres Erwerbseinkommen ist. Das erklärt 55 Prozent der Lücke. Die geringeren Einkommen entstehen sowohl durch die geringeren Stundenlöhne, den höheren Anteil von Frauen mit einer Beschäftigung im Niedriglohnbereich als auch durch die geringere Wochenarbeitszeit. 48,5 Prozent der unselbstständig beschäftigten Frauen waren teilzeitbeschäftigt (Männer 9,8 Prozent), mit entsprechend geringeren Einkommen (44,7 Prozent der Frauen arbeiten Teilzeit, Männer 10,7 Prozent). Über das gesamte Erwerbsleben erreicht das Einkommen der Frauen im Schnitt nur 60 Prozent der Männereinkommen.
Die zweite Ursache für den Pensionsrückstand ist die geringere Zahl an Versicherungsjahren: Bei den Alterspensionen haben Frauen im Schnitt 12 Jahre weniger. Mit den Teilversicherungszeiten (Kindererziehung, Arbeitslosigkeit etc.) reduziert sich der Unterschied bei den Alterspensionen auf 7,8 Jahre. Die Differenz liegt damit aber immer noch deutlich höher als das um 2,8 Jahre geringere durchschnittliche Antrittsalter der Frauen. Die Anrechnung der Kindererziehungszeiten reduziert zwar die Pensionslücke der Frauen deutlich, schließt sie aber nicht.
Wie verringern wir die Pensionslücke der Frauen?
Da das Alterssicherungssystem dem Arbeitsmarkt nachgelagert bzw. der Arbeitsmarkt der Altersabsicherung vorgelagert ist, braucht es eine Gleichstellung am Arbeitsmarkt, um die Pensionslücke der Frauen maßgeblich zu reduzieren. Europäische Befunde bestätigen, dass Arbeitsmarktungleichheiten in einem stärkeren Ausmaß die Pensionslücke der Frauen bestimmen als die institutionelle Ausgestaltung der Systeme. Damit muss dem Pension-Gap mit beschäftigungs- und lohnpolitischen Maßnahmen begegnet werden. Daneben bietet auch das Pensionsrecht zahlreiche Ansatzpunkte (beispielsweise über die Teilversicherungszeiten oder Bewertungsfaktoren) gegenzusteuern. Der Pension-Gap ist zu groß, als dass eine Einzelmaßnahme einen Ausgleich schaffen könnte.
Aus dem Blick der ökonomischen Gleichstellung braucht es – das ist mit der Krise 2020 ff. offensichtlich geworden – kurzfristige Maßnahmen zur Beschäftigungs- und Einkommensförderung. Ein erster Schritt ist die Ausweitung der Beschäftigung in der öffentlichen und sozialen Infrastruktur (Gesundheit, Pflege, Bildung, Personenverkehr etc.), begleitet vom Ausbau und der Stabilisierung von Frauenbeschäftigung durch gezielte Fördermaßnahmen durch Weiterentwicklung der Kurzarbeit, Eingliederungsbeihilfe etc.
Eine Verbesserung in der Einkommenssituation der Frauen beginnt bereits mit einer veränderten Berufswahl. Mittel- und langfristig braucht es verstärkte Ausbildungsförderung von Berufseinsteigerinnen und Frauen in technischen Berufen mit höheren Einstiegs- und Einkommensprofilen. Auch die Notwendigkeit der Neubewertung beruflicher Tätigkeiten mit gesellschaftlicher Systemrelevanz zeigt sich in der aktuellen Krise und betrifft vor allem Frauen.
Neben Beschäftigungs- und Lohnpolitik braucht es auch auf betrieblicher Ebene eine gezielte Frauenförderung und eine Transparenz betrieblicher Einkommensstrukturen. Die Verkürzung überlanger und auch gesundheitsschädlicher Arbeitszeiten in Verbindung mit einer Erhöhung der Teilzeitarbeitszeit in Richtung von 30 Wochenstunden würde eine Angleichung von Erwerbseinkommen und damit der finanziellen Unabhängigkeit der Frauen bedeuten. Eine Ausweitung der Stundenzahl bei Teilzeitbeschäftigung setzt aber eine verstärkte Übernahme unbezahlter Sorgearbeit von Männern und eine stabile und flächendeckende Betreuungsinfrastruktur voraus. Die Reduktion der geschlechtsspezifischen Pensionslücke kann nur über eine Gleichstellung sowohl bei der Erwerbsarbeit als auch bei der gesellschaftstragenden Sorgearbeit erfolgen, auch und gerade im Krisenjahr 2020.
Der Beitrag basiert auf Analysen, die im Rahmen von TRAPEZ (Transparente Pensionszukunft – Sicherung der ökonomischen Unabhängigkeit von Frauen im Alter) durchgeführt wurden. TRAPEZ ist ein EU-kofinanziertes Projekt der Sektion Frauen und Gleichstellung im Bundeskanzleramt, in Kooperation mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, dem Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend, der Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt FORBA und dem Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung.
Hier geht es zur Studie: Mayrhuber, Christine: „Die geschlechtsspezifische Pensionslücke in Österreich“, in: Mairhuber, I., Mayrhuber, Ch., Geschlechtsspezifische Pensionsunterschiede in Österreich: Quantitative und qualitative Befunde, Wien, 2020, S. 17–60. https://www.trapez-frauen-pensionen.at/
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