Geschlechtsspezifischer Pensionsunterschied: erhöhter Handlungsbedarf durch Corona-Krise

01. Oktober 2020

Die Auswirkungen der Corona-Krise verschärfen die Ursachen für den Unterschied in den Pensionshöhen von Frauen und Männern in Österreich. Die Verstärkung bzw. Verfestigung der geschlechtlichen Arbeitsteilung sowie die Zunahme der Frauenerwerbslosigkeit machen es umso notwendiger, auch im Pensionssystem gegenzusteuern. Ideen, die eigenständige Absicherung von Frauen im Alter zu verbessern, gibt es genügend, das Pensionssplitting zählt nicht dazu.

Ursachen des Pensionsunterschiedes verstärken sich

2018 betrug die neu zuerkannte Alterspension von Frauen im Durchschnitt 1.284 Euro und von Männern 2.227 Euro (inklusive Zulagen und Zuschüssen, aber ohne zwischenstaatliche Teilleistungen). Frauen erhielten damit eine um 42,3 Prozent niedrigere Pension als Männer. Auf Basis der Medianpensionen betrug der sogenannte Gender Gap in Pensions sogar 49,2 Prozent. Die Auswirkungen der Corona-Krise – starker Anstieg der Frauenerwerbslosigkeit und Übernahme zusätzlicher, unbezahlter Versorgungsarbeit, wie Kinderbetreuung und Home-Schooling, durch Frauen – werden im erwerbszentrierten österreichischen Pensionssystem den geschlechtsspezifischen Pensionsunterschied weiter verschärfen.

Im EU-kofinanzierten Forschungsprojekt TRAPEZ – Transparente Pensionszukunft. Sicherung der ökonomischen Unabhängigkeit von Frauen im Alter wurden die Ursachen für den ausgeprägten geschlechtsspezifischen Pensionsunterschied einer genaueren Analyse unterzogen. Es zeigt sich, dass die wichtigste Ursache die geringeren Erwerbseinkommen von Frauen sind. Nicht nur, weil Frauen aufgrund der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und familiärer Versorgungsarbeit häufiger Teilzeit arbeiten, sondern auch, weil Frauen zwar in den systemrelevanten, aber niedrig entlohnten Wirtschaftsbereichen tätig sind oder als Frauen schlicht weniger verdienen, weil sie diskriminiert werden.

Die zweitwichtigste Ursache ist die geringe Anzahl an Erwerbsjahren, die sich weniger daraus ergibt, dass Frauen theoretisch (noch) fünf Jahre früher in Pension gehen können als Männer, sondern vor allem durch Berufsunterbrechungen während der Haupterwerbsjahre. Die Haupterwerbsjahre sind jene Zeit, in der sich Menschen ohne oder mit nur geringen Belastungen durch familiäre Versorgungsarbeiten beruflich festigen und damit die Grundlage für eine entsprechende Einkommensentwicklung auch für die Zukunft legen können.

Frauen empfinden den enormen Unterschied als große Ungerechtigkeit

Im Forschungsprojekt TRAPEZ kamen in Österreich beim Thema Pensionen erstmals Frauen selbst zu Wort. Sie wurden unter anderem befragt, wie sie den geschlechtsspezifischen Pensionsunterschied wahrnehmen, welche Ursachen dieser ihrer Ansicht nach hat und welche Maßnahmen erforderlich wären, um diesen Unterschied zu verringern bzw. eine ausreichende eigenständige Alterssicherung zu erlangen.

Nun, der enorme Gender Gap in Pensions scheint österreichische Frauen nicht zu überraschen, gleichzeitig wird er – unabhängig von Alter, höchster abgeschlossener Ausbildung, gelebter geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung etc. der befragten Frauen – als große Ungerechtigkeit empfunden. Es ist nicht verständlich, dass Frauen, obwohl sie den überwiegenden Teil der unbezahlten Versorgungsarbeit – wie Hausarbeit, Kinderbetreuung und Angehörigenpflege – leisten, im Alter so viel schlechter als Männer abgesichert und von ihnen abhängig sind.

Als Ursachen für den enormen Unterschied werden von den befragten Frauen klar der bestehende geschlechtsspezifische Einkommensunterschied und die anhaltende geschlechtliche Arbeitsteilung identifiziert. Dabei gilt Letzteres aus Sicht der Frauen als kaum änderbar. Zudem scheinen Frauen diesbezügliche Konflikte in der eigenen Partnerschaft zu vermeiden. Sie sehen die Verantwortung für die Abmilderung der finanziellen Auswirkungen der geschlechtlichen Arbeitsteilung bei Gesellschaft bzw. Politik. Ähnliches gilt auch für das freiwillige Pensionssplitting.

Pensionssplitting ist nicht die Lösung des Problems

Abgesehen davon, dass die Möglichkeit des Pensionssplittings kaum bekannt ist und auch wenig in Anspruch genommen wird, herrscht eher Skepsis vor, denn es wird nicht davon ausgegangen, dass Männer einen Teil ihrer Pensionsansprüche freiwillig abgeben. Daher sprechen sich manche für ein verpflichtendes Pensionssplitting aus. Gleichzeitig werden von den befragten Frauen folgende Argumente gegen ein Pensionssplitting, sei es nun freiwillig oder verpflichtend, angeführt:

  • Die bessere Absicherung von Frauen ist wiederum von einem Partner abhängig – Frauen wollen aber (auch) im Alter finanziell unabhängig von einem Partner sein.
  • Für die von Frauen geleistete, unbezahlte, aber gesellschaftlich notwendige Versorgungsarbeit wird damit kein gesellschaftlicher Ausgleich geschaffen.
  • Der Wert der unbezahlten Versorgungsarbeit würde – in Form der gesplitteten Pensionsgutschriften – individuell nach dem Einkommen bzw. den Pensionsbeiträgen des Partners zwischen den Frauen variieren.
  • Vor allem Arbeiterinnen kritisieren, dass damit die ohnedies niedrigen Pensionen der Männer weiter reduziert und gleichzeitig die Pensionen der Frauen durch den geringen Splittingbetrag nicht wesentlich verbessert werden.

Bessere Integration in den Arbeitsmarkt – Fehlanzeige?

Es ist klar, dass in einem erwerbszentrierten Pensionsversicherungssystem vor allem eine stärkere und längere Integration in den Arbeitsmarkt zur Verbesserung der Pensionen von Frauen beiträgt. Eine Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit scheitert aber vielfach an der mangelnden Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und unbezahlter Versorgungsarbeit. Aufgrund der traditionellen Arbeitsteilung und fehlender Rahmenbedingungen, wie adäquater Kinderbetreuungseinrichtungen oder auch qualifizierter Teilzeitarbeitsplätze, nahmen Frauen auch schon vor der Corona-Krise längere Erwerbsunterbrechungen und auch lange Phasen der Teilzeitarbeit und damit geringere Pensionsansprüche in Kauf.

Ein längerer Verbleib von älteren Frauen am Arbeitsmarkt setzt wiederum voraus, dass diese auch in Beschäftigung bleiben bzw. eine bezahlte Beschäftigung finden. Aber nicht nur die Vereinbarkeitsproblematik hat sich in Zeiten von Corona für viele Frauen dramatisch zugespitzt, sondern auch ein längerer Verbleib im Erwerbsleben ist bedeutend schwieriger geworden. Bereits 2019 betrug die Arbeitslosenquote von Frauen zwischen 55 und 59, also fünf Jahre vor dem gesetzlichen Pensionsalter, 9,5 Prozent, im ersten Halbjahr 2020 stieg dieser Wert auf 11,8 Prozent.

Auch im Pensionssystem müssen Maßnahmen gesetzt werden

Abgesehen von dringend notwendigen Maßnahmen im Bereich des Arbeitsmarktes muss daher auch im Pensionssystem selbst gegengesteuert werden. Eine bessere Anrechnung und Bewertung von Zeiten unbezahlter Versorgungsarbeit wäre nicht nur ein Ausgleich für die anhaltende bzw. zunehmende geschlechtliche Arbeitsteilung zulasten von Frauen, sondern würde auch eine Systemänderung im Sinne einer Neudefinition des zugrunde liegenden Leistungsprinzips der österreichischen Pensionsversicherung bedeuten. Eine ausreichende oder auch gute Absicherung im Alter würde damit nicht nur auf Erwerbsarbeit und den eingezahlten Sozialversicherungsbeiträgen beruhen, sondern auch die unbezahlte, aber gesellschaftlich notwendige Versorgungsarbeit sollte zu einer guten Absicherung im Alter wesentlich beitragen. Konkrete Maßnahmen könnten hier sein:

  • Eine höhere Bewertung von Kindererziehungszeiten, indem etwa die Beitragsgrundlage von derzeit rund 1.922 Euro (12-mal im Jahr) an das Medianeinkommen der unselbstständigen Erwerbstätigen, inklusive Sonderzahlungen, angepasst wird.
  • Diese höhere Bewertung sollte auch auf das Pflege(teilzeit)karenzgeld angewendet werden, und Zeiten, die in der Pensionsversicherung für die Angehörigenpflege derzeit angerechnet werden, wären auszudehnen.
  • Eine Anrechnung von Zeiten, in denen Elternteilzeit gearbeitet wird. Hier könnten, ähnlich wie im Falle der Pflegeteilzeitkarenz auf dem Pensionskonto Beiträge gutgeschrieben werden. Eine Beschränkung der Gutschriften auf die Jahre der Elternteilzeit scheint sinnvoll, um keine zusätzlichen Anreize für eine länger andauernde Reduktion der Arbeitszeit zu geben.

Die eigenständige Absicherung von Frauen könnte aber auch durch eine andere Ausgestaltung der Aufwertungsfaktoren für angesammelte Gutschriften auf dem Pensionskonto erreicht werden, etwa durch höhere Aufwertungsfaktoren für Zeiten mit geringem Einkommen, um den Auswirkungen des Gender Pay Gap auf die Pensionshöhen gegenzusteuern.

Auch die Einführung einer individuellen Mindestpension oder zumindest die Wiedereinführung einer vom Familienstand unabhängigen Ausgleichszulage – wie es vor 1972 bereits der Fall war – würde helfen, die eigenständige Existenzsicherung von Frauen im Alter wesentlich zu verbessern.

Dem (zunehmenden) geschlechtsspezifischen Pensionsunterschied sollte angesichts anhaltender bzw. verfestigter geschlechtlicher Arbeitsteilung und steigender Frauenerwerbslosigkeit mit einer Verbesserung der eigenständigen Absicherung von Frauen im Alter begegnet werden. Dies macht auch Änderungen im Regelwerk des österreichischen Pensionssystems notwendig.

Der Beitrag basiert auf Analysen, die im Rahmen von TRAPEZ: Transparente Pensionszukunft – Sicherung der ökonomischen Unabhängigkeit von Frauen im Alter durchgeführt wurden. TRAPEZ ist ein EU-kofinanziertes Projekt der Sektion Frauen und Gleichstellung im Bundeskanzleramt in Kooperation mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, dem Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend, der Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt FORBA und dem Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung