„Fairness und Transparenz“ auf Onlineplattformen – gut, aber für wen?

06. Juni 2018

Die Europäische Kommission hat einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, um mehr „Fairness und Transparenz“ auf Onlineplattformen zu schaffen. Wiewohl die Grundintention dieses Vorhabens und die Erkenntnis der Kommission, dass Regulierung von Onlineplattformen bitter nötig sei, sehr begrüßenswert sind, besteht für wirklich „faire und transparente“ Plattformen noch Luft nach oben.

Unbestritten: Problemlage und Regulierungsbedarf

Auf Onlineplattformen werden AnbieterInnen und AbnehmerInnen von Gütern und Dienstleistungen zusammengeführt. Dabei kann es sich bei den PlattformteilnehmerInnen beidseitig sowohl um Privatpersonen als auch um Unternehmen handeln. Güter und Dienstleistungen können entgeltlich oder unentgeltlich gehandelt und/oder vermittelt werden, wobei im Dienstleistungsbereich eine mehrheitliche Tendenz zur entgeltlichen Abwicklung zu erkennen ist. Es fallen aber mitunter sehr diverse Geschäftsmodelle und mitunter auch gemeinwohlorientierte Projekte unter diesen Dachbegriff.

Unabhängig davon, ob es sich nun bei der konkreten Plattform um Uber, Airbnb, Ebay, Willhaben, Extrasauber oder MyHammer handelt, eine besondere Rolle kommt in allen Fällen dem Plattformbetreiber zu. Dieser bestimmt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die mitunter als „Gatekeeper“ fungieren; mit anderen Worten: Wer die Regeln des Betreibers (der mitunter selbst wiederum als gewinnorientiertes Unternehmen im Interesse seiner EigentümerInnen handelt) nicht akzeptiert, kann auch nicht in die Plattform eintreten – wer einseitige Regeländerungen nicht akzeptiert, kann nicht bleiben. Dadurch entsteht eine grundsätzliche Machtasymmetrie zwischen jenen, die ihre Güter oder Dienstleistungen (und somit mitunter ihre Erwerbsarbeit) auf Plattformen anbieten und jenen, die die Plattform selbst anbieten.

The winner takes it all – Transparenz lässt zu wünschen übrig

Diese Plattformen können außerordentlich schnell eine hohe Marktdominanz bis hin zu Monopolisierungstendenzen entwickeln. Der Grund dafür ist immanent: Sowohl AbnehmerInnen als auch AnbieterInnen werden jeweils eine Plattform, die eine größere Anzahl von möglichen VertragspartnerInnen anbieten kann, einer kleineren Plattform im ansonsten gleichen Segment tendenziell vorziehen – womit die ohnehin schon dominante Plattform noch größer wird.

Trotz dieser hohen Marktdominanz sind viele Plattformen aufgrund ihrer Geschäftsmodelle (weil sie selbst nur wenig Beschäftigte und wenig Betriebsvermögen haben – dieses wird ja von den TeilnehmerInnen eingebracht) zu klein, um als „großes“ oder „publizitätspflichtiges“ Unternehmen geführt werden zu müssen. Die Transparenz ist somit geringer als in anderen Sektoren, obwohl diese aufgrund der dynamischen Entwicklung dieser Unternehmen notwendig wäre. Die Europäische Kommission selbst ging im Jahr 2016 von fast exponentiellem Wachstum dieses Sektors aus – und will nun mit einem Verordnungsvorschlag Plattformen in Europa zu mehr „Fairness und Transparenz“ verpflichten.

Kommission will Position der AnbieterInnen gegenüber der Plattform stärken

Der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission, der Ende April dem Rat und dem Europäischen Parlament zugeleitet wurde, nennt einige wesentliche Problemlagen im Zusammenhang mit Onlineplattformen sehr akkurat: Eine „Asymmetrie zwischen der relativen Marktstärke einer kleinen Anzahl führender Onlineplattformen“ und einer „inhärent fragmentierten Angebotsseite“, Onlineplattformen, die als „Torwächter“ zu Märkten fungieren, „Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Erläuterungen und ohne vorherige Ankündigung“ und „potenziell schädliche Rankingpraktiken“ werden hier unter anderem genannt. Diesen Problemen wolle man nun sowohl im Bereich der Onlineplattformen als auch der Onlinesuchmaschinen begegnen.

Explizit genanntes Schutzsubjekt im neuen Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission sind allerdings nicht VerbraucherInnen oder PlattformarbeiterInnen, sondern sogenannte „gewerbliche Anbieter“ auf Onlineplattformen. Darunter fallen gemäß Artikel 2 der vorgeschlagenen Verordnung auch natürliche Personen, die im Zusammenhang mit ihrer „beruflichen“ oder „handwerklichen“ Tätigkeit Dienstleistungen anbieten.

Für diese Gruppe wird eine Reihe von Schutzbestimmungen vorgeschlagen. Dazu zählen insbesondere verstärkte Transparenz bei den zugrundeliegenden Geschäftsbedingungen, Klarheit über „Rankings“ sowie ein Beschwerdemanagement und Mediation. So müssen Onlinevermittlungsdienste ihre Geschäftsbedingungen klar und eindeutig formulieren und den NutzerInnen leicht verfügbar machen. Darüber hinaus dürfen einseitige Änderungen der Geschäftsbedingungen zukünftig nur mehr nach einer angemessenen und verhältnismäßigen Frist durchgeführt werden. Für AnbieterInnen soll auch klar ersichtlich sein, welche Auswirkungen direkte und indirekte Entgelte auf Ratings und Rankings haben (mit anderen Worten: wie Rankings und somit der Eindruck eines „besseren Angebotes“ für AbnehmerInnen erkauft werden können), wobei Suchmaschinen diese Informationen auch „öffentlich leicht verfügbar“ bereitstellen müssen. Große Onlineplattformen müssen nach dem Willen der Kommission verpflichtend ein internes Beschwerdemanagement bereitstellen und MediatorInnen nennen.

Ausbau von Fairness und Transparenz für alle notwendig

Auch wenn der Verordnungsvorschlag der Kommission nur auf „gewerbliche Anbieter“ und damit primär auf Unternehmen und Selbstständige abzielt, könnten auch VerbraucherInnen implizit von den neuen Regeln profitieren und bestimmte PlattformarbeiterInnen zumindest „mitgemeint“ sein. Zu begrüßen ist auch, dass die Europäische Kommission wesentliche systemische Probleme im Zusammenhang mit Onlineplattformen erkennt und anführt.

Allerdings wäre es zur Hebung der „Fairness“ notwendig, dass diese in die Schutzbestimmungen auch explizit mit aufgenommen werden und somit auch für alle natürlichen Personen gelten, die Dienstleistungen zu Erwerbszwecken auf Onlineplattformen anbieten. Faktum ist auch, dass viele verbraucherfreundliche Schutzbestimmungen im nationalen Recht heute schon viel weitergehen und jedenfalls sichergestellt werden muss, dass diese von der Verordnung unberührt bleiben.

Nicht zuletzt ist völlig richtig, dass es mehr Transparenz in diesem noch relativ jungen und sich äußerst dynamisch entwickelnden Sektor braucht: Die jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen zur Hebung der Transparenz beziehen sich dabei vor allem auf die Innenverhältnisse von Plattformen. Diese Informationen (Beeinflussung von Rankings und Ratings durch Entgelte, Änderungen von Geschäftsbedingungen) sollten auch den VerbraucherInnen und der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Damit könnte Evidenz über Plattformen gesammelt werden, die vielleicht für weitere Schritte notwendiger Regulierung grundlegend sein können.