Corona und die Nöte der Mieterinnen und Mieter

14. April 2020

Viele MieterInnen sind infolge der COVID-19-Pandemie in finanziellen Schwierigkeiten, die beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung gönnen eine Atempause, sind aber keine nachhaltigen Lösungen. Hier muss nachgeschärft werden, um die MieterInnen zu schützen.

Existenzbedrohung durch Corona

Appelle an den Goodwill der Immobilienunternehmen und VermieterInnen, die von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen jetzt nicht mit aller Härte nach Punkt und Beistrich gerichtlich zur Zuhaltung der Verträge zu zwingen, sind offensichtlich nicht ausreichend. Das Parlament hat jetzt zwar Erleichterungen beschlossen, sie reichen aber nicht aus!

Mieten-Zahlungsaufschub für arbeitslose Menschen ist zu wenig

Ein Anstieg der Arbeitslosenquote um mehr als 50 Prozent im März dieses Jahres gegenüber dem Vorjahresmonat hat die Regierung offensichtlich veranlasst, die betroffenen Menschen vor einer sofortigen Kündigung oder Räumungsklage zu schützen, wenn sie jetzt in Mietzinsrückstand kommen.

Wenn man die Mieten im April, Mai und Juni für seine Wohnung nicht oder nicht vollständig zahlen kann, weil man in seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit infolge der COVID-19-Pandemie erheblich beeinträchtigt ist, sind VermieterInnen zur Kündigung oder Räumungsklage nicht berechtigt. Die ausständigen Mietzahlungen dürfen VermieterInnen erst ab dem 1.1.2021 einklagen.

Den Betroffenen ist damit zweifellos eine erste Atempause eingeräumt. Fraglich ist aber, wer davon tatsächlich profitieren kann. Ob Kurzarbeit allein schon eine „erhebliche“ Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Mieterhaushalts mit sich bringt, kann nicht so einfach angenommen werden. Bei Arbeitslosigkeit wird das in der Regel zutreffend sein.

Alle müssen jetzt mithelfen

Natürlich ließen kritische Stimmen zu dem Gesetz nicht lange auf sich warten. So wurde beispielsweise vonseiten des Eigentümer- und Vermieterverbandes behauptet, dass Tausende VermieterInnen ihre Existenz verlieren würden. Häufig ist es jedoch so, dass VermieterInnen mehr als eine Wohnung besitzen. Auch bei Privatpersonen kommt es oft vor, dass sie EigentümerInnen mehrerer Wohnungen sind, etwa beim „klassischen Zinshaus“. Überdies zeigt eine Auswertung der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nach Einkommensgruppen, dass 5,2 Prozent der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung an das untere Einkommensdrittel gehen, während das oberste Drittel 82,5 Prozent lukriert.  

Dekoratives Bild © A&W Blog
© A&W Blog

Dass ein bloßer Zahlungsaufschub von maximal drei Monatsmieten um maximal neun Monate Tausende VermieterInnen ihre Existenz kosten würde, ist also schlichtweg absurd! Noch dazu, wo doch die bei ihnen hinterlegten Kautionen in der Regel drei oder mehr Monatsmieten betragen. Überdies müssen ja auch Banken Stundungen der Kreditraten bei KreditnehmerInnen (also auch bei VermieterInnen) gewähren, welche infolge der COVID-19-Pandemie in finanziellen Schwierigkeiten sind.

Unterstützungsfonds für einkommensschwache MieterInnen

Auch wenn Mieten gestundet werden, können sie von vielen Betroffenen selbst Monate später nicht nachgezahlt werden. Stundung und Zahlungsaufschub geben den MieterInnen eine Atempause – das ist ein erster wichtiger Schritt. Aber es braucht mehr. Man muss aus dem Milliarden-Hilfspaket einen bundesweiten Solidarfonds schaffen, aus dem den von plötzlicher Arbeitslosigkeit betroffenen MieterInnen unkompliziert die (teilweise) Übernahme der Mietkosten gewährt wird. Die jetzt einspringende Wohnbeihilfe, die sich aus den Wohnbauförderungstöpfen finanziert, ist für diese Sondersituation nicht die richtige Adresse. Dadurch würden schlichtweg zu viele Mittel dem geförderten Neubau entzogen.

Rücktritt von ruinösen Verträgen ermöglichen

Es gibt viele Menschen, die in den letzten Monaten, als es ihnen finanziell besser ging, Verträge eingegangen sind, nun aber aufgrund der Krise ihre Verpflichtungen nicht erfüllen können. So haben beispielsweise Jasmin F. und Peter H. im Jänner 2020 einen Mietvertrag über eine 1.300 Euro teure Wohnung mit dreijährigem Kündigungsverzicht unterschrieben. Die Übergabe soll im Mai erfolgen.

Peter hat Ende März den Job verloren, Jasmin ist auf Kurzarbeit. Die Miethöhe ist nicht mehr leistbar; der Vermieter entlässt sie nur dann aus dem Vertrag, wenn sie dem Makler 2.000 Euro und ihm selbst 5.000 Euro Abschlagszahlung leisten. Sollen Jasmin und Peter 7.000 Euro für nichts zahlen müssen oder drei Jahre an einen teuren Vertrag gebunden sein, der sie in den Ruin treibt? Das ist ungerecht. Sie sollten das Recht haben, aus dem Vertrag auszusteigen.

Es wäre also unbedingt ein Gesetz notwendig, dass den von der COVID-19-Pandemie in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit betroffenen Menschen ein kostenloses gesetzliches Rücktrittsrecht für ruinöse Miet-, Kauf- und Maklerverträge einräumt.

Schwierige Lage für Menschen mit befristeten Mietverträgen

Für befristete Wohnungsmietverträge, die nach dem 30. März und vor dem 1. Juli 2020 ablaufen, wird zwar jetzt eine Sonderregelung eingeführt, wonach MieterInnen und VermieterInnen eine schriftliche Verlängerung um wenige Monate einvernehmlich vereinbaren können, maximal bis 31. Dezember 2020. Ausnahmsweise kann man also eine Befristung auch auf kürzer als drei Jahre (gesetzliche Mindestfrist für Wohnungsmietverträge im Voll- und Teilanwendungsbereich es MRG) verlängern. Der Nachteil besteht jedoch darin, dass es ein Einvernehmen mit den VermieterInnen braucht. Wenn sie zur Verlängerung nicht bereit sind, können die MieterInnen wegen der vertragswidrigen Weiterbenützung nach Ablauf der Befristung auf Räumung und Schadenersatz geklagt werden.

MieterInnen, deren befristete Mietverträge in den kommenden Wochen und Monaten auslaufen, sind damit weiterhin vom guten Willen der VermieterInnen abhängig. Wenn der Vermieter nicht einwilligt, nützt es gar nichts – es gibt keinen durchsetzbaren Anspruch auf Verlängerung des Vertrages bis wenigstens nach der Krise.

Es ist unverständlich, warum der Gesetzgeber hier die MieterInnen nicht besser schützt und ihnen keine gesetzliche Option auf Verlängerung bis beispielsweise Ende des Jahres einräumt.

Airbnb-Unterkünfte an bisher Wohnungslose vermieten!

Derzeit stehen Tausende Airbnb-Unterkünfte leer; sie sind in der Regel gut ausgestattet und zur sofortigen Benutzung geeignet. Die EigentümerInnen sollten verpflichtet werden, diese Wohnungen (zur jeweils gesetzlich zulässigen Miete) der Stadt/den Gemeinden und den speziellen Betreuungsstellen zur Verfügung zu stellen, diese sollen Menschen in prekären Wohnsituationen jetzt helfen. Das schützt nicht nur die Betroffenen, sondern die Gesellschaft als Ganzes!

Jetzt rasch handeln

Neben Jobverlust und Kurzarbeit laufen für viele Menschen während der COVID-Pandemie die monatlichen Zahlungen weiter. Viele MieterInnen sind jetzt in finanziellen Turbulenzen. Die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen im mietrechtlichen Bereich sind eine kleine Abhilfe, jedoch braucht es langfristige Absicherung für die MieterInnen. Viele Probleme am Wohnungsmarkt bleiben bestehen und werden sich im Verlauf der Krise noch verschärfen. Die Regierung ist gefordert, die Maßnahmen mit den hier genannten Verbesserungen rasch nachzuschärfen.

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