Corona-Kurzarbeit – kostet unter dem Strich wenig und bringt viel

23. April 2020

Um die Auswirkungen von Covid-19 am Arbeitsmarkt abzufedern, haben die Sozialpartner in Österreich ein neues Kurzarbeit-Modell entwickelt, das sowohl den ArbeitnehmerInnen, den Betrieben, aber auch dem Staat große Vorteile bietet. Wer nur die fiskalischen Kosten von Kurzarbeitsbeihilfen diskutiert, ignoriert den hohen volkswirtschaftlichen Nutzen und verschweigt die fiskalischen Kosten der Alternative: Arbeitslosengeld für mehr als 560.000 Menschen zu zahlen. Dabei zeigt sich auch, dass eine Arbeitszeitreduktion für alle weniger kosten kann als Arbeitslosigkeit.

Historisch hohe Arbeitslosigkeit

Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Reduktion der Ausbreitung des Covid-19 haben zu einem Schock am Arbeitsmarkt geführt, in Folge dessen innerhalb von 2 Wochen die Arbeitslosigkeit um fast 200.000 Menschen (d.h. durchschnittlich 12.000 Arbeitslose mehr pro Tag) anstieg. Ende März waren 563.530 Menschen ohne Beschäftigung. Dies ist der höchste Märzwert in Österreich in der 2. Republik.

Der Arbeitslosigkeitsanstieg resultiert sowohl durch neue Arbeitslose als auch durch weniger Jobaufnahmen im März. Anders als während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 ist nicht nur die Warenherstellung betroffen, sondern es sind fast alle Branchen betroffen. Einen besonders hohen Anstieg der Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichneten die Beherbergung (+173,8 %) und Gastronomie (+131,6 %), aber auch das Baugewerbe sowie der Verkehrsbereich.

Kurzarbeit schnell adaptiert und budgetiert

Aufgrund dieser dramatischen Entwicklung haben die Sozialpartner rasch ein attraktives Kurzarbeit-Modell für alle Branchen und Betriebe entwickelt, welches am 15.3.2020 im Nationalrat beschlossen wurde. Damit bekommen betroffene ArbeitnehmerInnen in der Kurzarbeit entweder 80, 85 oder 90 Prozent (gestaffelt nach Einkommenshöhen) ihres bisherigen Nettoeinkommens. In einem weiteren Gesetzespaket (2. COVID-19-Gesetz), das am 20.3.2020 vom Nationalrat beschlossen wurde, wurde festgelegt, dass durch die Kurzarbeitsbeihilfe die DienstgeberInnen-Mehrkosten für die Beiträge zur Sozialversicherung ab dem 1. Tag abgegolten werden.

Es ist somit nicht verwunderlich, dass das Modell hohen Anklang findet: Zwischen 24. März und 7. April wurden für ca. 692.000 betroffene ArbeitnehmerInnen Anträge beim AMS eingereicht. Die veranschlagten Kosten für Kurzarbeit belaufen sich dabei auf rund 5,3 Mrd. Euro.

Dekoratives Bild © A&W Blog
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Während anfangs am 14. März noch 400 Mio. Euro für KUA vorgesehen waren, wurde das Kurzarbeitsbudget in den folgenden Wochen mehrfach angepasst. Am 14. April betrug das Kurzarbeitsbudget bereits 5 Mrd. Euro, was rund 1,25 % des BIP ausmacht. Das zeugt davon, dass die Bundesregierung gewillt ist, die notwendigen Mittel für Kurzarbeit zur Verfügung zu stellen. Die hohe Inanspruchnahme lässt bereits jetzt eine weitere Anhebung des Kurzarbeitsbudgets als notwendig erscheinen.

Kurzarbeit als ökonomische WIN-WIN-Situation

Die Vorteile für Betriebe und ArbeitnehmerInnen liegen auf der Hand: Betriebe erhalten erfahrene MitarbeiterInnen und Know-how, sparen sich zukünftige Personalsuchkosten und vermeiden einen Imageverlust durch radikalen Job-Abbau. Für Betriebe ist das Kurzarbeitmodell mittlerweile betriebswirtschaftlich günstiger als eine reguläre Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfristen.  Die ArbeitnehmerInnen profitieren durch ein aufrechtes Dienstverhältnis und ein stabiles Mindesteinkommen, das annähernd in der Höhe des vorherigen Lohns bzw. Gehalts liegt. Denn die Kurzarbeitsbeihilfe ist wesentlich höher als ein alternatives Arbeitslosengeld, das in der Regel lediglich 55 % des vorherigen Nettoeinkommens beträgt. Kurzarbeit trägt somit auch wesentlich zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Nachfrage bei.

Höhere staatliche Rückflüsse als bei Arbeitslosigkeit

Auch für den Staat überwiegen die Vorteile bei Kurzarbeit. Die Aufwendungen für die Kurzarbeitsbeilhilfe an die Betriebe sind zwar erheblich, aber die Kosten der Arbeitslosigkeit sind nicht zu unterschätzen. Denn nach Überwindung der Corona-Krise würde es vermutlich viel länger dauern, die Arbeitslosen wieder in ein Beschäftigungsverhältnis zu bringen. Abzüglich der Kosten für Arbeitslosigkeit bleiben die Kosten für Kurzarbeit somit überschaubar. Die Rechnung für die öffentliche Hand fällt noch günstiger aus, wenn man die Rückflüsse (SV-Beiträge, Steuern und Abgaben) mitberücksichtigt, die bei der Kurzarbeit deutlich höher sind als im Fall der Arbeitslosigkeit.  

Kurzarbeit kostet nur 100 Euro mehr als Arbeitslosigkeit

Ein Beispiel soll diesen Zusammenhang zeigen: Ein/e durchschnittliche ArbeitnehmerIn ist von Kurzarbeit betroffen. Davor betrug die Wochenarbeitszeit 38,5 Stunden bei einem Bruttogehalt von rund 2.400 Euro (14 mal im Jahr, das entspricht ca. dem Median-Einkommen). Während der Kurzarbeit beträgt die Arbeitszeit nur noch 10 % und zwar 3,85 Stunden pro Woche. In der restlichen Zeit zahlt der Staat Kurzarbeitsgeld, das sich ähnlich dem Arbeitslosengeld aus direkten Geldleistungen an den/die EmpfängerIn und aus Versicherungsbeiträgen zusammensetzt. Da die Versicherungsbeiträge aber beim Staat bleiben und weitere Rückflüsse durch Konsumsteuern entstehen, halten sich die tatsächlichen Kosten (Nettokosten) in Grenzen.

Die Brutto- und Nettokosten (bereinigt um die Rückflüsse zurück an den Staat) für diesen Fall sind in folgender Tabelle abgebildet. Beim Vergleich der Nettokosten für Kurzarbeit mit den Nettokosten für die Arbeitslosenversicherung ergeben sich, in diesem konkreten Fall, Mehrkosten für die Kurzarbeit von knapp 96 Euro.

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Bei weniger Ausfallstunden ist Kurzarbeit günstiger als Arbeitslosengeld

Ein interessantes Detail ergibt sich, wenn die Arbeitszeit nicht um 90 % reduziert wird, sondern lediglich um 80 % oder weniger: Hier würde sich die relative Nettokostenbelastung drehen und die Arbeitslosigkeit wäre teurer als die Kurzarbeit. Das liegt daran, dass die Rückflüsse, unabhängig von der Arbeitszeitreduktion in KUA, gleichbleiben. Was sich ändert, ist die Summe der Zuschüsse, die für die Ersatzzeiten ausbezahlt werden.

Fazit

Kurzarbeit ist ein geeignetes Mittel, um steigende Arbeitslosigkeit, im Fall eines temporären wirtschaftlichen Schocks, abzufedern. Neben den direkten positiven Effekten für Unternehmen stabilisiert Kurzarbeit die Einkommen der KurzarbeitgeldempfängerInnen. Kurzarbeit wirkt sich dabei auf die Stimmung in der Bevölkerung, auf den Konsum und die Auftragserwartungen der Unternehmen aus.

Wie hier dargestellt, bleiben die tatsächlichen öffentlichen Nettokosten für die Kurzarbeit überschaubar. Die Kosten für Kurzarbeit liegen im Schnitt nicht einmal 5 % höher als die Kosten für Arbeitslosigkeit. Von den staatlichen Subventionen profitieren dabei sowohl ArbeitgeberInnen als auch ArbeitnehmerInnen. Aufgrund der positiven gesamtwirtschaftlichen Effekte ist es gerechtfertigt, dass sich alle an den Kosten für Kurzarbeit beteiligen (Finanzierung aus dem Bundesbudget). Im Verhältnis zu den anderen knapp 40 Mrd. Euro, die für die Krisenbewältigung von der Bundesregierung in Aussicht gestellt wurden, macht die Kurzarbeit nur einen kleinen Teil aus.

Darüber hinaus bringt die Kurzarbeit auch positive gesellschaftliche Effekte. Es macht sozialpsychologisch einen großen Unterschied, ob ein großer Teil der Bevölkerung in Beschäftigung oder arbeitslos ist. Der Umstand, dass jetzt mehrere 100.000 ArbeitnehmerInnen positive Erfahrungen mit einer Arbeitszeitverkürzung, mit mehr Zeit für Familie und für Privatinteressen haben, kann zu einem Wertewandel und einer generellen Diskussion über Arbeitszeitverkürzung beitragen. Auch nach der Finanz- und Wirtschaftskrise haben die Erfahrungen mit Kurzarbeit zu dauerhaften Arbeitszeitverkürzungen in manchen Betrieben geführt. So arbeiten beispielsweise in der Voest Alpine seitdem mehr als 1.000 Beschäftigte nur noch 34,4 Stunden. Auf ähnlich positive längerfristige Veränderungen ist auch nach der Corona-Krise zu hoffen.

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