Um die Auswirkungen von Covid-19 am Arbeitsmarkt abzufedern, haben die Sozialpartner in Österreich ein neues Kurzarbeit-Modell entwickelt, das sowohl den ArbeitnehmerInnen, den Betrieben, aber auch dem Staat große Vorteile bietet. Wer nur die fiskalischen Kosten von Kurzarbeitsbeihilfen diskutiert, ignoriert den hohen volkswirtschaftlichen Nutzen und verschweigt die fiskalischen Kosten der Alternative: Arbeitslosengeld für mehr als 560.000 Menschen zu zahlen. Dabei zeigt sich auch, dass eine Arbeitszeitreduktion für alle weniger kosten kann als Arbeitslosigkeit.
Historisch hohe Arbeitslosigkeit
Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Reduktion der Ausbreitung des Covid-19 haben zu einem Schock am Arbeitsmarkt geführt, in Folge dessen innerhalb von 2 Wochen die Arbeitslosigkeit um fast 200.000 Menschen (d.h. durchschnittlich 12.000 Arbeitslose mehr pro Tag) anstieg. Ende März waren 563.530 Menschen ohne Beschäftigung. Dies ist der höchste Märzwert in Österreich in der 2. Republik.
Der Arbeitslosigkeitsanstieg resultiert sowohl durch neue Arbeitslose als auch durch weniger Jobaufnahmen im März. Anders als während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 ist nicht nur die Warenherstellung betroffen, sondern es sind fast alle Branchen betroffen. Einen besonders hohen Anstieg der Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichneten die Beherbergung (+173,8 %) und Gastronomie (+131,6 %), aber auch das Baugewerbe sowie der Verkehrsbereich.
Kurzarbeit schnell adaptiert und budgetiert
Aufgrund dieser dramatischen Entwicklung haben die Sozialpartner rasch ein attraktives Kurzarbeit-Modell für alle Branchen und Betriebe entwickelt, welches am 15.3.2020 im Nationalrat beschlossen wurde. Damit bekommen betroffene ArbeitnehmerInnen in der Kurzarbeit entweder 80, 85 oder 90 Prozent (gestaffelt nach Einkommenshöhen) ihres bisherigen Nettoeinkommens. In einem weiteren Gesetzespaket (2. COVID-19-Gesetz), das am 20.3.2020 vom Nationalrat beschlossen wurde, wurde festgelegt, dass durch die Kurzarbeitsbeihilfe die DienstgeberInnen-Mehrkosten für die Beiträge zur Sozialversicherung ab dem 1. Tag abgegolten werden.
Es ist somit nicht verwunderlich, dass das Modell hohen Anklang findet: Zwischen 24. März und 7. April wurden für ca. 692.000 betroffene ArbeitnehmerInnen Anträge beim AMS eingereicht. Die veranschlagten Kosten für Kurzarbeit belaufen sich dabei auf rund 5,3 Mrd. Euro.