Sanktionen, die zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes führen, haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Der Druck auf Arbeitssuchende steigt. Sanktionen reduzieren jedoch weder Ausmaß noch Dauer von Arbeitslosigkeit, werden oft ungerechtfertigt verhängt, können das Lohnniveau senken und sind für Betroffene eine massive Belastung. Sie führen zu einer Verschlechterung der mentalen Gesundheit und kommen so auch der Allgemeinheit teuer. Statt Sanktionen braucht es einen arbeitsmarktpolitischen Kurswechsel, der Mut statt Druck macht und mehr Geld und Personal für das AMS bereitstellt.
Wie AMS-Sanktionen funktionieren
Wer Arbeitslosengeld bezieht, bekommt eine verdiente Versicherungsleistung. Das Arbeitslosengeld ist an die Bedingung geknüpft u. a. „arbeitswillig“ zu sein. Wer das – laut AMS – nicht ist, kann sanktioniert werden. Dabei wird das Arbeitslosengeld entweder tageweise, bis zu acht Wochen oder gänzlich gesperrt. Neben verpassten Kontrollterminen, dem Fehlen bei AMS-Schulungen und Selbstkündigung gibt es auch Sanktionsmaßnahmen bei der Vereitelung der Arbeitsaufnahme oder „genereller Arbeitsunwilligkeit“ etc. Bei der Vereitelung können z. B. „unmotivierte“ Bewerbungen oder auch zu kritische Fragen beim Vorstellungsgespräch ausschlaggebend sein. Eine Arbeitsunwilligkeit liegt beispielsweise vor, wenn Angebote – weil das Gehalt zu niedrig ist oder der Job sich in einem anderen Bundesland befindet – abgelehnt werden.
Steigende Sanktionen haben politischen Ursprung
Von Konservativen wird oft der Eindruck erweckt, dass arbeitssuchende Menschen gar keine Lust auf eine Anstellung hätten. Dabei zeigen AMS-Daten, dass lediglich 0,1 Prozent der Arbeitslosen wegen „Arbeitsunwilligkeit“ sanktioniert wurden. Fast 85 Prozent wurden nie sanktioniert. Auch wenn die Sanktionszahlen insgesamt niedrig sind, sind sie in den letzten Jahren stark angestiegen. In absoluten Zahlen haben sich die Sanktionen aufgrund von „genereller Arbeitsunwilligkeit“ (§ 9 AlVG) von 197 im Jahr 2014 auf 952 im Jahr 2021 verfünffacht. Sanktionen bezüglich „vereitelter Arbeitsaufnahme“ (§ 10 exkl. Abs 4) haben sich von rund 13.500 auf 28.000 mehr als verdoppelt. Und auch im Verhältnis zur Arbeitslosigkeit sind Sanktionen stark gestiegen. Was steckt also hinter dem Anstieg? Vor allem ein falsches Verständnis von Arbeitslosigkeit und politische Signale für mehr Druckausübung. Dabei zeigt sich, dass die Dauer der Arbeitslosigkeit sowie die Anzahl der Langzeitarbeitslosen stetig steigt. Trotz steigender Sanktionen.