Seit 2003 gibt es in ÖsterreichAbfertigungskassen. Bei einer Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bekommt maneine Abfertigung nicht mehr direkt vom Arbeitgeber, sondern von einer sogenanntenVorsorgekasse ausbezahlt. Während diese Unternehmen ein gutes Geschäft machen,führen geringe Veranlagungserträge, hohe Verwaltungskosten und ein bescheidenerBeitragssatz der Arbeitgeber dazu, dass die Leistungen für dieArbeitnehmerInnen niedriger als in der alten Abfertigung ausfallen.
Abfertigung Neu: Alle ArbeitnehmerInnen erfasst
Die Reform der Abfertigung hatzwei wichtige Zielsetzungen erfüllt: Erstens wurden alle ArbeitnehmerInnen indas neue System einbezogen und zweitens wurde die Mobilität derArbeitnehmerInnen erhöht. Die alte Abfertigung verfiel, wenn Beschäftigteselbst kündigten, und galt nur für Dienstverhältnisse, die länger als dreiJahre gedauert haben. Die Abfertigung Alt war zwar höher als die neueAbfertigung, wurde aber nur bei einer geringen Anzahl von Beendigungen tatsächlichausgezahlt. Die zunehmende Dynamik am Arbeitsmarkt hätte dazu geführt, dassimmer seltener ein Anspruch auf Abfertigung entstanden wäre. Die neueAbfertigung ist diesbezüglich fairer. Ansprüche hängen davon ab, wie lange undnicht bei wie vielen Dienstgebern man gearbeitet hat.
Aber: Mit der Reform derAbfertigung wurden gesetzlich obligatorische arbeitsrechtliche Ansprüche angewinnorientierte Unternehmen ausgelagert, die die Beiträge an denFinanzmärkten veranlagen. Und das schafft Probleme. Geringe Veranlagungserträge,hohe verrechnete Verwaltungskosten und der bescheidene Beitragssatz derArbeitgeber von 1,53 % des Entgelts bewirken, dass die Leistungshöhe deutlichunter der alten Abfertigung bleibt.
Hohe Kosten, hohe Gewinne
Die Veranlagungserträge der Vorsorgekassen fielen insgesamt eher bescheiden aus. Die durchschnittliche jährliche Verzinsung lag zwischen 2004 und 2018 bei 2,3 %. Diese bezieht sich allerdings nur auf jenen Teil der Beiträge, der tatsächlich veranlagt wird. Nicht berücksichtigt sind hier die Verwaltungskosten, die die Kassen vorab von den laufenden Beiträgen für die Administration abziehen. Das heißt, für die meisten Anspruchsberechtigten liegt die Nettoverzinsung ihrer Beiträge nicht über, sondern unter der Inflationsrate. Wichtig ist, dass für die Abfertigung Neu eine Kapitalgarantie gilt. Das bedeutet, dass niemand weniger an Abfertigung bekommen darf, als in Form von Beiträgen einbezahlt wurde.
Für die Vorsorgekassenfunktioniert das System aber gut. Da sie relativ hohe Verwaltungskosten verrechnen,machen sie hohe Gewinne und schütten sich beträchtliche Dividenden aus. Für dieEigentümer der Vorsorgekassen ist das ein gutes und praktisches Geschäft. DerGesetzgeber sorgt dafür, dass die Arbeitgeber monatlich 1,53 % der Entgelte indie Vorsorgekassen einzahlen. Diese Beiträge werden von der Krankenversicherungeingehoben und überwiesen. Die Abfertigungskassen führen dann die Veranlagung,die Kontoführung und die Auszahlung von Ansprüchen durch. Sie ziehen sowohl vonden Beiträgen als auch vom gesamten veranlagten Vermögen Mittel für ihreVerwaltungskosten ab. Diese verrechneten Kosten machten zwischen 2003 und 2018 eineSumme aus, die 46 % der Veranlagungserträge entspricht. Das ist für die Kassenprofitabel, für die ArbeitnehmerInnen aber nicht effizient. Die Kassenverrechnen wesentlich mehr an Gebühren, als der Betrieb des Systems tatsächlichkostet. Daher steigen die Gewinne für die Eigentümer und dieEigenkapitalrendite laufend an. Diese misst die Gewinne in Relation zumEigenkapital und liegt seit zehn Jahren sehr hoch bei ca. 20 %.