Betriebliche Vorsorgekassen - niedrige Renditen für die einen und steigende Gewinne für die anderen

25. November 2014

Das Jahr 2013 brachte Betroffenen, die in der „Abfertigung Neu” sind, wieder sinkende Veranlagungserträge ein. Seit der Einführung der Betrieblichen Vorsorgekassen im Jahr 2004 blieben die Renditen hinter den Erwartungen, während die Gewinne der Kassen stetig stiegen.

 

6 Mrd. Euro-Grenze bei verwalteten Vermögen geknackt

Derzeit sind zehn Abfertigungskassen am Markt aktiv, die Abfertigungsanwartschaften, also ein Vermögen, von 6,2 Mrd.€ verwalten. Hiervon sind über 70 % in der Hand der „großen Drei“. Die VBV Vorsorgekasse AG führt mit einem Drittel (33,3 %) den Markt an, gefolgt von der Valida Plus AG mit einem Marktanteil von 23,3 % und der BAWAG Allianz Vorsorgekasse AG mit 14,2 %.

Marktanteil nach verwalteten Vermögen 2013

Dekoratives Bild © A&W Blog
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Quelle: veröffentlichte Jahresabschlüsse der BVK, eigene Berechnung

Im System der “Abfertigung Neu” befinden sich mittlerweile 7,2 Mio. Anwartschaftsberechtigte, wovon nur für 2,5 Mio. ArbeitnehmerInnen und 0,3 Mio. Selbstständige laufend Beiträge eingezahlt werden. Das stellt gerade einmal 38,9 % der Anwartschaftsberechtigten dar. Der Rest betrifft eine Vielzahl an Kontoweiterführungen für ArbeitnehmerInnen, deren Dienstverhältnis schon beendet wurde, aber noch kein Auszahlungsanspruch vorliegt bzw. noch keine Auszahlung beantragt wurde. Das heißt, einzelne ArbeitnehmerInnen können durch den oftmaligen ArbeitgeberInnenwechsel Konten bei mehreren Abfertigungskassen haben. Eine Zusammenlegung von mehreren Konten bei der Abfertigungskasse des aktuellen Dienstgebers würde hier eine Erleichterung für ArbeitnehmerInnen darstellen, da ein besserer Überblick über die vorhandenen Ansprüche geschaffen werden könnte.

1,2 Mrd.€ Einzahlungen vs. 376 Mio.€ Auszahlungen

Insgesamt gingen 2013 Einzahlungen in Höhe von 1,2 Mrd.€ bei den Kassen ein, wobei es sich größtenteils um laufende Beiträge handelte. Nur ein minimaler Anteil von 20 Mio.€ (laut Plattform der Betrieblichen Vorsorgekassen) stammte aus Übertragungsbeiträgen aus Altabfertigungen. Anwartschaftsberechtigte nutzen in der Regel die Möglichkeit, sich die Gelder bei erst bester Gelegenheit auszahlen zu lassen. Eine Übertragung der Ansprüche in eine andere Abfertigungskasse scheint wenig attraktiv zu sein. 2013 haben die Abfertigungskassen insgesamt 376 Mio.€ ausgezahlt, nach 305 Mio.€ im Jahr davor.

Die Veranlagungsrenditen blieben hinter den Erwartungen

Die Betrieblichen Vorsorgekassen veranlagen die eingezahlten Beiträge nach gesetzlich festgelegten Veranlagungsvorschriften. Im Detail lagen 2013 die Renditen der Kassen zwischen 0,82 % (Niederösterreichische Vorsorgekasse AG) und 4,06 % (Bonus Vorsorgekasse AG). Die durchschnittliche Rendite für das Jahr 2013 von 2,8 % lag deutlich unter den 6,0 %, welche 2003 bei der Einführung des neuen Abfertigungssystems angenommen wurde.

Veranlagungsperformance 2004 – 2013

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Quelle: OeKB

Die durchschnittlichen 10-Jahres-Renditen der Abfertigungskassen zeigen ebenfalls das Performanceproblem auf. Neun von zehn Abfertigungskassen verzeichneten für den Zeitraum 2004-2013 durchschnittliche Renditen zwischen 2,18 % und 2,94 %, eine Ausnahme bildete die Fair Finance Vorsorgekasse AG, mit einer durchschnittlichen Rendite von 5,43 %. Hierbei gilt zu beachten, dass diese Kasse erst 2010 in den Markt eingetreten ist. Die Folge für Anwartschaftsberechtigte sind um einiges niedrigere Abfertigungsbeträge als zu Beginn der „Abfertigung Neu“ prognostiziert.

Veranlagungserträge gehen in Form von Kosten an die Abfertigungskassen

Die Abfertigungskassen sind berechtigt, eine Vergütung für die Vermögensverwaltung von den Veranlagungserträgen einzubehalten, welche maximal 0,8 % des veranlagten Abfertigungsvermögens betragen darf. Hinzu kommen Barauslagen, wie Depotgebühren und Bankspesen, welche betragsmäßig im Gesetz nicht begrenzt sind.

Das heißt, die Veranlagungserträge werden nicht zur Gänze den Konten der Anwartschaftsberechtigten gutgeschrieben. Anzumerken ist, dass die Kassen nur in Jahren mit positiven Veranlagungserfolgen (Renditen) die vollen Vermögensverwaltungskosten verrechnen dürfen. Die Kosten aus Jahren mit einer negativen Performance dürfen im Folgejahr nachverrechnet werden.

2013 machten die Kosten insgesamt ein Drittel der Veranlagungserträge aus. Das heißt, dass ein Drittel der Veranlagungserträge nicht auf den Konten der Anwartschaftsberechtigten ankam, sondern in Form von Kosten an die Abfertigungskassen ging.

Steigende Gewinne für die Abfertigungskassen

Im Vergleich zu den mäßigen Veranlagungsrenditen stiegen die Gewinne der Abfertigungskassen seit 2004 stetig. Ein Rekordjahr bildete 2012. Aufgrund von nachverrechneten Kosten explodierten die Gewinne auf 30,7 Mio.€. 2013 pendelten sich die Gewinne mit 19,5 Mio.€ auf einem weiterhin hohen Niveau ein.

Während die Anwartschaften in den letzten fünf Jahren um 120 % anstiegen, verzeichneten die Veranlagungserträge nur einen Zuwachs um 71 %. Im Vergleich dazu konnten die Abfertigungskassen ihre Gewinne vervierfachen.

Jahresüberschuss der BVK gesamt 2004 – 2013 (in Tsd. €)

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Quelle: Zeitraum 2004-2010 aus Hudelist/Lazic (Zovkic)/Mum, Studie „Abfertigungskassen in Österreich“, 2011 & Zeitraum ab 2011 aus veröffentlichten Jahresabschlüssen der BVK; eigene Berechnung

Wenn die Erträge nicht steigen, müssen die Kosten abnehmen

Die Performance der Abfertigungskassen entwickelte sich seit Einführung der „Abfertigung Neu“ durchwachsen. Die bei Systemkonzeption zugrunde gelegte Renditenerwartung von 6 % wurde bis dato in keinem Jahr erreicht. Von den teils bescheidenen Veranlagungserträgen landet dann mindestens ein Drittel in Form von Kosten bei den Abfertigungskassen anstatt bei den Anwartschaftsberechtigten. Die Ertragslage der Kassen selbst zeigt damit eine gänzlich andere Entwicklung. Deren Gewinne nahmen seit 2004 stetig zu. So konnten die Jahresüberschüsse alleine in den letzten fünf Jahren vervierfacht werden.

Eine zusammenfassende Systemschau über die letzten Jahre legt daher den Schluss nahe, dass vor allem die Abfertigungskassen von den Verwaltungseinnahmen profitieren, während die Anwartschaftsberechtigten mit niedrigen Renditen abgespeist werden. Ohne höheres Risiko ist allerdings auch in Zukunft nicht mit maßgeblich steigenden Renditen zu rechnen. Um sicherzustellen, dass ein ausreichender Teil der Vermögenszuwächse auch bei den ursprünglich bedachten Begünstigten, nämlich den ArbeitnehmerInnen und Selbstständigen landet, muss somit auch auf der Kostenseite angesetzt werden. Die Senkung der gesetzlichen Obergrenze für die verrechenbaren Vermögensverwaltungskosten von derzeit 0,8 % auf 0,5 % des veranlagten Vermögens wäre dabei eine einfach umzusetzende Korrekturmaßnahme, um der evidenten Schieflage entgegenzuwirken.