Vor 10 Jahren wurde die Abfertigung neu geregelt. Die alte Abfertigung war dringend reformbedürftig und die Reform brachte viele Vorteile. Aber es besteht kein Grund für überschwenglichen Jubel, um es vorsichtig zu formulieren. Die sozialpolitischen Zielsetzungen der Reform wurden erfolgreich umgesetzt. Aber die Auslagerung an gewinnorientierte Vorsorgekassen erweist sich vor allem für diese als gutes Geschäft.
Vorneweg: Die Reform der Abfertigung hat zwei wichtige sozialpolitische Zielsetzungen erfüllt: erstens wurden alle ArbeitnehmerInnen in das System einbezogen und zweitens wurde die Mobilität der ArbeitnehmerInnen erhöht. Die Abfertigung Alt verfiel bei Selbstkündigung und galt nur für Dienstverhältnisse, die länger als drei Jahre gedauert haben. Das führte dazu, dass in Branchen mit hoher Fluktuation kaum Abfertigungen bezahlt werden mussten. Das ist nun anders. Mittlerweile wurden auch freie DienstnehmerInnen und Gewerbetreibende in das neue System einbezogen.
Die neue Abfertigung ist ein guter und richtiger Schritt in Richtung Flexicurity gewesen. Ansprüche sollen davon abhängen wie lange man gearbeitet hat und nicht bei wie vielen Dienstgebern. Bei der Abfertigung Neu ging man diesen Weg.
Aber: Mit der Reform der Abfertigung wurden gesetzlich obligatorische arbeitsrechtliche Ansprüche an gewinnorientierte Unternehmen ausgelagert, die die Beiträge an den Finanzmärkten veranlagen. Und das war keine besonders gute Idee. Mit der Annahme einer hohen Rendite wurde der bescheidene Beitragssatz von 1,53% begründet.
2003 wurde in Aussicht gestellt, einen Anspruch in der Höhe eines Jahresentgelts würde man statt nach 25 Jahren in der alten Regelung nach 37 Jahren erreichen. Dafür müssten die Kassen allerdings eine Nettorendite von 6% erreichen. Das war schon damals eine unrealistisch optimistische Annahme.
Dass keine 6% erreicht werden konnten, ist nicht die Schuld der Kassen. Das Zinsniveau bei einigermaßen sicheren Produkten ist derzeit am Boden.
Für die Abfertigung Neu gilt eine Kapitalgarantie, die Kassen müssen daher sinnvollerweise Risken begrenzen. Die durchschnittliche jährliche Performance (annualisiert) liegt für die Jahre 2004 bis 2012 bei 2,7%. Dabei sind aber die Verwaltungskosten, die sich die Kassen von den laufenden Beiträgen abziehen noch nicht berücksichtigt. D.h. für die meisten Anspruchsberechtigten liegt die Nettoverzinsung ihrer Beiträge deutlich unter der Preissteigerungsrate.
Ein Blick in die Bilanzen der Vorsorgekassen zeigt, dass die Abfertigung Neu für die Eigentümer der Vorsorgekassen ein sehr gutes und komfortables Geschäft ist. Die Langfassung der Bilanzanlyse finden Sie hier. Der Gesetzgeber sorgt dafür, dass die Arbeitgeber monatlich 1,53% der Entgelte in die Vorsorgekassen einzahlt. Diese nehmen die Beiträge entgegen und ziehen von diesen und dem verwalteten Vermögen hohe Kosten ab. Stellt man verrechnete Kosten und Beiträge gegenüber, so kommt man nicht umhin, dieses Systeme als sehr teuer bezeichnen zu müssen. Die Veranlagungserträge betragen 2003 bis 2012 567,4 Mio. Euro, die abgezogenen Verwaltungskosten summieren sich auf beachtliche 273,16 Mio. Euro. Die Kosten entsprechen also fast der Hälfte (48%) der Erträge. Das ist für die Kassen profitabel, für die ArbeitnehmerInnen aber nicht effizient.