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Somit beziehen insgesamt 34 Prozent aller ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen ein Einkommen unter der Steuergrenze. Werden nur Frauen betrachtet, sind es sogar 42 Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Pensionistinnen. Zwar verbessert sich der Anteil, wenn nur Personen mit ganzjährigen Bezügen betrachtet werden. Doch auch in dieser Gruppe können 24 Prozent der Betroffenen nicht durch eine Lohnsteuersenkung entlastet werden. In absoluten Zahlen sind das immerhin 1,3 Millionen Menschen.
Steuern zahlen auch Personen mit Einkommen unter der Steuergrenze
Immer wieder wird argumentiert, dass diese Personen ohnehin keine Steuern bezahlen und daher nicht entlastet werden müssen. Das ist jedoch unzutreffend. Zwar wird aufgrund des geringen Einkommens keine Lohnsteuer fällig, aber Steuern werden auch von Geringverdienenden bezahlt, nämlich jene auf den Konsum, wie z. B. die Umsatzsteuer. Besonders diese indirekten Steuern fallen bei Personen mit niedrigem Einkommen stark ins Gewicht, da hier der Anteil der Konsumausgaben am Einkommen höher ist als bei Personen mit hohem Einkommen. Folglich tragen Geringverdienende auch in Relation zu ihrem Einkommen einen höheren Anteil an den indirekten Steuern, wie auch anhand der jüngsten Umverteilungsstudie des WIFO ersichtlich ist. Zudem sind auch Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Wenngleich den Beiträgen hierbei direkte Leistungen der Zahlung gegenüberstehen und somit ein Vergleich mit allgemeinen Steuern nur bedingt sinnvoll ist, sind sie doch besonders für Personen mit geringem Einkommen eine finanzielle Belastung.
Die hohe Anzahl von Betroffenen und die starke Belastung durch indirekte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge begründet daher die Notwendigkeit von Entlastungsmaßnahmen für ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen unter der Steuergrenze. Im Lichte der sich mittlerweile abschwächenden Konjunktur ist es auch sinnvoll, diese Maßnahme möglichst rasch umzusetzen. Denn gerade hier würde das verfügbare Einkommen unmittelbar in den Konsum fließen und eine konjunkturstabilisierende Wirkung entfalten. Mit diesen Argumenten hat zuletzt auch Nationalbankgouverneur Ewald Nowotny ein Vorziehen der Lohnsteuersenkung gefordert.
Bestehende SV-Rückerstattung für Entlastung nutzen
Zur Entlastung der GeringverdienerInnen strebte die ehemalige türkis-blaue Bundesregierung eine Absenkung der Krankenversicherungsbeiträge an. In der Budgetmeldung an Brüssel Ende April 2019 sah der damalige Finanzminister Hartwig Löger für die Maßnahme ganze 900 Millionen Euro vor. Trotz des großen Volumens wäre die Maßnahme ein schlechter Deal für ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen gewesen, da der Beitragsausfall bei den Krankenversicherungsträgern zu Finanzierungsunsicherheit und womöglich auch zu Leistungskürzungen oder Selbstbehalten geführt hätte.
Übersehen wird von Proponenten der SV-Beitragssenkung offenbar (willentlich oder unwillentlich), dass bereits ein effektives System der Entlastung für Geringverdienende besteht, auf das aufgebaut werden kann. Konkret regelt das Einkommensteuergesetz eine Rückerstattung der SV-Beiträge. Es werden 50 Prozent der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge erstattet, wobei der Erstattungsbetrag für ArbeitnehmerInnen mit 400 Euro und für PensionistInnen mit 110 Euro jährlich begrenzt ist (SV-Rückerstattung). Die Rückerstattungsbeiträge gehen jedoch nicht zulasten der Sozialversicherungsträger, sondern werden aus dem allgemeinen Budget getragen. Vonseiten der Arbeiterkammer wurde schon 2018 auf die Probleme einer SV-Beitragssenkung und die Alternative einer Steuergutschrift aufmerksam gemacht.
Ein aktueller Initiativantrag der SPÖ erkennt das Potenzial der bestehenden Rechtslage und würde eine Erhöhung der Rückerstattungsbeiträge von bis zu 300 Euro für ArbeitnehmerInnen bzw. 190 Euro für PensionistInnen ermöglichen, ohne das Budget der Sozialversicherungsträger zu belasten oder in die Selbstverwaltung der Versichertengemeinschaft einzugreifen.Mittlerweile haben sich auch ÖVP und FPÖ darauf geeinigt, dieses Vorhaben umzusetzen.
Auch andere bereits erörterte Probleme, die einer Beitragssenkung innewohnen, würden dadurch vermieden. Der Entwurf der SPÖ ist so textiert, dass die GeringverdienerInnen bereits Anfang 2020 (bei der Veranlagung für das Jahr 2019) von der Steuergutschrift profitieren können.
Im Sinne der Betroffenen sind die Parlamentsparteien angehalten, die Verhandlungen über diese Entlastung zu einem guten Ende zu führen. Denn die GeringverdienerInnen dürfen nicht die Leidtragenden der Regierungskrise sein.
Eine Ausweitung der SV-Rückerstattung wäre der Beweis, dass das unterstützenswerte Ziel der vergangenen Regierung, d. h. die Entlastung von BezieherInnen niedriger Einkommen, auch mit geringem bürokratischem Aufwand und ohne Eingriffe in bestehende Sozialsysteme erreicht werden kann. Und da der Steuerentgang ohnehin bereits budgetiert ist und die Maßnahme auch in Hinblick auf die aktuelle konjunkturelle Lage notwendig ist, ist zu hoffen, dass die aktuelle politische Situation eine rasche Umsetzung ermöglicht.