Wirtschaftliche Mitbestimmung wirkt sich positiv auf das Arbeitsklima und auf die Resilienz von Unternehmen aus. Die meisten Betriebsrät:innen fühlen sich über ihre Mitwirkungsrechte gut informiert und wissen diese auch zu nutzen. Aber: Nicht immer werden ihnen dafür die erforderlichen Unterlagen bereitgestellt. Ein Viertel fühlt sich im Umgang mit Kennzahlen zudem nicht sattelfest. Das zeigt eine IFES-Studie im Auftrag der AK Oberösterreich.
Die wirtschaftliche Mitwirkung durch Betriebsratsgremien in Unternehmen bringt Beschäftigten viele Vorteile. Die wirtschaftlichen Mitwirkungsrechte, die dem Betriebsrat anhand des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) eingeräumt werden, ermöglichen dem Gremium, die wirtschaftliche Entwicklung und Lage des Unternehmens festzustellen und eine fundierte Grundlage für Lohn-, Gehalts-, Prämien- und Sozialplanverhandlungen zu erhalten. Einsicht in die Daten des Jahresabschlusses oder von Quartalsberichten bzw. Forecasts dienen dazu, sich profund auf die sogenannten Wirtschafts- oder Quartalsgespräche vorbereiten zu können.
Mitbestimmte Unternehmen sind wirtschaftlich robuster
Eine Analyse der Böckler-Stiftung legt zudem nahe, dass mitbestimmte Unternehmen wirtschaftlich robuster sind. Diese orientieren sich in Krisenzeiten häufiger an den langfristigen Auswirkungen von strategischen Entscheidungen. Ähnliche Befunde ließen sich auch von der großen Mitbestimmungsstudie von Arbeiterkammer und ÖGB oder aus Auswertungen des European Company Survey ableiten. Umso relevanter wird die Praxis der wirtschaftlichen Mitwirkung in wirtschaftlichen Krisenzeiten.
Mitwirkungsinstrument Wirtschaftsgespräch
Gerade in Krisen können Betriebsrät:innen einen wertvollen Beitrag leisten, indem sie ihren generalistischen Blick auf das Gesamtunternehmen und ihr betriebsspezifisches Know-how einbringen. Wichtig ist, möglichst zeitnah aussagekräftige und umfassende Informationen in Form von Zahlen, Daten und Fakten einzuholen. Hier eignet sich das Wirtschafts- oder Quartalsgespräch nach § 92 ArbVG, wonach dem Betriebsrat sämtliche Daten über laufende Angelegenheiten, über allgemeine Grundsätze der Betriebsführung u. a. in wirtschaftlicher Hinsicht mindestens vierteljährlich, auf Verlangen monatlich zur Verfügung zu stellen sind.
Wirtschaftliche Mitwirkung bisweilen schwierig
Weitere wesentliche Mitwirkungsrechte wie Informations- und Beratungsrechte oder das Recht auf Vorlage des Jahresabschlusses und somit der Einblick in die Bücher von Unternehmen sind im § 108 ArbVG verankert. Betriebsrät:innen haben das Recht, bereits einige Monate vor Veröffentlichung der Jahresabschlüsse beim Firmenbuch einen Einblick in die Jahresabschlüsse zu bekommen. Dennoch: Nicht alle Unternehmen unterstützen ihre Betriebsrät:innen bei diesen Aufgaben so, wie es gesetzlich vorgesehen wäre. Im betrieblichen Alltag gestaltet sich die Realisierung der Mitwirkungsrechte bisweilen schwierig. Innerhalb der Betriebsrät:innen gibt es zudem unterschiedliche Voraussetzungen – auch was die zeitlichen Möglichkeiten anbelangt, Wissen über den Umgang mit Kennzahlen zu erwerben.
Wo Spannungsfelder der wirtschaftlichen Mitwirkung liegen könnten, hat das IFES im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich untersucht. Dafür wurden 334 Betriebsratsvorsitzende (BRV) in Oberösterreich, die gemeinsam rund 150.000 Beschäftigte vertreten, im November 2024 online befragt.
Hohe Bereitschaft zu wirtschaftlicher Mitwirkung, unterschiedliche Wissensstände
Die Bereitschaft zur wirtschaftlichen Mitwirkung ist bei den Betriebsrät:innen außerordentlich hoch. Über 70 Prozent nutzen ihre Möglichkeiten anlassbezogen oder sogar regelmäßig. Der eigene Wissensstand, wenn es um die rechtlichen Möglichkeiten geht, wird ebenfalls sehr positiv eingeschätzt – auch weil die Angebote von Gewerkschaften und AK zur Weiterbildung gerne angenommen werden, sofern es die Zeit zulässt.